Noch mehr Fragen: Was macht denn der (sog.) "Kammerjäger", ersatzweise der Mitarbeitetende des Ordnungsamtes, mit Raubwild/Raubzeug, welches dem Katalog der jagdbaren Arten zughörig ist? Braucht der dann keine Genehmigung der UJB für Jagdausübung im befriedeten Bezirk? Läßt der das dann mglw. sogar irgendwo anders wieder frei?
Die hiesigen "Schädlingsbekämpfer" (Pestcontrol) aka "Kammerjäger" winken dankend ab, wenn es um jagdbare Arten geht, denn die scheinen Grenzen ihrer Befugnisse zu kennen (NRW).
In BaWü müssen Sie einen Fallenlehrgang machen. Dann dürfen Sie fangen, müssen aber freilassen. Zum Erlegen braucht man einen Jagdschein.
Bitte keine Fragen mehr nach der Sinnhaftigkeit, die führt in so einem Fall zu nichts. Das Ergebnis dieses falschen Tierschutzes ist dann das Auslegen von Gift oder der freie Verkauf von Draht/Gitterfallen im Gartenmärkten.