Brut - und Setzzeit # Leinenpflicht

Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
1.950
… auch in Bayern bitte unterscheiden zwischen frommen Wunsch und :


 
Registriert
3 Nov 2013
Beiträge
98
Das wird immer schlimmer momentan, am Samstag hatten wir wieder einen Riss, bzw. ein in einen Zaun gehetztes Reh. Halter leider nicht nachweisbar, ein Zeuge hatte nur ein Bild vom Hund und eines vom Reh. Polizei ist informiert, und ein Flugblatt machen wir auch draus, das verteilen wir großzügig in der Gemeinde...

Und nein, leider gibts in Bayern keine ausdrückliche Leinenpflicht...

LG und Waidmannsheil,

Marcus
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
1.950
@Kliff schei… 😏

Bei Häufung solcher Ereignisse hilft oft ein Gang zum Bürgermeister.. die Gemeinden haben in Form der Ordnungsämter hier schon gewisse Befugnisse.

Nur sollte man (v.a. Als Jäger) hier gegenüber solchen Hundebesitzer stets mit Bedacht agieren und kommunizieren …
 
Registriert
3 Nov 2013
Beiträge
98
@Kliff schei… 😏

Bei Häufung solcher Ereignisse hilft oft ein Gang zum Bürgermeister.. die Gemeinden haben in Form der Ordnungsämter hier schon gewisse Befugnisse.

Nur sollte man (v.a. Als Jäger) hier gegenüber solchen Hundebesitzer stets mit Bedacht agieren und kommunizieren …
Wir sind im Grunde mit allen Stellen in Kontakt, aber wie Du schon sagst, man muss da schon sehr diplomatisch sein!
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
1.950
Aus eigener leidiger Erfahrung sehr empfehlenswert … manch Hundebesitzer versteht die wirklich höfliche Bitte um das Anleinen der in den Wiesen rennenden Hunde Anfang Mai als direkten Affront 🙄

Und ruft dann ein paar Tage später die Aufsicht, weil man seine Hunde beschossen hätte, als zufällig in einer völlig anderen Richtung ein Schmal erlegt wurde ….
 
Registriert
15 Nov 2015
Beiträge
3.017
Jäger in stadtnahen Revieren sind da schon leidgeprüft. Die Hundehalter sind bei uns schon sehr uneinsichtig. Sie wissen gar nicht das unser Wald im Privateigentum steht und meinen der Wald sei ein einziges großes städtisches Freizeitareal ohne Wildtiere. Entsprechend wenig Grundeinsicht ist vorhanden.
 
Registriert
3 Nov 2013
Beiträge
98
Jäger in stadtnahen Revieren sind da schon leidgeprüft. Die Hundehalter sind bei uns schon sehr uneinsichtig. Sie wissen gar nicht das unser Wald im Privateigentum steht und meinen der Wald sei ein einziges großes städtisches Freizeitareal ohne Wildtiere. Entsprechend wenig Grundeinsicht ist vorhanden.
So ist unsere Gesellschaft mittlerweile geworden. Die drei wichtigsten Worte: ICH
 
Registriert
30 Dez 2013
Beiträge
1.932
@Kliff schei… 😏

Bei Häufung solcher Ereignisse hilft oft ein Gang zum Bürgermeister.. die Gemeinden haben in Form der Ordnungsämter hier schon gewisse Befugnisse.

Nur sollte man (v.a. Als Jäger) hier gegenüber solchen Hundebesitzer stets mit Bedacht agieren und kommunizieren …
Die Befugnis zur Leinenpflicht beschränkt sich in Bayern aber nur auf den innerörtlichen Bereich.

Guillermo
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.033
Jäger in stadtnahen Revieren sind da schon leidgeprüft. Die Hundehalter sind bei uns schon sehr uneinsichtig. Sie wissen gar nicht das unser Wald im Privateigentum steht und meinen der Wald sei ein einziges großes städtisches Freizeitareal ohne Wildtiere. Entsprechend wenig Grundeinsicht ist vorhanden.

Die wissen das wahrscheinlich hauptsächlich deshalb nicht, weil schon das Hervorgehobene so pauschal gar nicht stimmt!

Die wissen es darüber hinaus nicht, weil es im Wald grundsätzlich ein freies Betretungsrecht gibt.

Sie wissen es nicht, weil die sowieso schon sehr weit gesteckte Grenzen dieses Rechts selbst von den explizit dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, sprich den Ortspolizeibehörden und/oder den unteren Forstbehörden, zunehmend weniger ernst genommen und durchgesetzt werden, weil man mit den oft rotzig daherkommenden Rüpeln keinen Stunk haben will.

Und sie wissen es nicht, weil nicht selten die, von denen sie angesprochen werden (oder werden sollten), spätestens hinter der nächsten Hecke ihrem eigenen Hund dieselben Freiheiten gewähren - und sich damit eines jeglichen Arguments und der damit verbundenen Glaubwürdigkeit selbst berauben.
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
1.950
Die Befugnis zur Leinenpflicht beschränkt sich in Bayern aber nur auf den innerörtlichen Bereich.

Guillermo
Meines Wissens, nicht ganz? Ich füge mal den entsprechenden Passus ein, nach meiner Erfahrung bezog sich ein derartiger Erlass aber auf das ganze Gemeindegebiet.. ist aber wohl Auslegungssache, da bin ich bei dir.
Mir persönlich geht es hier auch primär darum, dass derartigen Besitzern von "Amtswegen" erklärt wird, dass das so nicht funktioniert. Die Sicht/Auslegung des Jägers empfinden viele leider als sehr subjektive Meinung.

Quelle: Sicherheitsrecht Bayern

Der Regelungsbereich des Art. 18 Abs. 1 LStVG erfasst öffentliche Anlagen, Wege, Straßen und Plätze.
Allgemeinen Grundlagen folgend, kommt es auch hier auf eine förmliche Widmung im Sinne des Straßenrechts nicht an. Folglich ist auch nicht ausschlaggebend, dass diese öffentlichen Anlagen, Wege, Straßen und Plätze im Eigentum der zuständigen Gemeinde stehen.
Entscheidend ist vielmehr, dass diese Verkehrsflächen der Allgemeinheit tatsächlich zur Verfügung stehen und benutzt werden können. Dies erfasst auch Flächen, die im privaten Eigentum stehen, aber der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken tatsächlich offen stehen. Sofern also der Privateigentümer als Verfügungsberechtigter den tatsächlichen Verkehr auf seinem Eigentum zulässt oder duldet, handelt es sich um öffentliche Flächen im Sinne des Art. 18 Abs. 1 LStVG.
Anders als im Regelungsbereich der Straßenverkehrsordnung gehören im Sinne des Art. 18 Abs. 1 LStVG auch solche Straßenbestandteile zur "Straße", die erkennbar für eine Verkehrsnutzung ausgeschlossen sind. Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auch auf das sog. "Straßenbegleitgrün" (Grünstreifen).
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
66
Zurzeit aktive Gäste
504
Besucher gesamt
570
Oben