- Registriert
- 3 Okt 2015
- Beiträge
- 785
Moin
Ich hatte mit einem anderen Jungjäger vor ein paar Tagen ein Gespräch. Es ging um die erste Langwaffe und das möglichst schnelle ausprobieren wollen (auf dem Schießstand).
Jetzt unser Anliegen. Jungjäger A kauft sich seine erste Langwaffe. Meldet diese binnen der 14 Tage beim Amt an. Dort wird ihm mitgeteilt das es ca 4 Wochen dauert bis die Wbk mit dem entsprechenden Eintrag nach Hause geschickt wird.
Jungjäger A möchte aber am Wochenende darauf zum Schießstand. Eine Einzahlungsquittung hat er vom Amt wo die Beantragung der Wbk drauf steht. Nur die Wbk selbst hält er noch nicht in den Händen. Darf er mit seiner Langwaffe zum Schießstand fahren? Natürlich nicht zugriffsbereit und getrennt von Munition. Es geht uns nur um die Frage ob man ohne Wbk zum Stand darf? Bin der Meinung es geht nicht. Denn die Wbk sagt ja erst aus das die entsprechende Waffe dem Jungjäger A gehört.
Gruß Sv85
Ich hatte mit einem anderen Jungjäger vor ein paar Tagen ein Gespräch. Es ging um die erste Langwaffe und das möglichst schnelle ausprobieren wollen (auf dem Schießstand).
Jetzt unser Anliegen. Jungjäger A kauft sich seine erste Langwaffe. Meldet diese binnen der 14 Tage beim Amt an. Dort wird ihm mitgeteilt das es ca 4 Wochen dauert bis die Wbk mit dem entsprechenden Eintrag nach Hause geschickt wird.
Jungjäger A möchte aber am Wochenende darauf zum Schießstand. Eine Einzahlungsquittung hat er vom Amt wo die Beantragung der Wbk drauf steht. Nur die Wbk selbst hält er noch nicht in den Händen. Darf er mit seiner Langwaffe zum Schießstand fahren? Natürlich nicht zugriffsbereit und getrennt von Munition. Es geht uns nur um die Frage ob man ohne Wbk zum Stand darf? Bin der Meinung es geht nicht. Denn die Wbk sagt ja erst aus das die entsprechende Waffe dem Jungjäger A gehört.
Gruß Sv85