Oh Mann....ihr habt Probleme,
werde ich kontrolliert gebe ich freundlich an dass ich von/zur Jagd unterwegs bin. Meine Papiere und Waffe können sie ja sehen. Ansonsten bleib ich da wo ich hingehöre...ZUHAUSE!
Sollte (was ich nicht glaube) ein Ordnungsüter seine eigene Meinung zur Sache haben, was ich nicht glaube) bleibe ich weiter freundlich und lasse ich ihn eine rechtsmittelfähige Anzeige schreiben (die ich in keinester Weise unterschreiben würde) und mir zustellen und gebe sie zur weiteren Bearbeitung an meinen RA weiter. Ganz sicher werde ich nicht mit einem Polizeibeamten vor Ort Wortgefechte oder pupertäre Kraftproben ausfechten.
Hallihallo,
mal ganz ab von dem Video (ich hab’s nicht gesehen und will’s auch nicht):
Stelle ich im Rahmen einer Kontrolle fest, dass mglw. gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wurde, frage ich (nach vorheriger Belehrung) nach. Der Betroffene hat dann folgende Möglichkeiten:
- Plausible Antwort / Rechtfertigung: Keine weiteren Maßnahmen dahingehend
- Keine plausible Antwort / Verstoß wird zugegeben: Fertigung Anzeige mit der Bitte um rechtliche Würdigung das zuständige Ordnungsamt.
- Keine Antwort / keine weiteren Angaben: Fertigung Anzeige mit der Bitte um rechtliche Würdigung an das zuständige Ordnungsamt.
Von daher...mir ist’s gleich, ob der Betroffene Angaben machen würde oder nicht.
Weiterhin, so als nice to know: Vor Ort muss der Betroffene i.d.R. keine Anzeige o.ä. unterschreiben (zumindest in NRW nicht).
Grüße
Ach ja: Stelle ich im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes fest, dass eine Person das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufzeichnet, wird der Tonträger (also zumeist das Mobiltelefon) sichergestellt und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt. Da gibts dann allerdings vor Ort ein Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt, welches man unterschreiben kann (aber nicht muss
).