5-fache Summe; was würdet Ihr tun?

A

anonym

Guest
Count Zero schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
childfromthemountains schrieb:
Moin.

Im Frühjahr touchierte meine Frau beim Ausparken ein Auto und hinterließ am gegnerischen Radkasten eine Farbschramme, die so gering war, dass ich sie an meinem Auto gar nicht weiter beachten würde. Zufällig kam in diesem Moment der Besitzer und dummerweise machte meine Frau ihn darauf aufmerksam.


Befremdliche Auffassung!

Als Student habe ich mal auf dem Uniparkplatz eine völlig verranzte fremde Studikarre touchiert. Niemand hat es bemerkt. Ich habe meine Adresse hinter den Wischer gesteckt und die Polizei verständigt.

Alles andere ist Fahrerflucht.

Äh, BHD - ich will Dir ja nicht Deine trautesten Träume kaputt machen ... ABER AUCH DAS IST FAHRERFLUCHT.

Ich habe via mobiltele vom Ort des Geschehens die Polizei angerufen, meine Daten mit Verweis auf die Meldung bei der Dienststelle hinterlegt und der Polizeibeamte sagte mir, es sei okay so. :14:


Außerdem wurde das ganze über meine Versicherung reguliert, mehr Theater gab es aber nicht.
 
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Mal zur Klärung (?) eingestellt:

§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort


(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
 
A

anonym

Guest
Noch mal ein Wort zu den Preisen. Es gab ja mehrere übereinstimmende Beiträge, dass kleine Kratzer heute soviel kosten, wenn die Arbeit von einer Vertragswerkstatt ausgeführt wird.

2004 habe ich nachts einen erbärmlich aussehenden Anhalter mitgenommen. Er war gekleidet wie Neo aus Matrix und hatte ein Gesicht wie Billy Corgan von den Smashing Pumpkins. Bei mir im Auto ist er nach einer Weile völlig ausgetickt, hat mir ins Lenkrad gegriffen, hat sich mit einer leeren Glasflasche in die Handfläche geklatscht wie mit einem Baseballschläger, hat mich angebrüllt usw. Ich bekam es ernsthaft mit der Angst zu tun, gab Vollgas und bin zum nächsten Polizeirevier gefahren. Dort wollte ich ihn rauswerfen. Doch anstatt Leine zu ziehen, veranstaltete er da ein riesen Theater, hupte, stieg aus dem Auto aus und rief um Hilfe, er würde entführt usw. Mittlerweile sahen mehrere Polizisten aus den Fenstern heraus und lachten. Um seinem Elend Nachdruck zu verleihen, nahm er vor aller Augen die geöffnete Beifahrertür und stemmte sie mit aller Gewalt über den Anschlag hinaus, bis sie einknickte. Er wurde natürlich sofort festgenommen. Es stellte sich heraus, dass er irgendeinen drogenbedingten Angstflash schob. Er war bis obenhin zu.

Aber die Tür: sie ließ sich nicht mehr schließen, hatten einen breiten, senkrecht verlaufenden Knick ca. 10 cm. von der A-Säule entfernt, die Scharniere waren herausgedehnt und die A-Säule leicht aus der Form. Modell Golf 3.
Alles in allem kostete die Reparatur damals 2'200 Euro. Bei einer VW-Vertragswerkstatt.

Also nochmal: 2'200 Euro für das alles, inklusive einer ganzen neuen Tür. Das z.B. sind für mich Erfahrungs- und Richtwerte. Und daran messe ich auch die 900 Euro für einen Kratzer. Vielleicht haben seitdem einfach die Werkstätten massiv angezogen, mit freundlichem Gruß von der Inflation?
 
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childfromthemountains schrieb:
2004 habe ich nachts einen erbärmlich aussehenden Anhalter mitgenommen...

Eins muß man dir lassen Nerven hast du ja...
Ich würde maximal ein gut aussehendes Mädel mitnehmen (spreche jetzt auch gleichzeitig für den Dude).
:28:

Grüße
FJ
 
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Es gibt doch noch den Ombudsmann bei der Versicherung. Zur Not auf die Einholung eines weiteren Gutachtens bestehen. Kannst du das Gutachten einsehen? Nicht, das noch Altschaeden mit aufgenommen wurden.
Ich wuerde da nicht direkt die Flinte ins Korn werfen. Da sitzen auch genug Heinis bei den Versicherungen, die einen Fall schnell vom TIsch haben wollen.
Musst du selbst wissen, wie sehr du kaempfen willst.

Ansonsten, sometimes you have to cut your losses. :21:
 
A

anonym

Guest
Z'erscht mal Grüße rüber!

