[RLP] Fuchs im Garten fangen

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Noch mehr Fragen: Was macht denn der (sog.) "Kammerjäger", ersatzweise der Mitarbeitetende des Ordnungsamtes, mit Raubwild/Raubzeug, welches dem Katalog der jagdbaren Arten zughörig ist? Braucht der dann keine Genehmigung der UJB für Jagdausübung im befriedeten Bezirk? Läßt der das dann mglw. sogar irgendwo anders wieder frei?

Die hiesigen "Schädlingsbekämpfer" (Pestcontrol) aka "Kammerjäger" winken dankend ab, wenn es um jagdbare Arten geht, denn die scheinen Grenzen ihrer Befugnisse zu kennen (NRW).

In BaWü müssen Sie einen Fallenlehrgang machen. Dann dürfen Sie fangen, müssen aber freilassen. Zum Erlegen braucht man einen Jagdschein.

Bitte keine Fragen mehr nach der Sinnhaftigkeit, die führt in so einem Fall zu nichts. Das Ergebnis dieses falschen Tierschutzes ist dann das Auslegen von Gift oder der freie Verkauf von Draht/Gitterfallen im Gartenmärkten.
 
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Nein, das waren keine (direkten) Fragen zur Sinnhaftigkeit, sondern ernsthaftes Interesse, über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Das scheint in BaWü aber eine "eigenwillige" Regelung zu sein.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Ich hab’s in Bayern mal probiert, da ist es genau so wie von Tz99 beschrieben.
Nur kam bei mir noch „tierschutzgerechtes aussetzen“ im Bescheid dazu, also nix mit raus fahren und abfangen.

Seither:
Macht Euren Dreck alleene...

Und hier rufen jede Woche welche an, wegen Fuchs oder Dachs im Garten.
 
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Kurzer Ausflug nach Hessen. Man darf Kannigel, Marder, Füchse etc fangen, töten und behalten. Auf dem befriedeten Grundstück. Braucht keinen JS, nur einen Fangjagdlehrgang.
Auszug aus dem Jagdgesetz:
(3) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von befriedeten Grundflächen sowie von ihnen Beauftragte dürfen dort Wildkaninchen und Beutegreifer fangen, töten und sich aneignen. Dies gilt nicht für Tiere, die besonders geschützt sind. Fanggeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 erfüllen und nur von Personen nach Satz 1, die an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd nach § 19 Abs. 2 teilgenommen haben. Dabei ist § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes zu beachten. (4) In befriedeten Bezirken kann die Jagdbehörde die Jagdausübung in Ausnahmefällen gestatten........

Die grünen Wildtierschützer in Bawü haben echt den Schlag ned mehr gehört.
 
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Noch mehr Fragen: Was macht denn der (sog.) "Kammerjäger", ersatzweise der Mitarbeitetende des Ordnungsamtes, mit Raubwild/Raubzeug, welches dem Katalog der jagdbaren Arten zughörig ist? Braucht der dann keine Genehmigung der UJB für Jagdausübung im befriedeten Bezirk?.....

Da auch befriedete Bezirke zu einem Jagdrevier gehören (nur dass dort eben die Jagd ruht), wäre das wohl ein unzulässiger Eingriff in fremdes Jagdrecht. So sehe ich das zumindest.

Es nutzt nur nichts !


.....

Die grünen Wildtierschützer in Bawü haben echt den Schlag ned mehr gehört.
Doch, doch.. das haben sie schon...

Diese Situation ist deshalb so gekommen, durch die Hintertür, weil die Grundbesitzer sich nicht dagegen gewehrt haben.

Auch wenn man nur 500m² Grund und Boden hat, so ist daran das eigene (nicht selbst ausübbare) Jagdrecht vorhanden.
 
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Da auch befriedete Bezirke zu einem Jagdrevier gehören (nur dass dort eben die Jagd ruht), wäre das wohl ein unzulässiger Eingriff in fremdes Jagdrecht. So sehe ich das zumindest.

Es nutzt nur nichts !



Doch, doch.. das haben sie schon...

Diese Situation ist deshalb so gekommen, durch die Hintertür, weil die Grundbesitzer sich nicht dagegen gewehrt haben.

Auch wenn man nur 500m² Grund und Boden hat, so ist daran das eigene (nicht selbst ausübbare) Jagdrecht vorhanden.
Ja, die Leut wissen das nicht, ganz einfach. Die Information wird ja eher unter dem Deckel gehalten. Gibt selbst Leute mit mehr Fläche, die darüber keine Ahnung haben.
 
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Übrigens darf man Füchse auf keinen Fall mit Rattengift vergiften. Das ist streng verboten!

Und nicht so einfach wie man sich das vielleicht vorstellt. Die heutigen Rattengifte auf Cumarinbasis sind sehr stark "verdünnt" und oft muss ein Nager zweimal fressen, bis es zur Zellschädigung und inneren Blutungen mit Todesfolge kommt. Einfach mal die Giftdosis pro kg Körpergewicht hoch rechnen. Als es das Gift noch zum Selbstvermischen gab, war die Konzentration schnell mal höher. Selbst wenn vergiftete Mäuse gefressen werden, haben die im Verdauungstrakt eine Giftdosis die bei einmaligen Fressen für sie selbst sofort tödlich ist. Die schnell einsetzende Köderscheue ist bei Ratten ein großes Problem. Dem wird dadurch begegnet.

Anders ist es mit Giftweizen. Das Zinkphosphit ist für alle Warmblüter giftig. Da geht es beim Hund auch schnell aber z.B. damit vergiftete Mäuse sind unschädlich, denn das Gift wird verstoffwechselt.

Wir hatten hier auch schon Giftköder für Hunde :mad: so ein blau gefärbtes Wurststückerl haben meine Hunde damals problemlos verkraftet. Es darf halt nicht zu viel sein.

Noch gefährlicher sind die anderen Sauereien wo Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
 
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Hat man auch gegen Kolkraben im Gebirge gemacht, zwecks der Rauhfußhühner. Sagt nur niemand.
 
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Strychnineier konnte man in einer nicht genannt sein wollenden Apotheke, bis ca. 1970 Plattenweise kaufen. Da gab es weniger Krähen und Elstern. Aber damals wurden auch Sperlinge vergiftet und Haustauben hatten Flugverbot.
 

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