Waffenschrank verankern, ja oder nein?

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Spielt für uns keine Rolle. Die genauen Bedingungen müssen nur der Hersteller und die Zertifizierungsstelle kennen. Die bereiten dann in der Produktdokumentation für den Endkunden verständlich auf welche Randbedingungen einzuhalten sind.
Doch, das spielt für uns eine erhebliche Rolle, wenn nämlich zusätzliche Sicherungen erforderlich sind die den Schrank erst ab z.B. Verankerung zu 0 oder 1 machen erfüllt er die geforderte Norm gar nicht und ist zur Waffenaufbewahrung rechtlich nicht zulässig. Somit ist dann die Zuverlässigkeit futsch.

Der Hersteller ist nicht berechtigt die Rahmenbedingungen nach eigenen Vorgaben zu definieren da die Norm eindeutig aussagt dass der Schutzstatus ohne hinzugefügte Teile zu erreichen ist.
 
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Der Hersteller ist nicht berechtigt die Rahmenbedingungen nach eigenen Vorgaben zu definieren da die Norm eindeutig aussagt dass der Schutzstatus ohne hinzugefügte Teile zu erreichen ist.

Genau so sehe ich das auch. Das Gesetz fordert das Einhalten der Norm damit ist auch nur Relevant, was in der Norm steht. Mit zusätzlichen Anforderungen kann der Hersteller die Norm nicht ändern, wenn diese das nicht ausdrücklich so vorsieht.
 
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Um für mich alle Spekulationen zu beenden habe ich gerade den Hersteller meines Würfels angeschrieben und um Klärung gebeten.
Ergebnis werde ich hier kund tun.
 
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Weil es zum Beispiel keine Möglichkeiten gibt. Weil alle Wände in Zimmer welches in Frage kommt aus Rigips und im Boden eine Bodenheizung wo man nicht so einfach reinbohrt…
... ich weiß, man findet immer einen Grund bzw. Begründung für fast alles.
Für Rigips (Gipskaron) gibt es durchaus geeignete Befestigungsmaterialien.
Mein Heizkamin habe ich im Wohnzimmer mit Fußbodenheizung aufgestellt unter der
Verwendung von Distanzhülsen, damit die Dämmung keinen Schaden nimmt.
War wirklich kein Problem - daher sind vorstehende Argumente einfach substanzlos.
Wenn jemand seinen Parkettboden nicht anbohren will, habe ich dafür Verständnis.
Aber Wand geht immer, selbst bei Wandheizung ... .
 
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Doch, das spielt für uns eine erhebliche Rolle, wenn nämlich zusätzliche Sicherungen erforderlich sind die den Schrank erst ab z.B. Verankerung zu 0 oder 1 machen erfüllt er die geforderte Norm gar nicht und ist zur Waffenaufbewahrung rechtlich nicht zulässig. Somit ist dann die Zuverlässigkeit futsch.

Der Hersteller ist nicht berechtigt die Rahmenbedingungen nach eigenen Vorgaben zu definieren da die Norm eindeutig aussagt dass der Schutzstatus ohne hinzugefügte Teile zu erreichen ist.

D.h. Ich habe vielleicht eine. Schrank gekauft, der die Vorgaben nicht erfüllt…. Das muss der Hersteller dann aber auch so in sein Prospekt schreiben, sonst… hätte ich den ja gar nicht gekauft. Machen wir gleich ne Sammelklage, wie beim Diesel..

Oder das mit dem Verankern müssen, ist völliger Humbug.
 
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12 Jan 2016
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Nicht mein Fachgebiet, aber hier scheint es eine vernünftige Übersicht zu geben ...
Danke, aber das scheint mir recht dürftig. Man müsste bei Rigips mit Gewindestangen arbeiten und die bis auf die andere Seite der Wand bringen. Und auf der Seite mir einer großen Metallplatte verbinden. Aber wer möchte so was schon im Zimmer haben. Ich denke eine Verschraubung im Rigips ist kritisch.
 
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Das meinst Du als Witz, oder, hast Du Dir mal die Auszugskräfte angeschaut?
... habe mal einen Blick bei amazon.de riskiert.
Da werden Exemplare bis zu 40kg angegeben.
Zwei davon in die Wand rein und dann bleibt das Kerlchen eher stehen.

Alternativ gäbe es Eigen-Konstruktionen, wenn Bedarf bestehen sollte.
Braucht es aber subjektiv nicht ... ;)
 
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M.E. erfüllt ein Schrank aufgrund seiner Bauweise die Bedingungen für eine Sicherheitstufe. Verankerungen könnten Versicherungen fordern, wenn sich jemand einen relativ leichten, unverankerten Schrank unter den Arm klemmen und an einen ruhigen Ort transportieren könnte, um ihn da in Ruhe zu knacken.
 
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... ich weiß, man findet immer einen Grund bzw. Begründung für fast alles.
Für Rigips (Gipskaron) gibt es durchaus geeignete Befestigungsmaterialien.
Mein Heizkamin habe ich im Wohnzimmer mit Fußbodenheizung aufgestellt unter der
Verwendung von Distanzhülsen, damit die Dämmung keinen Schaden nimmt.
War wirklich kein Problem - daher sind vorstehende Argumente einfach substanzlos.
Wenn jemand seinen Parkettboden nicht anbohren will, habe ich dafür Verständnis.
Aber Wand geht immer, selbst bei Wandheizung ... .
Also aus gegebenem Anlass: ich darf laut Vertrag nicht in den Boden bohren. Die x Wände sind aus Rigips. Die Festigkeit von Rigips ist Dir bekannt?
 

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