Wheelgunner_45ACP
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Genau, JS ist der WBK gleichgestellt. Damit ist hier ein Leihschein notwendig, da die Waffe an einen Berechtigten überlassen wird. Was in diesen speziellen Fall nicht notwendig ist, ist eine schriftliche Bestätigung über die berechtigte Jagdausübung, da der Vater ja in unmittelbarer Nähe ist.
Mach halt einmal eine Leihschein und "vergiss" das Datum einzutragen . . . .
Mach halt einmal eine Leihschein und "vergiss" das Datum einzutragen . . . .