Deutsche Weidgerechtigkeit

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Gelöschtes Mitglied 24957

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§1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes fordert "bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgereichtigkeit zu beachten."

Was sind den die allgemein anerkannten Grundsätze, wenn es per Gesetz gefordert wird sollte es auch eine rechtliche Definition geben ,oder ? Und welche sollten das eurer Meinung nach sein ?
 
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§1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes fordert "bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgereichtigkeit zu beachten."

Was sind den die allgemein anerkannten Grundsätze, wenn es per Gesetz gefordert wird sollte es auch eine rechtliche Definition geben ,oder ? Und welche sollten das eurer Meinung nach sein ?

Kauf Dir eine Flasche Jägermeister, lass Dir den Inhalt und den aufgedruckten Spruch von OSKAR VON RIESENTHAL abwechselnd durch den Kopf gehen.

Wenn Du danach noch Kraft und Muße hast, im Netz findest Du noch die zweite und dritte Strophe.

Damit ist alles gesagt, was ICH unter Weidgerechtigkeit verstehe. Paragraphen brauch ich persönlich nicht.
 
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Kauf Dir eine Flasche Jägermeister, lass Dir den Inhalt und den aufgedruckten Spruch von OSKAR VON RIESENTHAL abwechselnd durch den Kopf gehen.

Wenn Du danach noch Kraft und Muße hast, im Netz findest Du noch die zweite und dritte Strophe.

Damit ist alles gesagt, was ICH unter Weidgerechtigkeit verstehe. Paragraphen brauch ich persönlich nicht.

Das mit der Jägermeister Flasche war das erste was uns in der Jagdschule beigebracht wurde. :)

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Hallo,

Lernt man doch zur Jägerprüfung.

da lernt man nur noch wie man Sauen und Raubwild/-zeug züchtet, böse Knospenbeißer eliminiert, DJen ausrichtet und welche SD man sich am besten auf die Krachlatte schraubt, NSG, WBK umhängt, alles außer .308Win und .30-06 eh nix taugt, wie man Fotofallen instaliert und man sich am besten "tarnt".

Grüße
Sirius
 
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Ich hoffe dass deine Aussage Ironie war oder zumindest sehr überspitzt formuliert.

Verstehe nicht warum immer auf die privaten Jagdschulen bzw. auf die x-Wochenkursen so rumgehackt wird.
Nur weil jemand 1 Jahr lang einen Lehrgang besucht hat, macht ihn dies nicht zum Top-Jäger und gleichzeitig kann man nicht pauschal sagen, dass alles andere nichts taugt.

Jeder ist für sich selbstverantwortlich und muss wissen, was er daraus macht.
 
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Ups, wenn das stimmt und abgefragt würde, bei einem „Altentest“, dann hätte ich kaum Chancen zu bestehen, die ganzen Abkürzungen verwirren ha schon. Gruss, DKDK.
 
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Ich hoffe dass deine Aussage Ironie war oder zumindest sehr überspitzt formuliert.

Verstehe nicht warum immer auf die privaten Jagdschulen bzw. auf die x-Wochenkursen so rumgehackt wird.
Nur weil jemand 1 Jahr lang einen Lehrgang besucht hat, macht ihn dies nicht zum Top-Jäger und gleichzeitig kann man nicht pauschal sagen, dass alles andere nichts taugt.

Jeder ist für sich selbstverantwortlich und muss wissen, was er daraus macht.
Das kann man sehen wie man will, aber das ist wie bei der Fahrschule:
Wer im Winter bei Eis und Schnee den FS gemacht hat kommt, leichter über den Sommer,
als ein Sommerschüler durch den ersten Winter.
DKDK = Der Kann der Kann :D
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo,

Verstehe nicht warum immer auf die privaten Jagdschulen bzw. auf die x-Wochenkursen so rumgehackt wird.

weil leider viele, die nach 3 oder 4 Wochen Crashkurs den grünen Lappen in der Hand halten, einen Monat vorher noch nicht wußten, daß "aus einem Reh kein Hirsch wird, wenn´s mal groß ist" und leider viele es auch einen Monat nach dem Crashkurs schon wieder vergessen haben.

Nur weil jemand 1 Jahr lang einen Lehrgang besucht hat, macht ihn dies nicht zum Top-Jäger und gleichzeitig kann man nicht pauschal sagen, dass alles andere nichts taugt.

Das nicht, aber der- oder diejenige hatte schon mal ein ganzes Jahr (also 12x so lange wie der Crashkursteilnehmer) Zeit den riesigen Wust an Lernstoff zu verinnerlichen und zu rekapitulieren und zwar in Theorie und Praxis. Das ist ja auch der Sinn des Lehrprinzenjahres.
Auch die "Schießprüfung" hatte man im 6-monatigen Schießkurs mehrmals bestanden und nicht in einer 3 oder 4-Tageaktion wenn man zum ersten mal (zufällig) 5 Traptauben und 60 Ringe geschossen hat.

Jeder ist für sich selbstverantwortlich und muss wissen, was er daraus macht.

Und dazu gehört schon mal, sich die beste und nicht die schnellste Ausbildung zum Jagdschein zu suchen. Das ist er nämlich sich, seinen Mitjägern, der Öffentlichkeit in der er steht und hauptsächl. dem Wild schuldig.
Wenn er für die Ausbildung keine Zeit hat, wo will er die denn für die Jagd hernehmen?


Grüße
Sirius
 
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§1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes fordert "bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgereichtigkeit zu beachten."

Was sind den die allgemein anerkannten Grundsätze, wenn es per Gesetz gefordert wird sollte es auch eine rechtliche Definition geben ,oder ? Und welche sollten das eurer Meinung nach sein ?

Google unter

"hunting ethics" da findest du alles, was Du brauchst, und die Überschrift erscheint zeitgerecht-modischer.

Gruß,

Mbogo
 
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16 Jan 2003
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Sirius: (y)
Genau das ist die Krux.
Wenn einer gleich danach unter die Fittiche einer "jagdpraktischen Nachschulung" genommen wird, dann geht das immer noch.
Wer aber in den Foren oder Heften nach Angeboten mit "Hegebeitrag" sucht oder sich anbieten muss, tut sich schon schwer und wird (zunächst) nur Dreier- oder Fünfer-Gruppen schießen können.
 

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