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- 16 Mrz 2008
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Waidmannsheil !
Hier einmal wieder so ein komplexer Fall, wie ihn das Leben so spielt :
A besitzt eine Eigenjagd von 80 ha. Er verpachtet diese an seinen Bruder B für 29 Jahre. Anschließend wird die Jagd verkauft, an Landwirt L.
Im Pachtvertrag wird ausgeführt : "Der Pächter ist berechtigt, einen weiteren Mitpächter seiner Wahl in das Pachtverhältnis aufzunehmen. Dieser muss jagdpachtfähig sein."
B erkrankt nach 9 Jahren an Krebs. Kurz vor seinem Tod nimmt er seinen Vetter V als Mitpächter in das Pachtverhältnis auf. Dann stirbt B.
Ist der Vetter V nun Alleinpächter ? Weder Verpächter (Landwirt L) noch unter Jagdbehörde (UJB) sagen etwas.
Nach weiteren 9 Jahren nimmt V einen Neffen N als Mitpächter in das Pachtverhältnis auf. Ein Jahr später möchte er aus Altergründen mit der Jagd aufhören.
Ist nun N der Alleinpächter ?
Gruß, WB
Hier einmal wieder so ein komplexer Fall, wie ihn das Leben so spielt :
A besitzt eine Eigenjagd von 80 ha. Er verpachtet diese an seinen Bruder B für 29 Jahre. Anschließend wird die Jagd verkauft, an Landwirt L.
Im Pachtvertrag wird ausgeführt : "Der Pächter ist berechtigt, einen weiteren Mitpächter seiner Wahl in das Pachtverhältnis aufzunehmen. Dieser muss jagdpachtfähig sein."
B erkrankt nach 9 Jahren an Krebs. Kurz vor seinem Tod nimmt er seinen Vetter V als Mitpächter in das Pachtverhältnis auf. Dann stirbt B.
Ist der Vetter V nun Alleinpächter ? Weder Verpächter (Landwirt L) noch unter Jagdbehörde (UJB) sagen etwas.
Nach weiteren 9 Jahren nimmt V einen Neffen N als Mitpächter in das Pachtverhältnis auf. Ein Jahr später möchte er aus Altergründen mit der Jagd aufhören.
Ist nun N der Alleinpächter ?
Gruß, WB