Aufgabe der Jagd, weiterhin Waffenbesitz

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Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn mir der Herr vom Amt sagt: "dann ziehen wir ihre Waffen ein, da ohnehin kein Bedürfnis mehr besteht"

( unabhängig davon dass hier Erben besser gestellt sind als Jagdscheininhaber und dies meiner unmaßgeblichen Meinung nach mal vom Verfassungsgericht geprüft gehört)

Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"

Kann als Ösi bis auf die Kurzwaffen alle meine Langwaffen ohne Federlesen besitzen und dürfte der deutschen Gerichtsbarkeit diesbezüglich eine lange Nase machen dürfen, oder?
Müßte sie vielleicht nach Ösiland verbringen, aber sonst?
Wer weiß dazu was?
 
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( unabhängig davon dass hier Erben besser gestellt sind als Jagdscheininhaber und dies meiner unmaßgeblichen Meinung nach mal vom Verfassungsgericht geprüft gehört)

Besser nicht. In unserem Staat wird dann das Verfassungsgericht das "Erbenprivileg" kippen. :16:
 
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Gutsnobrain schrieb:
Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Das ist höchstens eine Frage des Eigentums und das ist waffenrechtlich vollkommen egal. Solange die Waffen in Deiner WBK stehen und sich in Deutschland befinden, kann man sie Dir auch widerrufen.
 
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Gutsnobrain schrieb:
"...seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Kann als Ösi bis auf die Kurzwaffen alle meine Langwaffen ohne Federlesen besitzen und dürfte der deutschen Gerichtsbarkeit diesbezüglich eine lange Nase machen dürfen, oder? Müßte sie vielleicht nach Ösiland verbringen, aber sonst?

Meine spontane Einschätzung:

Wenn sie (wie gesagt, privatrechtliche Situation ist unerheblich) die Waffen auf Basis des österreichischen Waffenrechts besitzen wollte, müssten diese wohl auch üblicherweise im Geltungsbereich des österreichischen WaffG aufbewahrt werden (Frage ist zudem, ob sie dort nicht auch als Person eine Adresse/Wohnsitz benötigt). Auf der Grundlage könnten die Waffen sicherlich zu einzelnen Gelegenheiten (Jagd oder sportl. Wettkampf auf jeweilige Einladung) mal nach Deutschland eingeführt werden, aber nicht dauerhaft nach D verbracht werden.
 
G

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Guest
Waidmanns Heil @Gutsnobrain
Du lebst, in diesem Falle, mit der Deinigen in Deutschland?
Gutsnobrain schrieb:
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn mir der Herr vom Amt sagt: "dann ziehen wir ihre Waffen ein, da ohnehin kein Bedürfnis mehr besteht"

....
Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Nach alledem was ich in diesem Forum so lese, wird auch "die Österreicherin" mit Wohnsitz in der BRD ein Bedürfnis nachweisen müssen :14:

Gutsnobrain schrieb:
Kann als Ösi bis auf die Kurzwaffen alle meine Langwaffen ohne Federlesen besitzen und dürfte der deutschen Gerichtsbarkeit diesbezüglich eine lange Nase machen dürfen, oder?
Müßte sie vielleicht nach Ösiland verbringen, aber sonst?
Wer weiß dazu was?
eines steht fest: bei uns in Ösiland ist der Bedürfnisnachweis schon das "einfach nur besitzen Wollen" :29:

Noch! :25:

Euer Waffengesetz ist schlicht und einfach z.K. .

Jeder deutsche Bundesbürger mit Wohnsitz in Österreich wird bei uns waffengesetzlich auch wie ein Innländer behandelt.
Und das ist gut so :!: :!:
 
G

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Guest
gipflzipfla schrieb:
Waidmanns Heil @Gutsnobrain
Du lebst, in diesem Falle, mit der Deinigen in Deutschland?
Gutsnobrain schrieb:
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn mir der Herr vom Amt sagt: "dann ziehen wir ihre Waffen ein, da ohnehin kein Bedürfnis mehr besteht"

....
Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Nach alledem was ich in diesem Forum so lese, wird auch "die Österreicherin" mit Wohnsitz in der BRD ein Bedürfnis nachweisen müssen :14:

