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Gelöschtes Mitglied 24957
Guest
§1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes fordert "bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgereichtigkeit zu beachten."
Was sind den die allgemein anerkannten Grundsätze, wenn es per Gesetz gefordert wird sollte es auch eine rechtliche Definition geben ,oder ? Und welche sollten das eurer Meinung nach sein ?
Was sind den die allgemein anerkannten Grundsätze, wenn es per Gesetz gefordert wird sollte es auch eine rechtliche Definition geben ,oder ? Und welche sollten das eurer Meinung nach sein ?