Frage zum Führen einer LW auf dem Weg ins Revier

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Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Nochmals:
Wenn du vom Auto zum Hochsitz pirschen(!) willst, also mit der Absicht und Möglichkeit Beute zu machen, tatsächlich jagst, kann die Langwaffe natürlich zu Beginn der Pirsch geladen werden.

Taperst du hingegen nächtens mit der Taschenlampe zur Kanzel/zum Auto, kannst du gar nicht jagen. Es handelt sich also um ein Führen im Zusammenhang mit der berechtigten Jagdausübung (entladen!).

Ebenso lädst du natürlich sofort beim Ansitz, damit du jederzeit schussbereit bist.

Die KW hingegen nicht, denn deren Verwendung ist ja nur für den Fangschuss bestimmt und der ist nicht in Sicht. Sollte er dann erforderlich werden, kündigt sich das an und erst dann ist zu laden.

Und was die Jagdschulen da so an Szenarien entwickeln, hat gerne mal weniger mit der Jagdpraxis, als mit der Prüfungspraxis zu tun, damit man schön laden-entladen-laden-einstechen-entstechen-entladen prüfen kann.

Man mag das ja gerne alles für falsch und alberne Korinthenkakkerei halten, aber unsere Rechtsprechung hat sich leider in den letzten Jahren eben genau dahin entwickelt, dass Waffen erst unmittelbar vor ihrer berechtigten Benutzung geladen werden dürfen.

basti

Wieso kann ich mit der Taschenlampe in der Hand nicht jagen ? Etwas Übung und es geht.
So doch sonst nicht auf welches Schweinderl ich schieße .
 
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Bald behaupten die Ersten, das man erst laden darf wenn das Wild auf Schussdistanz herangekommen ist oder die Krähen auch sicher das Lockbild anfliegen. Ansonsten stellt man dem Wild ja nicht nach, man guckt ja nur durch die Gegend und wartet. Das ist ja keine Jagd! Das ist eher wie an der Bushaltestelle.

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Gelöschtes Mitglied 15976

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Bald behaupten die Ersten, das man erst laden darf wenn das Wild auf Schussdistanz herangekommen ist oder die Krähen auch sicher das Lockbild anfliegen.

Wie jetzt? Ich darf laden bevor ich das Wild erlegt habe:unbelievable:
Da haben die mir im 2 Wochenkurs aber Unsinn erzählt!
Ich habe immer geladen wen ich das Auto verlassen habe und dachte das wäre erlaubt:sad:
Da werde ich mich aber beschweren:biggrin:

:bye::bye::bye:
 
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Wie jetzt? Ich darf laden bevor ich das Wild erlegt habe:unbelievable:

Natürlich,

Kennst Du nicht die korrekte Vorgehensweise ?


Wenn Wild erscheint: Ansprechen..... Passt alles Du willst das Stück erlegen, Dann:

-Schloß vom Futteral entfernen
-Waffe herausnehmen
-Amatex-Sicherung aufschließen und entfernen
-Waffe in eine sichere Position bringen (Kugelfang)
- Waffe laden, mögl nur einen Patrone
-Nochmals das Stück ansprechen
-Hinterland/Kugelfang prüfen
-Waffe schließen und sicheren
-richtige Schußposition einnehmen
-Waffe auf das Ziel richten
-Nochmals Hinterland prüfen
-Waffe entsichern
-Schuß abgeben
-Stück beobachten

Waffe entladen und wieder sicher verstauen.

Remy
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

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Nee. Das geht noch sicherer. Gar nicht erst laden. Brauchst du auch nicht mehr .Bis du das alles beherzigt hast, ist die Rotte schon über alle Berge. Also noch sicherer.
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Ganz vergessen. Ich mache ja vor den Schuss noch die Taschenlampe an.
Will das Schweinchen ja auch treffen.
 
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Da man die Waffe erst, bei Wild auf Schussdistanz im Anblick, zuhause aus dem Schrank holen darf verliert ihr alle den Jagdschein wenn ihr das so macht! Selbst schuld!!

