Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Muss dann nicht zwingend vor Ort geklärt werden, sondern wird einfach postalisch erledigt. Ohne Nachweis der Schlüsselaufbewahrung wird einfach ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und dann hat man den Salat.

Ich kenne persönlich zwei Personen, denen die waffenrechtlich Erlaubnis entzogen wurde/werden soll. Bei denen ist nie ein Mitarbeiter vor Ort zu Hause gewesen.

wipi
Verrate ich dann nicht das Versteck, wenn ich die Schlüsselaufbewahrung "nachweisen" soll? Alles führt irgendwie immer wieder zu einem kleinen Tresor mit Zahlenschloss :)
 
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Alles führt irgendwie immer wieder zu einem kleinen Tresor mit Zahlenschloss
Dessen Kombination zur Überprüfung nicht verraten werden darf, aber die so sicher sein muss, daß sie den gesetzlichen Anforderungen (welchen genau, wo definiert?) genügt.

Tatsächlich überprüft wird also immer erst im Schadenfall, nachträglich. Fehlt etwas im Waffentresor ohne Aufbruchspuren, wird unterstellt, der Schlüssel dazu sei nicht ordnungsgemäß aufbewahrt worden. Hat man einen "Schlüsseltresor" mit Zahlenschloss, wird unterstellt, dessen Zahlenkombination sei nicht hinreichend "sicher" gewesen. Wo ist da der qualitative Unterschied? Beides läuft doch auf gerichtliche Entscheidungen basierend auf "allgemeiner Lebenserfahrung" hinaus und wenn Anforderungen im Einzelfall gestellt werden, die gar nicht kodifiziert sind, ist das von Willkür nur noch schwer abzugrenzen.
 
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Also die Waffenbehörde Lippe sieht es so, dass der Schlüssel in einem 0 oder 1er Behältnis aufbewahrt werden muss, sofern diese neu angeschafft wird. Auch, wenn die Waffen in einem A oder B Bestandsschutz Schrank liegen:

Ich habe mir ja schon so etwas gedacht. Die Verschärfung durch ein Gericht wird von einer Behörde nochmals verschärft.
Kann man mögen, muss man aber nicht.

Hier ist ja eindeutig der LJV NRW gefragt. Die Mitglieder - die betroffen sind - sollten sich mal hinsetzen und denen eine Email schreiben.
 
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Ich lagere meine Waffen in einem Altbesitz B. Hab den Schlüssel in einem B Würfel mit Zahlenschloss. Gekauft am 06.06.17. Da hab ich sogar noch den Kaufbeleg vom Baumarkt vom. Also einen Monat vor Stichtag gekauft. Glück gehabt...finde es aber trotzdem maximal unsinnig den Schlüssel besser wegzuschliessen als die Waffen.
 
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Gerichtliche Überprüfung dieser Hinweisschreiben dürfte schwierig sein. Sie haben nicht die Rechtsnatur eines Verwaltungsaktes, daher fehlt regelmäßig die Klagebefugnis. Vgl. den Hinweis, der sich in den Schreiben befinden soll, dass die Adressaten akut nichts veranlassen müssen. Wenn dann tatsächlich ein Entzug angeordnet wird, kann man klagen, hat aber, wie oben schon angesprochen, das erhebliche Risiko, dass man für die Dauer des Verfahrens nur als unbewaffneter Treiber durchgeht. Wenn die Behörde die sofortige Vollziehbarkeit anordnet, wird man das im Eilrechtsschutz kaum knacken können, weil die Gerichte kaum ein Bedürfnis sehen werden, dass ein potentiell Unberechtigter für die Dauer des Verfahrens weiter Waffen besitzt.

Wenn das einer probieren möchte, haltet uns auf dem Laufenden.
 
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Also die Waffenbehörde Lippe sieht es so, dass der Schlüssel in einem 0 oder 1er Behältnis aufbewahrt werden muss, sofern diese neu angeschafft wird. Auch, wenn die Waffen in einem A oder B Bestandsschutz Schrank liegen:

Es wird gefühlt von Stunde zu Stunde verrückter was in den Amtsstuben ausgeheckt wird 🤪
 
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Fehlt nur noch, dass man den Schlüsseltressor nicht verstecken darf… wie gesagt, Tressor kaufen, Bild und Rechnung der Behörde schicken, danach den Tressor wieder zurückschicken, da online gekauft und 14Tägiges Rückgaberecht…. Darf halt keiner den Schlüssel finden und den Schrank leer machen… aber dann ist sowieso die Kacke am brennen.. frei nach dem Motto, wer Menschen verarscht, darf selber auch verarscht werden.

Bevor man so Hühnchen- Ei Probleme löst, muss man erst mal klären, wieviele Delikte passieren denn mit legalen Waffen!? Lag es dann an der mangelnden Aufbewahrung? War der Besitzer selbst der Täter? Wenn ja, löst man das Problem nicht mit einem Tressor!
 
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Ich habe mir ja schon so etwas gedacht. Die Verschärfung durch ein Gericht wird von einer Behörde nochmals verschärft.
Kann man mögen, muss man aber nicht.

Hier ist ja eindeutig der LJV NRW gefragt. Die Mitglieder - die betroffen sind - sollten sich mal hinsetzen und denen eine Email schreiben.
Der LJV hat sich zu dem Thema klar geäußert. Im RWJ (10 und 11/23) auf den Hegeringvorstandklausuren und auf der Webseite.

Hier kann jeder gerne die Waffenbehörden herausfordern (dort arbeiten Mitarbeiter im Saatsdienst. Die werden alles machen, aber nicht gegen eine vom höchsten Landesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung vorgehe oder diese negieren) und im Klageweg mehrere Jahre unbewaffnet versuchen das Recht in die richtige Richtung zu bewegen.

Viel Spaß. Das endet vorm BVG und dort wurde schon die Magazinkapazität der Halbautomaten auf 2 Schuss begrenzt. Macht also wirklich Sinn.

Kauft Euch einen Kurzwaffenwürfel mit Zahlenschloss. Dann kann die Kurze wenigstens legal im Schlafzimmer gelagert werden. ;-)
 
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Hier kann jeder gerne die Waffenbehörden herausfordern (dort arbeiten Mitarbeiter im Saatsdienst. Die werden alles machen, aber nicht gegen eine vom höchsten Landesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung vorgehe oder diese negieren) und im Klageweg mehrere Jahre unbewaffnet versuchen das Recht in die richtige Richtung zu bewegen.

Die Waffenbehörden sind da ganz klar der falsche Adressat, der Gesetzgeber allerdings könnte das ganze problemlos lösen und klarstellen. Und da sollte auch politischer Druck aufgebaut werden.
 

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