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Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn mir der Herr vom Amt sagt: "dann ziehen wir ihre Waffen ein, da ohnehin kein Bedürfnis mehr besteht"
( unabhängig davon dass hier Erben besser gestellt sind als Jagdscheininhaber und dies meiner unmaßgeblichen Meinung nach mal vom Verfassungsgericht geprüft gehört)
Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Kann als Ösi bis auf die Kurzwaffen alle meine Langwaffen ohne Federlesen besitzen und dürfte der deutschen Gerichtsbarkeit diesbezüglich eine lange Nase machen dürfen, oder?
Müßte sie vielleicht nach Ösiland verbringen, aber sonst?
Wer weiß dazu was?
( unabhängig davon dass hier Erben besser gestellt sind als Jagdscheininhaber und dies meiner unmaßgeblichen Meinung nach mal vom Verfassungsgericht geprüft gehört)
Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Kann als Ösi bis auf die Kurzwaffen alle meine Langwaffen ohne Federlesen besitzen und dürfte der deutschen Gerichtsbarkeit diesbezüglich eine lange Nase machen dürfen, oder?
Müßte sie vielleicht nach Ösiland verbringen, aber sonst?
Wer weiß dazu was?