Gutsnobrain schrieb:
Kann als Ösi bis auf die Kurzwaffen alle meine Langwaffen ohne Federlesen besitzen und dürfte der deutschen Gerichtsbarkeit diesbezüglich eine lange Nase machen dürfen, oder?
Müßte sie vielleicht nach Ösiland verbringen, aber sonst?
Wer weiß dazu was?
eines steht fest: bei uns in Ösiland ist der Bedürfnisnachweis schon das "einfach nur besitzen Wollen" :29:

Noch! :25:

Euer Waffengesetz ist schlicht und einfach z.K. .

Jeder deutsche Bundesbürger mit Wohnsitz in Österreich wird bei uns waffengesetzlich auch wie ein Innländer behandelt.
Und das ist gut so :!: :!:


Auch mit Zweitwohnsitz? :32:
 
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Irgendwie trollig, wenn man extra einen Nebenwohnsitz mit allen Nebenkosten und Waffenschrank etc. beziehen will, um 100 Euronen Jagdbeitrag pro Jahr zu sparen, denkt sich der Barry
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil, @Barry07
Barry07 schrieb:
Irgendwie trollig, wenn man ...
denkt sich der Barry
oba na, das ist bestimmt nur das Bedürfnis, es "denen da oben" mal so richtig zeigen zu wollen

Meint da gipfl.... :26:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
gipflzipfla schrieb:
Waidmanns Heil, @Barry07
Barry07 schrieb:
Irgendwie trollig, wenn man ...
denkt sich der Barry
oba na, das ist bestimmt nur das Bedürfnis, es "denen da oben" mal so richtig zeigen zu wollen

Meint da gipfl.... :26:


Was durchaus nachvollziehbar ist... :18:
 
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Volker4 schrieb:
Gutsnobrain schrieb:
Ich ihm sage: " Pech gehabt mit ihrem Ansinnen, seit heute gehören alle meine Waffen meiner Frau, und die ist Österreicherin!"
Das ist höchstens eine Frage des Eigentums und das ist waffenrechtlich vollkommen egal. Solange die Waffen in Deiner WBK stehen und sich in Deutschland befinden, kann man sie Dir auch widerrufen.

Dass das natürlich wieder mal von Dir mit deinem obrigkeitsstaatlichen Denken kommt, war ja klar.
Nix is mit Waffen widerrufen. Man kann gutsnobrain die Erlaubnis zum Umgang (tatsächliche Gewalt) durch Widerruf der WBK entziehen.
Die Waffen kommen sofort zu einem Aufbewahrungsberechtigten und das Eigentum der Frau bleibt selbstverständlich bestehen. Sie erwirbt ja nicht. Alles weitere wie Verbringen nach AT etc. wird dann in aller Ruhe geregelt.
Seine Cosmis bleiben jedenfalls in der Familie.
Schade, dass DWM nicht mehr hier ist, er hätte es etwas deutlicher und für dich eindringlicher ausgedrückt.
 
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Zur Erläuterung

Ich bin mit einer Ösi verheiratet, wir haben einen ersten Wohnsitz in Deutschland und auch einen ersten Wohnsitz in Österreich. War mir auch neu, aber jeder Wohnsitz in einem Nachbarland ist dort erst einmal ein erster, bis du einen zweiten dort hast ( dann drei insgesamt)

Käme schon hammermässig, wenn sich deutsche Behörden trauen ein EU Mitglied gegen dessen Landesgesetze zu enteignen! Oder?

Sollte ich versterben, gehen die Waffen in den Besitz meines Sohnes über ( Jagdscheininhaber) aber nur mal so gedacht, was ist wenn mein Steuerberater Murks gemacht hätte, im Nu sind die 60 Tagessätze beisammen und die Pappe weg. Wenn ich dann die Waffen meiner Frau schenke und diese sie nach Ösiland verbringt können sie doch hier mich kreuzweise. Oder?
 
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Siehe oben. Nur wenn deine Frau hier keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bekommen kann, muss sie die Waffen nach OE ausführen (verbringen lassen) und dort lagern.
 

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