Aufbewahrung bei Hotelübernachtung?

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Hallo,

demnächst bin ich zu einer DJ eingeladen, während der ich im Hotel übernachte.

Die Vorbesprechung am Abend vor der Jagd findet in einer 5km entfernten Kneipe statt.

Nun die Frage: Kann ich die Jagdwaffe im Hotelzimmer lassen, oder sollte ich sie lieber zur Vorbesprechung mitnehmen (falls ich dies überhaupt darf)?
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Guter Rat erbeten ...
 
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Waffe im Zimmer einschließen und Schlüssel mitnehmen.
Jeden Herbst übernachten 1000nde von Jägern in Hotels, die nehmen ja auch nicht die Waffe mit runter in die Gasstube, wenn sie dort sitzen.
Von da hat man in der Regel ja auch keinen Blick auf seine Zimmertür...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von boarhunter:
Waffe im Zimmer einschließen und Schlüssel mitnehmen.
Jeden Herbst übernachten 1000nde von Jägern in Hotels, die nehmen ja auch nicht die Waffe mit runter in die Gasstube, wenn sie dort sitzen.
Von da hat man in der Regel ja auch keinen Blick auf seine Zimmertür...
<HR></BLOCKQUOTE>

Es ist sehr gefährlich, das sitzen in der Gasstube.

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[ 11. November 2006: Beitrag editiert von: PomH ]
 
A

anonym

Guest
Siehe AWaffV zum WaffG, §13(11) http://www.europaeische-legalwaffen-foederation.de/index.php?option=com_content&task=view&id=58&Itemid=46#P13

11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Ich persoenlich wuerde sie im Hotel gut verpackt und eingeschlossen lassen, solange ich auch im Hotel bin, ansonsten entweder den Verschluss mitnehmen, oder zur Jagdvorbesprechung auch die ganze Waffe(n)
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
.... ansonsten den Verschluss mitnehmen... <HR></BLOCKQUOTE>

Genau so !

...und die Munition auch.
 
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Morgen,

genau das "Verschlussmitnehmen" ist so eine Sache.
In Schweden ist diese Maßnahme absolut akzeptiert, weil so mit der Waffe kein Schuss abgegeben werden kann.

In D gab es mal einen Richterspruch, wo ein Jäger seinen Verschluss mitgenommen hat und trotzdem die Waffe geklaut wurde. Das Gericht stellte heraus, dass der Jäger ja damit gerechnet hat, dass seine Waffe geklaut werden könnte (eben weil er den Verschluss/Vorderschaft mitgenommen hat) und hat ihm die Schuld zugesprochen.
Dieser Vorfall war nach meinem Wissen jedoch noch nach altem Waffenrecht.
 
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Stand:27.01.06 Drucksache 81/06

S.: 119
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach
§ 13 Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu
schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und
Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des
Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe
etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so
verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes
erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd,
am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder
Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem
Verlassen des Hotelzimmers - dann möglich, wenn die Waffen
und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen
Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt
werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung
einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.<HR></BLOCKQUOTE>

[ 12. November 2006: Beitrag editiert von: Kai von Wietersheim ]
 
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Danke Kai, das macht die Sache einfacher und klarer. Und vor allem praktikabler.
( Staun! )
 
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Möglicherweise eine dumme Frage:

Kann man seine Waffe nicht dem Hotel zur Aufbewahrung geben?
(Ähnlich wie beim Transport einer Waffe)
icon_confused.gif
 
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@ Freund
Das habe ich auch schon gelesen.


Manche Hotels haben wohl sogar einen eigenen Raum (oder Tresor) für solche Fälle. Ist aber nur nachgequatscht, stand mal in der Fachpresse.

[ 12. November 2006: Beitrag editiert von: Molle ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von freund:
Möglicherweise eine dumme Frage:

Kann man seine Waffe nicht dem Hotel zur Aufbewahrung geben?
(Ähnlich wie beim Transport einer Waffe)
icon_confused.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Du kannst nach dem neuen WaffenR die Waffe nicht mehr einer x-beliebigen Person zum Transport oder zur Aufbewahrung mitgeben. Der Transporteuer oder der Aufbewahrer muß in der Regel auch WBK-Inhaber sein.
 
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Danke.

@Kai: Fällt unter "kurzfristiges Verlassen" auch, das Hotel für 1-2 Stunden zu verlassen?
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Und wenn, reicht ein Schloß am Futteral oder brauche ich einen ordentlichen Waffenkoffer?

@promillo: Darf ich die Waffe in die andere Kneipe mitnehmen, oder reden wir dann über "nicht den Zweck der Erlaubnis (Jagd) umfassendes Führen einer Waffe"?
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Verdammte Details ...
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ElmerKeith:


Der Transporteuer oder der Aufbewahrer muß in der Regel auch WBK-Inhaber sein.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich kenne mich nicht so gut aus aber was ist denn mit den Menschen im Jungjägerkurs mit bereits eigenen Flinten oder mit dem Waffenversand über z.B. UPS oder ähnliche Transporteure?
 

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