[NRW] Anzeige der Fangjagd gemäß §32 DVO-NRW

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“wer Fallen für den Lebendfang verwendet, hat dies vorher der unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden soll“

Da es sich um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handelt, frage ich mich, ob mit der Absendung der Anzeige und der Eingangsbestätigung die Sache für mich erledigt ist. Oder kommt da noch was Schriftliches?

Im §32 wird genau beschrieben, was die Anzeige an Informationen beinhalten muss.

Mich wundert nun bei der Internetrecherche, dass es scheinbar erhebliche Abweichungen in den einzelnen UJB gibt.

Teilweise reicht die Angabe des Reviers(so auch in der DVO) teilweise werden sogar die Geodaten des Standortes erfragt.
Für mich wäre es bei mehrfach wechselnden Standorten der mobilen Kastenfalle quasi unmöglich diese Daten ständig nachzuführen.
Wie wird es bei euch gehandhabt?
 
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Anzeige bislang per Email, hat die UJB auch immer nett bestätigt. Standort das Jagdrevier.
 
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Hallo,

geht in unserem Landkreis in NrW online zusammen mit der elektronischen Streckenmeldung. Ohne Probleme. Standortdaten sind nicht erforderlich.

Grüße
 
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Unser Mensch bei der UJB war über einen längeren Zeitraum krank.

Seine Vertretung wollte zwingend die GPS Koordinaten haben, habe nur kurz nachgefragt ob er sich im Bett zum Schlafen mit Gesetzbüchern und Verwaltungsvorschriften zudecken würde. Fand er aber nur mäßig lustig und bestand auf seine Koordinaten.

Gut, seine Koordinaten hat er bekommen, jeden zweiten Tag und jedes Mal andere.
Nach 14 Tagen habe ich dann mal nachgefragt wo meine Eingangsbestätigungen denn so bleiben würden!
Nach einen halben Jahr rief mich der zwischenzeitlich gesundete Leiter der UJB an, „ich solle doch sofort mit dem Blödsinn aufhören. Reviernummer in die Anzeige und gut wäre!“

Das Problem am Katz- und Maus-Spiel ist, immer zu wissen wer die Katz ist!


WH
Frank
 
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Unser Mensch bei der UJB war über einen längeren Zeitraum krank.

Seine Vertretung wollte zwingend die GPS Koordinaten haben, habe nur kurz nachgefragt ob er sich im Bett zum Schlafen mit Gesetzbüchern und Verwaltungsvorschriften zudecken würde. Fand er aber nur mäßig lustig und bestand auf seine Koordinaten.

Gut, seine Koordinaten hat er bekommen, jeden zweiten Tag und jedes Mal andere.
Nach 14 Tagen habe ich dann mal nachgefragt wo meine Eingangsbestätigungen denn so bleiben würden!
Nach einen halben Jahr rief mich der zwischenzeitlich gesundete Leiter der UJB an, „ich solle doch sofort mit dem Blödsinn aufhören. Reviernummer in die Anzeige und gut wäre!“

Das Problem am Katz- und Maus-Spiel ist, immer zu wissen wer die Katz ist!


WH
Frank
Ich möchte auch so viel Langeweile für diese Art von Spielchen haben .
 
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o_O

Hier mal exemplarisch vom Kreis Soest, gerade online gefunden - ich jage da nicht:

1691778971859.png

Wo steht im Gesetz geschrieben, dass mehr erforderlich wäre?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Steht nirgends, deshalb auch mein Themenstart. Da es jedoch von UJB zu UJB die dollsten Ideen gibt, möchte ich mich vorab wappnen. Ich habe genau nur die Angaben gemacht, die lt. DVO erforderlich sind und das Ganze per Mail vor einer Woche auf die Reise geschickt.
Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich noch eine förmliche Antwort erhalte und abwarten soll. Eingangsbestätigung habe ich - also jetzt die Falle aufstellen??
Persönlich nachfragen halte ich nicht für klug, dann kommen vielleicht erst dann noch weitere Forderungen.
 
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Ich möchte auch so viel Langeweile für diese Art von Spielchen haben .
Ich habe in ca 3Wochwn mit dem Herren noch ein Date bezüglich dem P27er. Er meinte in der Vergangenheit noch mir meinen gewonnenen Strafprozess vorhalten zu müssen. Ich sollte gefälligst meine Unachschuld zu beweisen Ich habe ihm dann angeboten bei seinem A14er Nachhilfe in Staatsbürgerrecht zu nehmen. Nun werden wir uns über seine Wunschvorstellungen bezüglich der beizubringenden Unterlagen etwas intensiver Unterhalten müssen.
 
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teilweise werden sogar die Geodaten des Standortes erfragt

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Es reicht aus, das Jagdrevier oder bspw. die Anschrift (oder Flurstück) im befriedeten Bezirk als Standort anzugeben.

Wenn grundsätzlich die Fangjagd erlaubt ist (bspw. im Revier), reicht die reine Meldung der Fallen aus. Verwendungszeitraum im Zweifel "ganzjährig unter Berücksichtigung der gesetzl. Jagdzeiten" angeben.

Die Meldung und das Versehen der Fallen mit einem eindeutig zuordenbaren Kennzeichen ist letztlich auch zum eigenen Schutz nützlich, damit nicht fremde (Tierschutz-) Vergehen (bspw. sog. "Katzenfreunde", die mit Drahtfallen wildern o.Ä.) Dir als Fangjagdberechtigtem einfach untergeschoben werden können.
 
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Du kannst auch noch ständig schöne Karten malen

Vermutlich hat da eine bedauernswerte Halbtagskraft versucht, das Formular "Meldung von Kirrungen im Revier" anzupassen. Einfach ignorieren und nur das gesetzlich Geforderte angeben, so wie Du das ja auch bereits gemacht hast.

Viel Erfolg und Waidmannsheil!
 

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