Hier wird mal wieder einiges durcheinander geworfen. Alles, was vor 2020 war und die Neuausstellung oder Verlängerung der Jagdscheine betrifft, war einmal " früher in der Steinzeit...."
Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist z.B. ein Führungszeugnis wichtig. Das wird beantragt und hat mit der späteren Ausstellung eines Jahresjagdscheins nichts gemein. .............
Die Ausführungsbestimmungen einiger Länder lassen es aber zu, dem Probanden den JJ auf Widerruf auszustellen, und falls eine Überprüfung positiv im Sinne einer entsprechenden extremistischen Betätigung ausgeht, diesen zu widerrufen........
Es handelt sich, und hat sich auch in der Vergangenheit, mitnichten um ein Führungszeugnis, sondern um eine Abfrage nach Paragraph 41.
Und es ist eben nicht Steinzeit, weil es genauso wie immer gehandhabt wird, PLUS der mittlerweile IMMER durchzuführenden Anfrage beim VS.
Wir haben im Jahreskurs irgendwann Richtung Dezember den entsprechenden Antrag zur Zulassung zur Jägerprüfung erhalten. In diesem Antrag unterschreibst man mit, dass die zulassende Behörde eine Abfrage nach Paragraph 41 (da ist schon seit Jahren ebenfalls eine Abfrage beim VS als mögliche Infoquelle genannt) zur Zuverlässigkeit starten wird und man wird bereits im Antrag gefragt, ob Gerichtsverfahren etc. anhängig sind oder in der Vergangenheit anhängig waren.
Mit Abgabe dieses Antrags startet die Behörde dann diese Anfragen, so dass man direkt nach der erfolgreich absolvierten Prüfung aufs Amt wackeln konnte und den JS beantragt und mitgenommen hat.
Die einzige Änderung ist die Zeit die die nun verpflichtende Überprüfung des VS in Anspruch nimmt. Darauf haben die SB bei der USB halt keinen Einfluss.
Genauso ein Bullshit ist die angebliche neue Sonderregelung zur Erteilung auf Widerruf.
Es war schon immer so und ist es heute auch noch, dass, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung des JS begründen, selbiger eingezogen wird.
Mit oder ohne Sonderregelung.
@Danbiel hättest Du den Jahreskurs über die Bergsträsser Jäger im Forsthaus Almen gemacht, hättest Du den Deckel schon in der Hand. Und jagdlichen Anschluss garantiert, weil verpflichtend Jagdprinz und Lehrrevier in der Ausbildung vorhanden sein müssen. Hat man niemand, wird durch den Ausbildungsleiter ein Lehrrevier gefunden.