Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

SOR

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Also ist der gegenwärtige Angriff auf die körperliche Unversehrtheit auf sich oder einen anderen bereits abgeschlossen. Du willst eine Schusswaffe (als Warnung) in Bezug auf einen wegrennenden einsetzen?

Bitte Paragraphen 32 StGB sowie 127 StGB (Korrigiere: StPO) erneut lesen und bitte verstehen (oder von einem kundigen erklären lassen).

Der Einsatz der Schusswaffe ist auf jeden Fall unter den in Deinem Szenario geschilderten Umständen auf KEINEN Fall im Rahmen der „gewahrten Verhältnismäßigkeit“.

Im Gegenteil: wenn ich das als Dein Sachverständiger der Waffenbehörde mit diesen hier geschrieben Worten lesen würde und wüsste wer sich hinter dem Nickname verbirgt, wäre das schon hart an der Grenze selbst ein Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit einzuleiten.

Bei manchen Ansichten bin ich wirklich fassungslos… und bin aus diesem thread hier raus.
"Gewahrte Verhältnismäßigkeit" oder "Verhältnismäßigkeit der Mittel" hat mit Notwehr nach 32 StGB nichts zu tun.

Das betrifft Beamte im Hinblick auf das ihnen im Rahmen des Gesetzes zugestandene Mittel des mittelbaren oder unmittelbaren Zwangs.
 
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Wir reden hier wieder ganz Theoretisch. Wie oft komt das den vor pro Jahr?

Wenn sowas passiert wird es sicher hier Gemeldet aber kan ausser ein Fall aus 2021 niks vinden bei eine Suche. Da war es eine Teuere R8 mit Swaro glass.

@Dackelblick : preise von illegalen AK47 auf der Schwarzen Markt war mal in die Zeitung, da haben sich einige Journalisten den versuch gemacht (aber im ende nicht gekauft) . Vielleicht sind die Heute Teurer, Inflation halt.

Gedanken von Terroristen kenne ich auch nicht. Da muss man schauen was die so machen. Brauchst nur die Zeitung zu lesen.
 
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Also ist der gegenwärtige Angriff auf die körperliche Unversehrtheit auf sich oder einen anderen bereits abgeschlossen. Du willst eine Schusswaffe (als Warnung) in Bezug auf einen wegrennenden einsetzen?

Bitte Paragraphen 32 StGB sowie 127 StGB (Korrigiere: StPO) erneut lesen und bitte verstehen (oder von einem kundigen erklären lassen).

Der Einsatz der Schusswaffe ist auf jeden Fall unter den in Deinem Szenario geschilderten Umständen auf KEINEN Fall im Rahmen der „gewahrten Verhältnismäßigkeit“.

Im Gegenteil: wenn ich das als Dein Sachverständiger der Waffenbehörde mit diesen hier geschrieben Worten lesen würde und wüsste wer sich hinter dem Nickname verbirgt, wäre das schon hart an der Grenze selbst ein Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit einzuleiten.

Bei manchen Ansichten bin ich wirklich fassungslos… und bin aus diesem thread hier raus.
Wenn er mit erbeuteter Waffe, oder auch wie im vorliegenden Echtfall, mit (aufmunitioniertem?) Magazin, wegläuft, ist der Angriff noch nicht beendet! Denn Dein Eigentum ist immer noch beim Räuber.
Beim leeren Magazin dürfte in der Tat ein krasses Missverhältnis von Rechtsgut und potentiell tötlicher Notwehr vorliegen.
Beim Raub der Schusswaffe sicherlich nicht, da zum Wert die Gefährdung der Allgemeinheit hinzukommt. Der Schuß wäre hier sicherlich gerechtfertigt.
Beim gefüllten Magazin bist Du wie auf hoher See in Gottes Hand.

Beim aktiven Rangeln um die Waffe, wie im vorliegenden Fall, wäre der Schuss nichtmal annähernd in Zweifel zu ziehen.
 
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Wir reden hier wieder ganz Theoretisch. Wie oft komt das den vor pro Jahr?

Wenn sowas passiert wird es sicher hier Gemeldet aber kan ausser ein Fall aus 2021 niks vinden bei eine Suche. Da war es eine Teuere R8 mit Swaro glass.

