Eigenjagd / Gemeinschaftsjagd - Angliederung

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21 Feb 2006
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Hallo hier im Forum!

Eine bisherige Jagd mit einer Gesamtfläche von über 1500 ha wurde von zwei Jagdscheininhabern gepachtet und an mehrere Jäger weitervergeben im Zuge entgeltlicher Begehungsscheine, so dass jeder innerhalb der 1500 ha seinen eigenen Bereich hatte.

Die gesamte Jagd bestand aus einer großen Eigenjagd und mehreren angegliederten Gemeinschaftsjagden. Der Eigentümer der Eigenjagd möchte nun seine Jagd aus diesem Verbund herauslösen und selbst betreiben. Eine der angegliederten Gemeinschaftsjagden ist jedoch kleiner als 250 ha, so dass sie eigenständig nicht mehr verpachtet werden kann.

Muss diese Gemeinschaftsjagd nun zwangsläufig der Eigenjagd angegliedert werden oder kann sie auch einer anderen Gemeinschaftsjagd angegliedert werden, mit der sie direkt verbunden ist.

Kann die Jagdgenossenschaft dieser Gemeinschaftsjagd (kleiner 250ha) dies mehrheitlich beschließen?
Welchen sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein herzliches Dankeschön schon im Voraus an die Experten hier im Forum.

DER
NACHTFALTER
 
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7 Sep 2010
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Hallo Nachtfalter,

du hast 2 x eine Größe von < 250 ha genannt. Ein GJB muß (zumindest in NRW) nur eine Mindestgröße von > 150 ha haben. Falls das in Niederbayern auch so sein sollte, erst einmal prüfen, ob nicht die Mindestgröße von 150 ha erreicht wird, dann wäre die Frage einer Angliederung an den EJB oder GJB nicht nötig. :wink:

WH

Nachtjäger
 
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21 Feb 2006
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Die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Bayern beträgt 250 ha

Gruss
DER
NACHTFALTER
 
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28 Nov 2005
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Nachtfalter schrieb:
Muss diese Gemeinschaftsjagd nun zwangsläufig der Eigenjagd angegliedert werden oder kann sie auch einer anderen Gemeinschaftsjagd angegliedert werden, mit der sie direkt verbunden ist.

Flächen werden standardmässig der GJ angegliedert. Eine Angliederung an die EJ kommt nur in Ausnahmefällen zustande. Diese meist gerichtsmassigen Sachen aufzuzählen führt aber hier zu weit...
 
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1 Jan 2010
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Hi,

die Untere Jagdbehörde (UJB) nimmt die Angliederungen vor und sollte dies so machen, dass die Fläche optimal bejagbar ist. Üblicherweise versucht man gemeinschaftliche Jagdbezirke zusammenzulassen. Aber denkbar: Wald-Feldgrenze ist Jagdbezirksgrenze, dann wäre es für beide Teile unglücklich, wenn das auch die Jagdgrenze dort gezogen würde.
Am besten: bei der UJB nachfragen, was die vorhaben.
 
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Naja, so einfach können die nicht entscheiden, grundsätzlich gilt erstmal Art. 8 und 10 BayJG. Danach werden die Flächen standardmässig einer Gemeinschaftsjagd angegliedert. Man kann aber die Grundeigentümer durch individuelle Verhandlungen in die Eigenjagd ziehen...

Merke: Meist ist es dem EJler weit mehr wert Flächen anzugliedern als den Jagdgenossen sich dagegen zu wehren. Die Pächter haben da erstmal herzlich wenig mitzureden...
 
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21 Feb 2006
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Mein Ansinnen wäre es, dieses besagte Gemeinschaftsjagdrevier (< 250 ha) einer angrenzenden Gemeinschaftsjagd (Nachbarn) zuzugliedern, um es A) nicht dem Eigenjagd-Besitzer zukommen zu lassen und B) die Möglichkeit eines bejagbares Revierteils zu haben. Hierzu müsste natürlich auch das angrenzende GJ-Revier sowie die Jagdgenossen mitspielen….

Welche Problematiken seht Ihr hier noch?
 
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21 Feb 2006
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Gibt es für ein Beantragen in diesem Zusammenhang vorgegebene Fristen oder Formalien beim Antrag an die untere Jagdbehörde?

Bin für jeden Tipp & Hinweis dankbar!
 
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Nachtfalter schrieb:
Gibt es für ein Beantragen in diesem Zusammenhang vorgegebene Fristen oder Formalien beim Antrag an die untere Jagdbehörde?

Bin für jeden Tipp & Hinweis dankbar!

Das ende der jagdpachtverträge...

Wie lange es dann dauert bis alles ausgekartelt ist, ist ne ganz andere frage. da kann die fläche auch mal unbejagt bleiben.

Aber als Jagdpächter hat man da eh nichts zu beantragen. Ausser Überzeugungsarbeit zu leisten bleibt einem da nix übrig. DAs wird allein zwischen den Grundeigentümern ausgemacht.
 

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