Ombudsman bei der Versicherung... hmm, nie gehört... aber danke für den Gedanken...
markswoman schrieb:
Da sitzen auch genug Heinis bei den Versicherungen, die einen Fall schnell vom TIsch haben wollen.
Den Eindruck hatte ich auch, so schnell und umstandslos wie die das erste Gutachten bestätigten.
markswoman schrieb:
Ansonsten, sometimes you have to cut your losses. :21:
...and move on. :27:


¡buenas noches! nach Canada
 

JEF

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hab den Eingangströöt gelesen aber nicht alle folgenden Post`s

....mal nen par Stichpunkte

- du hast dein Obliegenheiten verletzt da du Schaden nicht unverzüglich der Versicherung angezeigt hast

- "Kratzer" kosten häufig so viel

- Gegengutachten kannst du machen - allerdings auf eigene Kosten

- Ombudsmann ist in diesem Fall unsinn, da der Fall klar ist (wobei zum Thema einschalten des Ombudsmann ist die vom TS Starter genannte Versicherung zahlenmäßig weit vorne.....)

- ohne Rabattretter oder Rabattschutz (das ist ein Unterschied!) wirst du bei jeder KFZ-Versicherung zurück gestuft - einzig die Höhe der Rückstufung kann unterschiedlich ausfallen

- der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen deine Versicherung daher kannst du die Regulierung des Schadens auch nicht verhindern

- kein Versicherer beuaftragt eigene Gutachter die Fremgutachten einfach bestätigen bzw durchwinken wenn diese nicht plausibel wären - was meint ihr ernsthaft wie oft dieser Gutachter noch von der Versicherung beauftragt würde

- sagen wir mal so.....im Vergleich zu der vom TS Starter genannten Versicherung gibt es auch Versicherer die "großzügiger" regulieren.......der Verdacht die würden ungefragt Geld rauspulvern ist daher Unsinn

- alles in allem ein "typisch" abgelaufener Kfz Schadenfall - also für den TS Starter an sich kein Grund auf etwaige Benachteiligungen oder "Ungereimtheiten" zu schließen - aber naturgemäß halt ein häufiges Problem - Kunden kennen die Rechte / Pflichten / Abläufe / rechtlichen / versicherungstechnischen Aspekte eines Versicherungsvertrages bzw. einer Schadenabwicklung nicht (woher auch) - die Versicherer kommunizieren diese wohl auch nicht immer ausreichend und zack meint man alle wären gegen einen und bestimmt werde ich doch irgendwie benachteiligt....(z.B. das Thema Rückstufung oder Schadenrückkauf nach Schadenfall ist ganz klar vertraglich geregelt - also WO ist dann das Problem?.........)
 
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Fotojaeger schrieb:
Barry07 schrieb:
Kannst du dann die korrekte Vorgangsweise nennen, damit es NICHT Fahrerflucht ist? :25:

Du hast am Unfallort zu bleiben, und dorthin die Polizei zu rufen, die das Ganze dann aufnimmt, alles andere ist Unfallflucht, mit Zettel oder ohne, du darfst dich einfach nicht vom Unfallort entfernen.

Grüße
FJ
Bei uns musst du Blaulichttaxe extra bezahlen, wenn du für so eine Lappalie die Polizei anforderst.
Österreich und Deutschland sind offensichtlich grundverschieden.
Ein Kratzer ist bei uns auch noch kein Unfall, sondern ein Kratzer.

Trotzdem Dank für die Aufklärung!
Barry
 
Y

Yumitori

Guest
JEF schrieb:
hab den Eingangströöt gelesen aber nicht alle folgenden Post`s

....mal nen par Stichpunkte

- du hast dein Obliegenheiten verletzt da du Schaden nicht unverzüglich der Versicherung angezeigt hast

- "Kratzer" kosten häufig so viel

- Gegengutachten kannst du machen - allerdings auf eigene Kosten

- Ombudsmann ist in diesem Fall unsinn, da der Fall klar ist (wobei zum Thema einschalten des Ombudsmann ist die vom TS Starter genannte Versicherung zahlenmäßig weit vorne.....)

- ohne Rabattretter oder Rabattschutz (das ist ein Unterschied!) wirst du bei jeder KFZ-Versicherung zurück gestuft - einzig die Höhe der Rückstufung kann unterschiedlich ausfallen

- der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen deine Versicherung daher kannst du die Regulierung des Schadens auch nicht verhindern

- kein Versicherer beuaftragt eigene Gutachter die Fremgutachten einfach bestätigen bzw durchwinken wenn diese nicht plausibel wären - was meint ihr ernsthaft wie oft dieser Gutachter noch von der Versicherung beauftragt würde

- sagen wir mal so.....im Vergleich zu der vom TS Starter genannten Versicherung gibt es auch Versicherer die "großzügiger" regulieren.......der Verdacht die würden ungefragt Geld rauspulvern ist daher Unsinn

- alles in allem ein "typisch" abgelaufener Kfz Schadenfall - also für den TS Starter an sich kein Grund auf etwaige Benachteiligungen oder "Ungereimtheiten" zu schließen - aber naturgemäß halt ein häufiges Problem - Kunden kennen die Rechte / Pflichten / Abläufe / rechtlichen / versicherungstechnischen Aspekte eines Versicherungsvertrages bzw. einer Schadenabwicklung nicht (woher auch) - die Versicherer kommunizieren diese wohl auch nicht immer ausreichend und zack meint man alle wären gegen einen und bestimmt werde ich doch irgendwie benachteiligt....(z.B. das Thema Rückstufung oder Schadenrückkauf nach Schadenfall ist ganz klar vertraglich geregelt - also WO ist dann das Problem?.........)

