Angetrunken mit Jagdwaffe im Auto unterwegs

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dpa:
Angetrunken mit Jagdwaffe im Auto unterwegs



dpa

vor 5 Std
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/frankreich-kontrolliert-über-70-moscheen-und-kündigt-schließungen-an/ar-BB1bBoA2?ocid=msedgdhp
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/jenke-von-wilmsdorff-ärztin-über-jenkes-neues-gesicht-sieht-natürlich-total-erschreckend-aus/ar-BB1bAWTu?ocid=msedgdhp
Angetrunken und mit einer Jagdwaffe im Kofferraum ihres Wagens sind zwei Männer im Landkreis Schmalkalden-Meiningen unterwegs gewesen. Als das Duo am Mittwoch bei Kühndorf kontrolliert werden sollte, beschleunigte der Fahrer und flüchtete, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Kurze Zeit später entdeckten die Beamten das Auto, das verlassen hinter einer Baumgruppe abgestellt worden war. Im Kofferraum habe die Jagdwaffe mit dazugehöriger Munition gelegen. Beides sei nicht vorschriftsgemäß gegen fremden Zugriff geschützt gewesen und wurde sichergestellt.
 
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Naja,
in dem Falle ist wohl nicht nur die Fahrerlaubnis weg.

Remy
 

BAL

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Die Polizei konnte die beiden Männer ausfindig machen, wobei sich der Fahrer in der Wohnung seines Beifahrers in einem Schrank versteckt hatte. Wenngleich der Inhaber der Waffe diese rechtmäßig besitzt, wurde wegen der mangelhaften Aufbewahrung im Auto gegen die beiden Männer ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Quelle:
https://www.t-online.de/region/id_89055982/angetrunken-mit-jagdwaffe-im-auto-unterwegs.html
 
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9 Jan 2012
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andere Länder, andere Sitten ;)

Offenbar. Muss man nicht so toll finden, aber nun gut.

Zum Thema:

Tja was soll man da groß sagen? Wenn der Nachweis der Trunkenheitsfahrt in möglicher Tateinheit mit Par. 315d StGB gelingt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und es gibt 30-90 Tagessätze (grobe Schätzung meinerseits). Da nicht bekannt ist, wem die Waffe mitsamt Munition zuzuordnen ist, kann man hier nicht allzuviele Vermutungen anstellen.

Grüße
 
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Ich lese gerade. dass ein Verfahren wg. Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet wurde.

Das wäre dann nur eine Ordnungswidrigkeit (500€ plus ein Monat Fahrverbot). Kann ich mir bei dem geschilderten Ablauf aber nur schwer vorstellen, auch wenn mglw. nur 0,65promille im Raum stehen.
 

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