Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

Registriert
20 Sep 2023
Beiträge
600
Wurde mich wundern das es Ländersache ist.

Dan kan ja Bayern oder Sachsen-Anhalt usw. auch entscheiden das man die Buchse an der Wand hangen darf und kein Tresor braucht.

Irgendwas stimmt was nicht so richtig.
 
Registriert
17 Okt 2023
Beiträge
168
Alles in allem bleibt festzuhalten, dass aktuell zwar keine konkreten oder speziellen gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln bestehen. Da aber durch eine nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels der Schutz des Waffenschrankes vor einem unbefugtem Zugriff Dritter auf die Waffen im schlimmsten Fall gänzlich verloren gehen kann, ist der Waffenschrankschlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen.

Die Waffenbehörden sollten grundsätzlich dafür sensibilisiert werden, auch die Schlüsselaufbewahrung als Teil der Waffenaufbewahrung im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle zu prüfen. Dabei wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind: Den Waffenbehörden kommt in diesem Zusammenhang vor allem auch eine beratende Funktion zu.
Finde auch schön, was Strobl aus BW dazu sagt:
Es gibt zwar keine konkreten Anforderungen, aber er hat seine Behörden angewiesen, das trotzdem zu kontrollieren.
Die Waffenbehörde ist hier übrigens beratend tätig. Also seht die Kosten der OWi und den Verlust der Zuverlässigkeit bitte als Beratungsleistung, nicht als Strafe.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.814
Wurde mich wundern das es Ländersache ist.

Dan kan ja Bayern oder Sachsen-Anhalt usw. auch entscheiden das man die Buchse an der Wand hangen darf und kein Tresor braucht.

Irgendwas stimmt was nicht so richtig.
So einfach ist es nicht. Es gibt Aufbewahrungsvorschriften die im WaffG geregelt sind. Eine Regelung für die Schlüsselaufbewahrung gibt es nicht. Da ist eigentlich der gesunde Menschenverstand gefordert. Leider ist dieser bei manchen Leuten stark zurückgebildet:
Waffenschrankschlüssel neben der Haustür am Schlüsselbrett. Am Nagel direkt neben dem Waffenschrank, oder aber in einem Blechgehäuse direkt auf dem WS festgeschraubt, wie der letzte bekannte Fall.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.714
So einfach ist es nicht. Es gibt Aufbewahrungsvorschriften die im WaffG geregelt sind. Eine Regelung für die Schlüsselaufbewahrung gibt es nicht. Da ist eigentlich der gesunde Menschenverstand gefordert. Leider ist dieser bei manchen Leuten stark zurückgebildet:
Waffenschrankschlüssel neben der Haustür am Schlüsselbrett. Am Nagel direkt neben dem Waffenschrank, oder aber in einem Blechgehäuse direkt auf dem WS festgeschraubt, wie der letzte bekannte Fall.
Das "Blechgehäuse" (passende technische Beschreibung, keine Diskussion) war aber, meiner Erinnerung nach, mindestens ein Möbeltresor mit moderater Schutzwirkung, aber ohne Zertifizierung und nicht nur eine alte Kaffeedose. Ungeschickt fand ich die Unterbringung "in plain sight", das kann man anders lösen.

"...etwa 40 kg schweren Tresor aus dick- und doppelwandigem Stahl, der über ein Zahlenschloss verfügte und nicht zertifiziert war." (aufgeklebt auf dem B-Schrank)
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.814
Das "Blechgehäuse" (passende technische Beschreibung, keine Diskussion) war aber, meiner Erinnerung nach, mindestens ein Möbeltresor mit moderater Schutzwirkung, aber ohne Zertifizierung und nicht nur eine alte Kaffeedose. Ungeschickt fand ich die Unterbringung "in plain sight", das kann man anders lösen.

"...etwa 40 kg schweren Tresor aus dick- und doppelwandigem Stahl, der über ein Zahlenschloss verfügte und nicht zertifiziert war." (aufgeklebt auf dem B-Schrank)
Sicherlich. Aber eben nicht erlaubt...und dann noch in Urlaub fahren, damit die Einbrecher alle Zeit der Welt haben. Dämlich....
 
Registriert
2 Sep 2012
Beiträge
120
1715074608087.png
Technologie ist neuland für unsere Regierung. Mich wundert eher wieso Zahlenschlösser überhaupt zulässig sind seit man so eine Kamera auf Amazon für unter 30€ kaufen kann. Da ist der Schlüssel sicherer am Schlüsselbung eines schlafenden als sich gegen solche billige Spionagetechnik zu schützen.
Wie oft kam das überhaupt schon vor, dass einem Schlafenden der Schlüssel und die Waffen entwendet wurden?
 
Registriert
20 Sep 2023
Beiträge
600
Ja, Urlaub geht ja gar nicht, es soll immer eine Berechtigde zu Hause bleiben.
 
Registriert
10 Jun 2009
Beiträge
1.766
Ich sehe das so, das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz. Da gibt es, kann und darf es keine "länderspezifischen" Angelegenheiten geben.

Noch schlimmer ist ja, dass ich durch einen Blick ins Gesetz nicht mehr klären kann was denn nun gilt. Mag der gesunde Menschenverstand noch dafür sorgen, dass der Schlüssel nicht auf dem Tresor liegt, spätestens beim Bankschließfach kann keiner mehr damit rechnen, dass ihm ein Strick draus gedreht werden kann.

Gleiches gilt wenn ich umziehe, verhalte ich mich in NDS gesetzeskonform kann es ein paar Kilometer weiter in NRW ganz anders aussehen. Und so etwas kommt in meiner alten Heimat, direkt an der Grenze zu NDS durchaus vor!

Technologie ist neuland für unsere Regierung. Mich wundert eher wieso Zahlenschlösser überhaupt zulässig sind seit man so eine Kamera auf Amazon für unter 30€ kaufen kann.

Hatte ich oben auch schon mal geschrieben, ich warte schon drauf, dass Zahlenschlösser auch verboten werden oder jeder Waffenbesitzer eine eigene Wohnung für seine Waffen braucht, zu der kein anderer Zugang hat...

Was da jetzt passiert geht schon jetzt vollkommen an der Lebensrealität vorbei!
 
Registriert
1 Nov 2012
Beiträge
1.122
Würden Wahlen etwas ändern ...
... wären sie verboten.
 

Anhänge

  • IMG_20240504_150619_743.jpg
    IMG_20240504_150619_743.jpg
    81,6 KB · Aufrufe: 61

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
103
Zurzeit aktive Gäste
296
Besucher gesamt
399
Oben