Magazine und Waffenschrank -
Wie müssen Magazine für Kurz- und Langwaffen gelagert werden? Waffenschrank Widerstandsgrad I oder 0 oder gar nicht wegschließen?
www.drschmitz.de
„Wechselmagazine für Kurzwaffen welche >20 Zentralfeuer Patronen aufnehmen und Wechselmagazine für Kurzwaffen welche >10 Zentralfeuer Patronen aufnehmen sind jetzt verbotene Gegenstände wenn sie nicht vor (weiß das Datum nicht) erworben und angezeigt wurden.“Nein sind sie nach wie vor nicht, lediglich Wechselmagazine für Kurzwaffen welche >20 Zentralfeuer Patronen aufnehmen und Wechselmagazine für Kurzwaffen welche >10 Zentralfeuer Patronen aufnehmen sind jetzt verbotene Gegenstände wenn sie nicht vor (weiß das Datum nicht) erworben und angezeigt wurden.
Was da bei gemeinsamer Aufbewahrung gilt weiß nicht.
Für deine Frau sind es ja verbotene Gegenstände, hat hier jemand Informationen wie das gehandhabt wird?
Ne Packung dicker Dübel in Reichweite könnte eine Diskussion ggf. entschärfen.Der ist unter 200 kg und nicht verankert.
Von dieser Büchse würde der Gatte auch die Finger lassen:Und ich habe bislang noch keinen Bedarf an einer KW. Wobei ich bei einem Revolver beinahe schwach geworden wäre… Vergoldet und mit Perlmuttgriffschalen. Damit kann man sich doch gut sehen lassen und der Gatte würde die Finger davon lassen.
Sorry mein Fehler, Copy PasteDas widerspricht sich aber, oder?
Ich meine doch, steht irgendwo im 36 waffg.Mhm… wie sieht das aus… für die Frau dürfte ein B Schrank eigentlich nicht mehr gehen, also auch keine gemeinsame Nutzung, oder?!
Worauf begründet sich diese Aussage (B Schrank)?Auf jeden Fall gehören die 20er LW-Magazine in den B-Schrank und müssen dort ja dann ungeladen sein (Stichwort: Überkreuzlagerung)
Und auch wenn die Sportschützen ganz heiß auf große Magazine sein sollen, würde ich im Traum nicht dran denken, solch ein Magazin weiterzugeben und damit meine Zuverlässigkeit zu gefährden, unabhängig davon, dass ich diese Magazinregelung für vollständig sinnfrei halte.
Die Grundlage steht in der AWaffV, Paragraph 13.Worauf begründet sich diese Aussage (B Schrank)?
Bücherregal, Sockenschublade, Brotdose,.... ist halt Nonsens aber ist so...Wo bewahrt den ein Nichtwaffenbesitzer 20-schüssige Langwaffenmagazine auf?
Sie darf ihre Waffen darin aufbewahren. Hier gilt das Altprivileg da die beiden in häuslicher Gemeinschaft leben, gibt es in der aktuellen DJZ 01/2024 auch einen Artikel zu in dem das alles aufgearbeitet ist.Mhm… wie sieht das aus… für die Frau dürfte ein B Schrank eigentlich nicht mehr gehen, also auch keine gemeinsame Nutzung, oder?!