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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Remy danke für die Aufklärung!
Wen ich gewusst hätte das ich das alles beachten muss hätte ich diese bösen Fehler nie gemacht Asche auf meinen Arscx äh Horn oder wie das Ding über dem Hals nochmal heißt ;-)
 
A

anonym

Guest
Im niedersächsischen Jäger wird aktuell die Kür des neuen Waffenrechts durchgekaut.
Einfach mal reinschauen, wer den hat und den Text lesen und zwischen den Zeilen verstehen, dann weiss man auch was ein eventuell eher grüner, roter, pazifistischer, wenig waffenaphiener unabhängiger, mit anderem Quatsch überlasteter Richter so denken, fühlen und rechtsprechen könnte.
Kinder, pflegt euch eure Richter.
dorn
 
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Kleine Geschichte:
Henry war ein in Ehren ergrauter Jäger allerdings ohne Führerschein, bei mir war es gerade umgekeht: Noch kein Jagdschein aber frisch den Führerschein. Schnell war der Deal klar - ist verjährt liebe Schiedsrichter - ich fahre Henry zum Pflanzgarten wo die Karnickel sich aus der Sicht des Revierleiters etwas daneben benehmen. Dafür nimmt er eine zweite Flinte mit. Zigarettensilberpapier auf die Schiene und Rücken an Rücken ins Pflanzencamp gehockt, da der Feind einer neuen Waldgeneration immer von hinten kam.
"Ey Henry, Du hast doch überhaupt nicht geladen" flüsterte ich. Darauf Henry: "Du das passiert mir nicht mehr, bin letztes Jahr ins.....Holz gelaufen durch die Stadt zum Hasenauslauf. Dort angekommen kam doch schon bei gutem Licht der erste Hase daher und stell Dir vor:Ich hatte noch nicht geladen! Also lad ich sobald ich vom Kanape aufsteh."
Ich hatte Henry einige Male mit seinen steifen Knochen in meinen Käfer verstaut und durch die Stadt in seinen Pirschbezirk gekarrt und das alles mit geladener Flinte. Er war etwas steif und die Verladeprozedur oft nicht einfach. Manchmal hat man auch Schutzengel.
 
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(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.
Jagdwaffen. Keine Unterscheidung zw. Kurz- und Langwaffen.
Was alles Jagdausübung ist, wurde bereits zitiert.
DIe Waffen üssen nur nicht schussbereit geführt werden, wenn man lediglich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung verrichtet. Das sind grob An- und Abmarsch.
Im Revier ist immer Jahdausübung.
Darüberhinaus sind die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der VSG 4.4 einzuhalten.
Dazu auch die Verwaltungsbestimmungen
13.6 Inhaber eines gültigen Jagdscheines nach § 15 Absatz 1 Satz 1 BJagdG dürfen auf Grund dieser Erlaubnis Jagdwaffen und -munition zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagd- oder Forstschutz mit sich führen und mit ihnen schießen.


Zur befugten Jagdausübung gehört auch die beschränkte Jagdausübung in befriedeten Bezirken, sofern eine entsprechende Erlaubnis von der zuständigen Jagdbehörde erteilt wurde. Eine gesonderte Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 ist dann nicht erforderlich.


Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht. In diesem Fall sind für das Führen einer Schusswaffe und das Schießen zu diesem Zweck ein Waffenschein und ein Erlaubnisschein nicht erforderlich.


Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).


Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post.
Das sind Tätigkeiten im Zusammenhang.
 
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16.943
Gratuliere, 9 Seiten gefüllt mit Wissen, Halb- und Unwissen:thumbup:
Das Ganze als Antworten zu einer Frage, die man einem Jagdscheininhaber eigentlich gar nicht beantworten dürfte! Aber schön, dass dieses Thema mal ausführlich behandelt wurde, incl. der Möglichkeiten eine transportierte Waffe mit wenigen Handgriffen Schußbereit zu machen, zeugt alles von Fachwissen. Vielleicht einfach mal Nachdenken, oder überhaupt Denken, dann fällt den meisten schon etwas gescheites ein.

Horrido
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Danke!
Da sind wir einer Meinung,
ich hatte vorhin etwas ähnlich freundliches schon auf der Tastatur aber ich hatte mehr Lust auf Chips und Bier, abgesehen davon hatte ich das Gefühl das der TS uns mit dem Faden verarscht oder nicht über einen Jagdschein zumindest nicht in Deutschland verfügt!
 

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