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Hallo an alle rechtserfahrenen und -kundigen Foristi!
Wer kann mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen (realer Fall):
Ein Stück Schwarzwild wird krankgeschossen und flüchtet in die nächste Ortschaft. Dort richtet es diverse Schäden ein, beschädigt Zäune, Garagentore, Haustüren und Autos.
Wer haftet für den Schaden?
Ist das Wild, so lange es noch lebt, noch herrenlose Sache; d.h. noch nicht vom Jagdpächter in Besitz genommen?
Höhere Gewalt oder haftet der Jäger/JAB?
Es gibt wohl ein BGH-Urteil, dass der JAB nicht haftet, aber bei dem zu beurteilten Fall war das Stück nicht vorher krankgeschossen.
Analogieen dazu:
Wenn Lieschen Müllers Fiffi's freilaufen, eine Rotte Sauen hocemachen, die dann Randale im Dorf veranstaltet, haftet Lieschen als Verursacherin?
Was wäre, wenn ein vom Auto angefahrenes Stück in Panik die oben beschriebenen Schäden anrichtet, haftet der Fahrzeughalter?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfestellungen
WMH
TicTac
Wer kann mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen (realer Fall):
Ein Stück Schwarzwild wird krankgeschossen und flüchtet in die nächste Ortschaft. Dort richtet es diverse Schäden ein, beschädigt Zäune, Garagentore, Haustüren und Autos.
Wer haftet für den Schaden?
Ist das Wild, so lange es noch lebt, noch herrenlose Sache; d.h. noch nicht vom Jagdpächter in Besitz genommen?
Höhere Gewalt oder haftet der Jäger/JAB?
Es gibt wohl ein BGH-Urteil, dass der JAB nicht haftet, aber bei dem zu beurteilten Fall war das Stück nicht vorher krankgeschossen.
Analogieen dazu:
Wenn Lieschen Müllers Fiffi's freilaufen, eine Rotte Sauen hocemachen, die dann Randale im Dorf veranstaltet, haftet Lieschen als Verursacherin?
Was wäre, wenn ein vom Auto angefahrenes Stück in Panik die oben beschriebenen Schäden anrichtet, haftet der Fahrzeughalter?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfestellungen
WMH
TicTac