Moin,

ganz hervorragender Beitrag, sehr sachlich und in jeder Zeile richtig !
Ich möchte noch ergänzen, dass auch ich finde, dass die Versicherungsbedingungen häufig nicht übersichtlich und eingängig genug gefasst sind, die Makler, aber (natürlich) auch die Konzernvertreter ( das ist ein Unterschied, wie Du ganz sicher weisst!), sehr oft nicht ausreichend beraten und im konkreten Versicherungsfall sich als nicht immer kompetent erweisen.
Noch vor einer Woche hörte ich in meiner Verwandtschaft einen ansonsten durchaus lebensklugen älteren Herrn sagen "Ja, ich lese doch nicht meinen Versicherungsvertrag, wozu denn, ich zahle meine Prämei udn erwarte, dass im Schadenfall alles so läuft, wie ich es will."
Die Mentalität, Verträge bei oder (besser) vor Abschluss erst gar nicht zu lesen, ist leider nur zu weit verbreitet. Gerade die Kfz-Policen sind zwar nicht unbedingt übersichtlich aber durchaus verständlich formuliert, wenn man sich ein wenig Mühe gibt - aber in unserer Gesellschaft muss ja immer alles mühelos sein.....

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

JEF

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Lange Büchse schrieb:
JEF schrieb:
hab den Eingangströöt gelesen aber nicht alle folgenden Post`s

....mal nen par Stichpunkte

- du hast dein Obliegenheiten verletzt da du Schaden nicht unverzüglich der Versicherung angezeigt hast

- "Kratzer" kosten häufig so viel

.........

Moin,

ganz hervorragender Beitrag, sehr sachlich und in jeder Zeile richtig !
Danke für die Blumen :13: :23:

Ich möchte noch ergänzen, dass auch ich finde, dass die Versicherungsbedingungen häufig nicht übersichtlich und eingängig genug gefasst sind,
Problem ist (wirst du bei deinem Beruf ja auch bestens kennen) dass halt alles in einen rechtlichen Rahmen gefasst werden MUSS. Schäden auszahlen nach Gutdünken kanns ja auch nicht sein. Daher sind ebendiese Bedingungewerke nötig, wenn auch zugegebenermaßen von 100 Kunden max zwei diese durchlesen. Genau das hat ERGO ja z.B. mit seiner neuen Kampange im Zuge des Markenrelaunch versucht aufzunehmen und zu verbessern - obs geklappt hat kann ich noch nicht beurteilen, hab mir die aktuellen Bedingungen aus dem Hause noch nicht zu Gemüte geführt

die Makler, aber (natürlich) auch die Konzernvertreter ( das ist ein Unterschied, wie Du ganz sicher weisst!) Jap :26: ,
sehr oft nicht ausreichend beraten und im konkreten Versicherungsfall sich als nicht immer kompetent erweisen.

Thema Vermittlerrichtlinie - diese soll ja helfen die Beratungsqualität zu sichern bzw. zu verbessern. Ehrlicherweise muss man sagen dass zum einen:
- der Bürokratische Aufwand gestiegen ist
- die Einfirmenvertreter (und auch manch Makler - wobei deren Haftung weitreichender ist) eh nur vorgefertigte Tools nutzen (ob das rechtlich immer so ganz sauber ist darf auch hinterfragt werden)
- die Protokolle fast eher dem Vermittler als Absicherung dienen, da der Kunde u.a. schriftlich bestätigt, was er alles nicht mitversichern möchte


Noch vor einer Woche hörte ich in meiner Verwandtschaft einen ansonsten durchaus lebensklugen älteren Herrn sagen "Ja, ich lese doch nicht meinen Versicherungsvertrag, wozu denn, ich zahle meine Prämei udn erwarte, dass im Schadenfall alles so läuft, wie ich es will."
Die Mentalität, Verträge bei oder (besser) vor Abschluss erst gar nicht zu lesen, ist leider nur zu weit verbreitet. Jap. Das zieht sich Quer durch und dokumentiert eindrucksvoll die größtenteils vorherrschende Vollkaskomentalität.

Gerade die Kfz-Policen sind zwar nicht unbedingt übersichtlich aber durchaus verständlich formuliert, wenn man sich ein wenig Mühe gibt - aber in unserer Gesellschaft muss ja immer alles mühelos sein.....

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

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