Aha...
Letzter Versuch (in mundgerecht zitiertem Format, quasi leichter Sprache):
Lassen wir mal aussen vor, was bis 26.03 2008 im § gestanden hat (Kölsch hat recht, seit diesem Datum "Bringschuld") und betrachten dein Zitat im realen Leben.
Du hast dir ein Gewehr gekauft und möchtest das termingerecht in deine WBK eintragen lassen. Du füllst den Antrag aus, legst den Kaufbeleg bei und die vorhandene WBK. Der SB wird anfangen zu arbeiten und dich im Zuge seines werkelns fragen, wo die Waffe denn aufbewahrt wird.
Und schon hat der SB etwas
verlangt. Genau so ist es bei Jagdnewbees die das zum Ersten mal machen. Der SB wird fragen wie denn die Aufbewahrung ausschauen wird und entsprechend der Änderung vom 06.07.2017 einen Schrank der Typklasse O verlangen.
Wer seinen A-Schrank gesetzeskonform schon 2003 in die Küche gestellt hat und das 2007 der Behörde mitgeteilt hat, ob freiwillig oder auf Verlangen, muß jetzt gar nichts machen. Sollte die Langwaffenanzahl die ominöse Zahl 10 überschreiten und ein zusätzlicher, nicht der Behörde gemeldeter Schrank diese aufbewahren, so muß das nicht zwingend ohne Verlangen der Behörde mitgeteilt werden.
Hat man sich einen B-Schrank zugelegt und damals gemeldet, so wird der SB bei Anmeldung der 11. Langwaffe nicht mal aufwerfen. Die 11. Waffe kann und darf dann auch in einem weiteren Schrank der Klasse A aufbewahrt werden ohne diesen melden zu müssen und hat Bestandsschutz.