An die bösen Besitzer bzw. Kenner von Halbautomaten

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Im Nachbartrööt wärmt ein Jurist mal wieder die olle Kamelle von einem Erwerbs- (Besitz-)verbot für mehr als 3-schüssige Halbautomaten für Jäger auf.
Dabei behauptet er, dass auch das berühmte "Stöckchen" zur Magazinreduzierung nicht zulässig ist. Nun ist bei mir aber so ein Stöckchen (allerdings aus Plastik) in einer Remington SLF drin.
Und bei der Baikal war es wohl sogar mal aus Holz.
Meine Frage: Bitte eine Aufzählung der SL-Waffen auf dem deutschen Markt (Büchsen und Flinten), bei denen die Magazinkapaziät ohne Werkzeug verändert werden kann und bei welchen nicht. (d.h. ob sie der Kategorie B oder C entsprechen würden, die rechtlich in D aber bis auf den EFWP keine Relevanz hat)
Ich mach mal den Anfang:

Browning BAR, 4-schuss-Magazin erhältlich:B
Remington SLF wird durch Stöpsel reduziert:B

Vielen Dank an die Mitmachenden!
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Mercury SLF 4+1, wird durch Stange reduziert.
 
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Winchester SLF, SX3 4+1, wird mit einem Plastikteil reduziert, eingetragen Kategorie B
 
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Das Thema kannst Du getrost abkürzen.
Imho gibt es keinen Halbautomaten von der Stange welcher nicht in Kat.B einzustufen wäre.
Sofern werkzeugloser Ausbau des Begrenzers oder Wechselmagazin immer Kat. B
Sofern Begrenzer fest eingebaut oder Magazin gegen Entnahme gesichert (Kat. C) hat jemand Hand daran angelegt.

WH
Frank
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Nachdem bei meiner Hizar die Magazinfeder etwas geschwächelt hab, hab ich einfach den Sicherungsring tiefer ins Röhrenmagazin geschoben. Die Feder hat jetzt mehr Power, insbesondere bei Magnum-FLGs, und das Magazin ist auch auf 2 begrenzt...um das zu ändern müsste ich den Sicherungsring mit einem Haken wieder herausziehen... B oder C? :15:
Achja, ursprünglich war da auch mal so ein Plastikstangerl drin... das hat aber mal beim Gewehrputzen der Hund zusammengekaut...daher auch meine Art der Reduzierung...
 
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Browning Maxus -Plastikstöckchen - kann man mit dem Autoschlüssel in sek. ausbauen
 
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Hab mich vor Jahren mit dem Büchser köstlich amüsiert.Baikal,ein Hölzchen zum Feuer machen. :mrgreen:
 
G

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Guest
1. SLF Mercury von 2+1 umgebaut auf 4+1 mit Begrenzer dank "november".
Begrenzer war im 1. Leben ein verzinkter Stahldraht einer Bettmatte. Umformung durch Biegen - passt!

2. SLB HK2000 mit 2er Mags, also 2-1 für die Jagd. Wenn mir mal danach ist, kommen 5er oder 10er Mags zum Üben und fürs Kino.

3. Glock mit 17er Mags (sind doch auch Halbautomaten) :12:

4. mehrere Büro-Klammergeräte: beschleunigen Projektile (Klammern) mit Fremdenergie (elektr. Strom, Feder, denkbar künftig Druckluft und CO2, etc.). Daher "Mords"Waffen. Soll ich sie eintragen lassen? :29:

5. pneupatischer Abbruchhammer von Hilti, mit dessen energetischen Leistungen man sogar ein Gebäude zum Absturz bringen könnte. Daher eine gefährliche Waffe und sicher melde-/eintragungspflichtig. Dazu hämmert das Ding noch, solange man den Knopf gedrückt hält. Also ein Vollautomat! Kal. schnell wechselbar je nach Bohrer- und/oder Meiselgröße. Also dringende Verdunkelungsgefahr bei Straftaten.

6. Bitte eine Schale Hirn vom Himmel werfen für diesen Tröt hier, bevor er überkocht :28: und meinen Beitrag nicht so bierernst nehmen. Danke.
 
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waldgeist schrieb:
Hab mich vor Jahren mit dem Büchser köstlich amüsiert. Baikal,ein Hölzchen zum Feuer machen. :mrgreen:
Damit steht ihr aber mit einem Bein im Knast, lt. veröffentlicher Meinung eines Oberstaatsanwaltes (s. Nachbartrööt):
Seite 46:
"Ein beliebter Trick bei denjenigen, welche fünfschüssige Selbstladeflinten führen, ist es, stets ein Holzstäbchen mitzuführen, das die Länge von drei Schrotpatronen hat. Derartige Flinten haben ein Röhrenmagazin unter dem Lauf, in welches das Stäbchen im Falle von Kontrollen eingeschoben werden kann, so daß nur noch zwei Schrotpatronen geladen werden können. Ein solches Stäbchen ist keine zulässige Magazinsperre, die Flinte bleibt für die Jagdausübung verboten....."

Vorschlag zur Güte: Neben den fabrikmäßigen Plastikstäbchen dürfen nur Holzstäbchen aus weidgerechten Baumarten benutzt werden....
 

WP

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sorry, aber: wo ist welcher Nachbartröööt???

"...Ein solches Stäbchen ist keine zulässige Magazinsperre, die Flinte bleibt für die Jagdausübung verboten....."

Hat dieser OSta mit Altvater Lehmann `nen Kommentar zum WaffG geschrieben ( Walhalla-Verlag ) ?????

Lehmann war (nur) Polizist und in dieser Eigenschaft nicht gerade zimperlich mit der Kritik bei anderen Meinungen.....Zitat: Fußnote 246 aus einer seiner Schriften: "Hier irrt der BGH"........
 

WP

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14 Okt 2010
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Danke (schäm).... NÖ, dat isser nich

Das eigentliche Problem ist aber, dass der " Lehmann " bei vielen (Verwaltungs-) Behörden und -gerichten als Standardkommentar angesehen wird... incl. meiner Erlaubnisbehörde....
Immer witzich aufm Amt........
 
A

anonym

Guest
An irgendwas müssen sie ja glauben, wenn sie schon selber keine Ahnung haben. Früher lag da vermutlich die Bibel, als es noch kein Waffen(un)recht wie derzeit gab.
 

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