Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Ich hab da so eine Idee....

Das Elektronische Zahlenschloss selbst nachrüsten ist ja bekanntlich verboten.

Was ist wenn: Jemand kauft einen 0er oder 1er Schrank gebraucht und rüstet selbst das elektronische Zahlenschloss nach und erst danach meldet man den Schrank mit Fotos bei der Waffenbehörde an.

Auf dem Typenschild ist nirgendwo vermerkt ob der Schrank mit Schlüssel oder Zahlenschloss ausgeliefert worden ist. Ich glaube nichtmal das der Hersteller das vermerkt.

Als ich damals meinen A/B Schrank gebraucht gekauft habe hat bei der Waffenbehörde auch niemand irgendwas zum Gebrauchten Schrank gesagt.

Ist natürlich nicht erlaubt, aber wie soll das überprüft werden?
In der Regel ist die Innenverkleidung gesiegelt. - Siegel gebrochen, Schrank - > Altmetall
 
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In der Regel ist die Innenverkleidung gesiegelt. - Siegel gebrochen, Schrank - > Altmetall
Ich habe 7 Tresore, darunter 2 große, moderne, jeweils rd. 300 kg wiegende 1er. Nur diese beiden Tresore haben innen an der Tür jeweils ein "Siegel". Das könnte selbst ich mir mittels Klebeetiketten selbst herstellen.

Das soll keine Handlungsempfehlung darstellen, sondern nur eine Beschreibung des Möglichen.
 
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Du darfst nichtmals in A oder B den Munitionsschrankschlüssel lagern. Findet man ihn dort, wird die Karte gelocht.
Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
 
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Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
Machen !
 
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Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
Ich sehe da auch kein Problem. Irgendwann muss man sich ja derart im Kreis drehen, um den Anforderungen genüge zu tun. Den Mun-Schrank kriegt man in ca. fünf Minuten mit Akkubohrer und Metallbohrer durch das Schloss auf.
 
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Ich habe noch einen Altebesitz B mit Schlüssel und einen Altbesitz B Würfel mit Zahlenschloss, dort liegt der Schlüssel. Laut meiner Behörde völlig in Ordnung.
Das einzige Problem ist bei mir, der zusatzliche A/B ist kein altbesitz. Aber ich habe nirgendwo gelesen das der Schrank für die Schlüsselaufbewahrung angemeldet werden muss, explizit wird ja geschrieben das ein Nachweis nicht zu erbringen ist.
 
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Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
Öffnet jemand den Schrank mit der Munition, hat er auch den Schlüssel zu den Waffen.
Du hast also keine getrennte Aufbewahrung
 
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Ich sehe da auch kein Problem. Irgendwann muss man sich ja derart im Kreis drehen, um den Anforderungen genüge zu tun. Den Mun-Schrank kriegt man in ca. fünf Minuten mit Akkubohrer und Metallbohrer durch das Schloss auf.
Da reicht ein Schraubendreher und 30 Sekunden ist schon hoch gegriffen. Aber Pssst, nicht weitersagen.....Munition ist ja nicht sooo gefährlich wie ein 30-Schuss Magazin...
 

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