Eben, der Händler trägt da gar nichts ein, nur das Amt.
Du meinst der Händler trägt nichts in die WBK ein?
Darf, kann, oder soll er nicht?
Eben, der Händler trägt da gar nichts ein, nur das Amt.
Und nun? Das ist nun keinerlei abweichende Aussage.(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen 2.bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des Erwerbs in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen
Die Eintragungs- und Anzeigepflicht des gewerblichen Überlassers besteht nicht ausschließlich bei einem auf eine WBK gestützten Vorgang, sondern auch dann, wenn es sich um eine sonstige, funktional gleichgestellte Berechtigung, nämlich den Jagdschein oder die Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2, handelt (§ 34 Absatz 2 Satz 1).
Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2.
Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 13 Absatz 3 Satz 2.
:lol:
Klar, weil das Gesetz für die Herrschaften nicht gilt.
Und du weist es natürlich auch besser. Wissen wir doch.
Bei uns sind heut übrigens mehrere Autos viel zu schnell durch die Fußgängerzone gefahren. Die wussten sicher auch was sie tun. Es waren sogar 3 ganz große Autos dabei.
Du bist putzig.:lol:
Das wurde umfassend und beleghaft aufgeführt."Mein" Amt zum Beispiel möchte nicht, dass irgendein Händler etwas in die WBK schreibt. Sinngemässes Zitat:"Die haben doch alle keine Ahnung, sind nicht geschult und tragen irgendwas ein!"
Und da sind wir wieder bei der Frage, was steht im Gesetz, ...
Hierzu meint die Verwaltungsbestimmung, dass bei vorhandener WBK und Kauf auf Jagdschein eben auch die WBK vorzulegen wäre. Bsp: Der Einkauf einer Jagdlangwaffe auf WBK (grün) ist nur möglich, wenn darin ein gültiger Voreintrag steht.
Natürlich hast Du Gegenteiliges behauptet, wurde ja sogar korrekt zitiert....
Ich habe nirgends Gegenteiliges behauptet.
.....
Der Einkauf einer Jagdlangwaffe auf WBK (grün) ist nur möglich, wenn darin ein gültiger Voreintrag steht.