Ist doch alles erfasst, demnach müsste es nicht schwer sein für die Polizei herauszufinden, dass ich Jäger bin. Dem steht nur die DSVGO im Wege, aber dann wären wir wieder mal bei der Umsetzungsproblematik. Hier erschließt sich dann mir aber nicht, was die Beschränkung der Waffenanzahl daran verbessert.
Denunziantentum, und wenn es die Exfrau ist, gab es schon immer, wer aus der Aussage einer Exfrau eine Hausstürmung ableitet beugt auch hier bestehendes Recht.
Man kann viele Situationen konstruieren, nur die Anzahl der Waffen ist in keiner relevant, dass die Situation "noch" bedrohlicher konstruiert erscheint.