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Das ist klar, aber ich habe Dir geantwortet.
Dem Typ im Video wird aber auch bald sein Handy oder was auch immer abgenommen, da kann er hoffen, dass es was günstiges war, denn das sieht er nie wieder...
Liest man die Kommentare zum § 201 StGb sind deine Ausführung, in der dargestellten Absolutheit, schlicht falsch. Die Veröffentlichung der Videos mögen allerdings die 'Überschreitung des Rubikons' darstellen.
1. Ich habe allgemein geantwortet, ohne Bezugnahme auf das Video.
2. Dein Beispiel ist keins, da offenbar ein triftiger Grund vorliegt.
Ich mühte mich, deutlich zu machen, dass eine Würdigung der Ordnungskraft per se kaum möglich und ein Insistieren, den triftigen Grund zu erfahren, schlicht Blödsinn ist.
3. Ich bin kein Politiker.
Grüße
Das ist mir klar und Du darfst davon ausgehen, dass initial jeder Polizist meinen ausdrücklichen Respekt und meine freundlich, verbindliche Kommunikation erfährt. Wer in einer ganz offensichtlich völlig ungeklärten Verordnungslage dann als Exekutive aber wiederholt einfordert, meinen triftigen Grund zu erfahren, der möge nicht verärgert sein, wenn ich ebenso freundlich, verbindlich ausführe, dass er den nicht erfährt.
grosso