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Doch, das spielt für uns eine erhebliche Rolle, wenn nämlich zusätzliche Sicherungen erforderlich sind die den Schrank erst ab z.B. Verankerung zu 0 oder 1 machen erfüllt er die geforderte Norm gar nicht und ist zur Waffenaufbewahrung rechtlich nicht zulässig. Somit ist dann die Zuverlässigkeit futsch.Spielt für uns keine Rolle. Die genauen Bedingungen müssen nur der Hersteller und die Zertifizierungsstelle kennen. Die bereiten dann in der Produktdokumentation für den Endkunden verständlich auf welche Randbedingungen einzuhalten sind.
Der Hersteller ist nicht berechtigt die Rahmenbedingungen nach eigenen Vorgaben zu definieren da die Norm eindeutig aussagt dass der Schutzstatus ohne hinzugefügte Teile zu erreichen ist.