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“wer Fallen für den Lebendfang verwendet, hat dies vorher der unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden soll“
Da es sich um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handelt, frage ich mich, ob mit der Absendung der Anzeige und der Eingangsbestätigung die Sache für mich erledigt ist. Oder kommt da noch was Schriftliches?
Im §32 wird genau beschrieben, was die Anzeige an Informationen beinhalten muss.
Mich wundert nun bei der Internetrecherche, dass es scheinbar erhebliche Abweichungen in den einzelnen UJB gibt.
Teilweise reicht die Angabe des Reviers(so auch in der DVO) teilweise werden sogar die Geodaten des Standortes erfragt.
Für mich wäre es bei mehrfach wechselnden Standorten der mobilen Kastenfalle quasi unmöglich diese Daten ständig nachzuführen.
Wie wird es bei euch gehandhabt?
Da es sich um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handelt, frage ich mich, ob mit der Absendung der Anzeige und der Eingangsbestätigung die Sache für mich erledigt ist. Oder kommt da noch was Schriftliches?
Im §32 wird genau beschrieben, was die Anzeige an Informationen beinhalten muss.
Mich wundert nun bei der Internetrecherche, dass es scheinbar erhebliche Abweichungen in den einzelnen UJB gibt.
Teilweise reicht die Angabe des Reviers(so auch in der DVO) teilweise werden sogar die Geodaten des Standortes erfragt.
Für mich wäre es bei mehrfach wechselnden Standorten der mobilen Kastenfalle quasi unmöglich diese Daten ständig nachzuführen.
Wie wird es bei euch gehandhabt?