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- 21 Feb 2006
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Hallo hier im Forum!
Eine bisherige Jagd mit einer Gesamtfläche von über 1500 ha wurde von zwei Jagdscheininhabern gepachtet und an mehrere Jäger weitervergeben im Zuge entgeltlicher Begehungsscheine, so dass jeder innerhalb der 1500 ha seinen eigenen Bereich hatte.
Die gesamte Jagd bestand aus einer großen Eigenjagd und mehreren angegliederten Gemeinschaftsjagden. Der Eigentümer der Eigenjagd möchte nun seine Jagd aus diesem Verbund herauslösen und selbst betreiben. Eine der angegliederten Gemeinschaftsjagden ist jedoch kleiner als 250 ha, so dass sie eigenständig nicht mehr verpachtet werden kann.
Muss diese Gemeinschaftsjagd nun zwangsläufig der Eigenjagd angegliedert werden oder kann sie auch einer anderen Gemeinschaftsjagd angegliedert werden, mit der sie direkt verbunden ist.
Kann die Jagdgenossenschaft dieser Gemeinschaftsjagd (kleiner 250ha) dies mehrheitlich beschließen?
Welchen sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein herzliches Dankeschön schon im Voraus an die Experten hier im Forum.
DER
NACHTFALTER
Eine bisherige Jagd mit einer Gesamtfläche von über 1500 ha wurde von zwei Jagdscheininhabern gepachtet und an mehrere Jäger weitervergeben im Zuge entgeltlicher Begehungsscheine, so dass jeder innerhalb der 1500 ha seinen eigenen Bereich hatte.
Die gesamte Jagd bestand aus einer großen Eigenjagd und mehreren angegliederten Gemeinschaftsjagden. Der Eigentümer der Eigenjagd möchte nun seine Jagd aus diesem Verbund herauslösen und selbst betreiben. Eine der angegliederten Gemeinschaftsjagden ist jedoch kleiner als 250 ha, so dass sie eigenständig nicht mehr verpachtet werden kann.
Muss diese Gemeinschaftsjagd nun zwangsläufig der Eigenjagd angegliedert werden oder kann sie auch einer anderen Gemeinschaftsjagd angegliedert werden, mit der sie direkt verbunden ist.
Kann die Jagdgenossenschaft dieser Gemeinschaftsjagd (kleiner 250ha) dies mehrheitlich beschließen?
Welchen sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein herzliches Dankeschön schon im Voraus an die Experten hier im Forum.
DER
NACHTFALTER