- Registriert
- 21 Jan 2002
- Beiträge
- 75.676
Meinst Du damit, dass der SW-Führer zulässt, dass der Begleiter eine KW mitnimmt?
Ich glaube kaum, dass das irgendein SW-Führer zulässt! (mal ganz abgesehen, von der rechtl. Situation bei Grenzübertritten)
Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß jemand den SHF begleitet ohne bewaffnet zu sein?
Unser SHF hat nix dagegen.
Klar, das die Waffe nur zum Einsatz kommt, wenn man von ihm aufgefordert wird.
Aber unbewaffnet laufe ich keiner kranken Sau hinterher.