@Dackelblick : preise von illegalen AK47 auf der Schwarzen Markt war mal in die Zeitung, da haben sich einige Journalisten den versuch gemacht (aber im ende nicht gekauft) . Vielleicht sind die Heute Teurer, Inflation halt.

Gedanken von Terroristen kenne ich auch nicht. Da muss man schauen was die so machen. Brauchst nur die Zeitung zu lesen.
Ähm - der Aufhänger dieser Diskussion ist doch gerade ein Fall, der vor 6 Tagen geschehen ist?!?
 
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"Gewahrte Verhältnismäßigkeit" oder "Verhältnismäßigkeit der Mittel" hat mit Notwehr nach 32 StGB nichts zu tun.

Das betrifft Beamte im Hinblick auf das ihnen im Rahmen des Gesetzes zugestandene Mittel des mittelbaren oder unmittelbaren Zwangs.
Die gewahrte Verhältnismäßigkeit war auch auf den 127 StPO bezogen. Und da überschreite ich die Verhältnismäßigkeit (wenn gut vor Gericht ausgelegt) bereits, wenn ich einen Räuber nur mit Kabelbindern bis zum Eintreffen der Polizei festhalte.
 
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Und da überschreite ich die Verhältnismäßigkeit (wenn gut vor Gericht ausgelegt) bereits, wenn ich einen Räuber nur mit Kabelbindern bis zum Eintreffen der Polizei festhalte.

Du musst ihn ja auch nur so lange festhalten, bis seine Identität eindeutig festgestellt werden konnte. Wenn er dir deinen Ausweis gibt und du zu 100% sagen kannst, dass er es sei, dann musst du ihn laufen lassen. Ganz andere Situation.

Machst du sowas in der Situation? Mit Adrenalin im Blut?
Dir wird auch keiner einen Strick draus drehen, wenn du ihn lieber weiter festgehalten hast und die Situation abkühlen lässt. Du hangelst dich hier (leider) an Paragraphen und Grundsätze die in der Realität erstmal egal sind. Vor Gericht sind sie natürlich Faktisch, aber ein vernünftiger Richter und Anwalt werden in solchen Fällen auch einräumen müssen, dass das eine Ausnahmesituation ist.
 
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Warnschüsse begrenzen sich nicht auf das Jedermannsrecht, besonders wenn diese Person sich vom Acker machen will. Du malst dir halt ganz andere Geschichten aus als ich im Kopf hatte. Klar wirst du dann persönlich und viel zu emotional.
Bitte erleuchte mich, auf welcher juristischen Rechtmäßigkeit Du als ziviler Jäger dann die Abgabe eines Warnschusses bei einem fliehenden Räuber siehst… mit einer Kurzwaffe, nachdem Du Dir die Langwaffe hast stehlen lassen. Zitat von Dir: das sogar das „minderste Mittel“ sei.
Dann verstehe ich es vielleicht besser und kann meine Meinung revidieren.

Ich bin nicht persönlich geworden, beziehungsweise wollte Dich angreifen. Ich war nur fassungslos ob Deiner als Jäger hier in einem öffentlichen, für jedermann einsehbaren Forum kundgetanen Meinung.
Da diese Aussenwirkung dann auch mich als legalen Waffenbesitzer mittelbar oder unmittelbar beeinflusst und ich dazu mein Hobby der Jagd gerne ausübe werde ich zugegebenermaßen emotional. Das kreide ich mir an. Ich hoffte aber dennoch, trotz verschärfter Wortwahl nicht beleidigend oder die zwischenmenschlichen oder Forenregeln verletzt zu haben.
 
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Bitte erleuchte mich, auf welcher juristischen Rechtmäßigkeit Du als ziviler Jäger dann die Abgabe eines Warnschusses bei einem fliehenden Räuber siehst… mit einer Kurzwaffe, nachdem Du Dir die Langwaffe hast stehlen lassen. Dann verstehe ich es vielleicht besser und kann meine Meinung revidieren.

...
Ich bin zwar nicht Winter1822, aber das was Du da schreibst ist ein eindeutiger Fall von Notwehr.
 
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Ehrlich, ich kann diesen Kurzwaffen-Kikifatz nicht mehr hören und nur den Kopf darüber schütteln.

Ich mache seit 30 Jahren kontinuierlich SV, unterrichte das seit über 20 Jahren und durfte auch etliche Lehrgänge bei Leuten genießen, die Polizei in D und Militär in USA und Philipinen ausbilden....das reduziert tödliche Überheblichkeit.
Wenn einer so nah an euch dran ist, dass er zugreifen und Zug/Druck ausüben kann, ist vorher genügend schief gelaufen. Und wenn der mit beiden Händen an euch oder eurer Waffe bereits herumzerrt, dann seht ihr die Sterne leuchten, sobald ihr eine eurer beiden Hände nach unten nehmt....wenn es nicht ein völliger Depp ist. Die unbesiegbaren Helden sind in Hollywood oder auf dem Friedhof.
Das ist eine blöde Situation, aber wenn er schon beide Hände an euch dran hat, ist das im SV-Szenario besser zu handhaben, als wenn Schlagangriffe kommen. Aber heldenhafte Forums-Theorie bringt hier und jetzt nix dazu, ein wenig muss man dafür lernen, aber nicht aus Jackie-Chan-Filmen, nicht an einem Samstag in der VHS und schon gar nicht im Forum.

Also: Hirn ein, Heldenmodus aus und Distanz halten!
 
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Auweia , jetzt gibt es in Zukunft bestimmt noch mehr Jäger, die von Hell bis Hell , also vom Abend bis zu Morgen , auf dem Ansitz hocken , und sich in der Dunkelheit nicht mehr runter trauen 😆
Die Gruselgeschichten aber auch .
 
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Bitte erleuchte mich, auf welcher juristischen Rechtmäßigkeit Du als ziviler Jäger dann die Abgabe eines Warnschusses bei einem fliehenden Räuber siehst… mit einer Kurzwaffe, nachdem Du Dir die Langwaffe hast stehlen lassen. Zitat von Dir: das sogar das „minderste Mittel“ sei.
Dann verstehe ich es vielleicht besser und kann meine Meinung revidieren.

Ich bin nicht persönlich geworden, beziehungsweise wollte Dich angreifen. Ich war nur fassungslos ob Deiner als Jäger hier in einem öffentlichen, für jedermann einsehbaren Forum kundgetanen Meinung.
Da diese Aussenwirkung dann auch mich als legalen Waffenbesitzer mittelbar oder unmittelbar beeinflusst und ich dazu mein Hobby der Jagd gerne ausübe werde ich zugegebenermaßen emotional. Das kreide ich mir an. Ich hoffte aber dennoch, trotz verschärfter Wortwahl nicht beleidigend oder die zwischenmenschlichen oder Forenregeln verletzt zu haben.
Das Problem ist, dass wir nicht wissen über welche genaue Situation wir hier genau reden.

Da lässt sich jetzt auch keine herschreiben wo die genaue Grenze zu noch aktiven Situation und einer gerade beendeten Situation ist. Es ist eine Entscheidung die der Moment bestimmt und die Einschätzung anderer Mittel bspw. hinterherrennen, nochmal stellen. Ist man aber verletzt und kann möglicherweise gar nicht aufstehen, sollte auch ein Warnschuss selbstverständlich außer Frage sein.
Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Person nach kurzem Gefummel mit deiner (ihm fremden) Waffe sich umdreht und dir den Gnadenschuss gibt? Da ist auch, wenn die Person evtl. von dir abgewandt ist der rechtswidrige Angriff noch gegenwärtig, wo der Aggressor eine geladene (?), schussbereite Schusswaffe in den Händen hält.

Es sind Feinheiten über die man streiten könnte die ich aufzeigen wollte.

Ich hab Erfahrungen mit einer solchen Situation gemacht, nicht jedoch als Zivilist oder als Jäger und auch nicht nach §127 sondern gemäß UZwgG. Ist oben ja schon gefallen als Begriff.

Deine Wut auf meine Aussagen kann ich verstehen, wenn ich bedenke, dass du sie evtl. sehr falsch verstehst.
Ich bin selber doch Jäger, Waffenbesitzer (legal versteht sich), darf Sprengstoffe lagern und damit hantieren, bin auch regelmäßig im Auftrag des Staates mit Schusswaffen aktiv.

Trotzdem muss man doch nicht in jeder Situation den Schwanz einziehen, obwohl man möglicherweise im Sinne des Gesetzes handeln kann um Gerechtigkeit wieder herzustellen. In einer solchen Situation darf keine angemessene Handlung unversucht bleiben!
 

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