Hilfe! Ein Bauer drahtet alle Wiesen ein

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21 Jan 2002
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Ganz so einfach kann man sich die Sache ja nicht machen.
Das Jagdrecht ist verpachtet, also bezieht der Eigentümer einen Pachtzins für diese Flächen.
Deswegen muß er ihm auch auf diesen Flächen die Jagd ermöglichen.
Werden sie so gezäunt, daß das dauerhaft unmöglich ist, müßen diese Flächen aus der Berechnung der bejagbaren Fläche herausgenommen werden.
Ganz einfach.
20 ha Wiese ist zwar nicht die Welt, aber was kommt als nächstes?
Der Eigentümer kann nicht machen was er will, solange er einen bestehenden Pachtvertrag hat.
Beide Seiten haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
 
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28 Aug 2005
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:

1. Das Jagdrecht ist verpachtet, also bezieht der Eigentümer einen Pachtzins für diese Flächen.

2. Deswegen muß er ihm auch auf diesen Flächen die Jagd ermöglichen.

3. Der Eigentümer kann nicht machen was er will, solange er einen bestehenden Pachtvertrag hat.
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Nur um auch ein wenig Haarspalterei zu betreiben - nicht das Jagdrecht ist verpachtet, sondern nur das Jagdausübungsrecht.

2. Wie kommst Du darauf, dass die Jagd auf den neu gezäunten Flächen nicht möglich ist?

3. Wenn der Grundbesitzer aus seinem Land Kapital schlagen kann, so steht ihm dieses Recht sehr wohl zu. Durch die beschriebene Maßnahme ist keine Beschränkung zu ersehen, die dann die Jagd auf den paar Hektar unmöglich macht.

Kurz was zum Zaun: Dem einen oder anderen sei eine kleine Fahrt in die Bereiche in Norddeutschland empfohlen, wo durch die hohe Kuhweidehaltung ganze Reviere von Zäunen die unter Strom stehen, wohlgemerkt - Stacheldraht, durchschnitten sind.
Von einer Beeinträchtigung der Jagd würde hier kein Mensch reden.

W.
 
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21 Jan 2002
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Es ging mir auch mehr ums Prinzip.

1. Verzeihung, natürlich, Jagdausübungsrecht.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
2.Wie kommst Du darauf, dass die Jagd auf den neu gezäunten Flächen nicht möglich ist?

3. Wenn der Grundbesitzer aus seinem Land Kapital schlagen kann, so steht ihm dieses Recht sehr wohl zu. Durch die beschriebene Maßnahme ist keine Beschränkung zu ersehen, die dann die Jagd auf den paar Hektar unmöglich macht. <HR></BLOCKQUOTE>

2. Ich unterstelle nichts sondern habe klar gestellt, daß auch der Verpächter Pflichten hat.
Turbo hat sich noch nicht über die Art der Einzäunung geäußert.
Es gibt auch Schafhürden, in deren Bannkreis nix mehr wächst und sie somit jagdlich uninteressant werden.

3. Klar kann er damit machen was er will, nur nicht Jagdpachtzins erheben für etwas wo man keine Jagd ausüben kann.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:

Deswegen muß er ihm auch auf diesen Flächen die Jagd ermöglichen.
Werden sie so gezäunt, daß das dauerhaft unmöglich ist, müßen diese Flächen aus der Berechnung der bejagbaren Fläche herausgenommen werden.
Ganz einfach.
<HR></BLOCKQUOTE>
Es ist ein kleiner Unterschied von einem Weidezaun, oder einer Koppel zu einem wildsicheren Zaun. Hier bin ich mir aber auch nichtmal Sicher ob diese Fläche aus dem Pachtvertrag genommen würde, gefühlsmäßig Nein.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:
Ganz so einfach kann man sich die Sache ja nicht machen.
Das Jagdrecht ist verpachtet, also bezieht der Eigentümer einen Pachtzins für diese Flächen.
Deswegen muß er ihm auch auf diesen Flächen die Jagd ermöglichen.
Werden sie so gezäunt, daß das dauerhaft unmöglich ist, müßen diese Flächen aus der Berechnung der bejagbaren Fläche herausgenommen werden.
Ganz einfach.
20 ha Wiese ist zwar nicht die Welt, aber was kommt als nächstes?
Der Eigentümer kann nicht machen was er will, solange er einen bestehenden Pachtvertrag hat.
Beide Seiten haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
<HR></BLOCKQUOTE>


Bundesjagdgesetz



in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBL. I S. 2849), zuletzt geändert durch Art. 4 des Grundgesetzes vom 26.1.1988 (BGBL. I S. 187)



I. Abschnitt

Das Jagdrecht



§ 1

Inhalt des Jagdrechts



(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

jetzt kannst du ja mal zur allgemeinen Gaudi und zu deinen finanziellen Lasten ein Gutachten erstellen, das Weidehaltung nichts mit ordnungsgemäßer Landfwirtschaft zu tun hat...

Die Lachnummer der Nation ist dir gewiß !

Fußnote :

wer wirklich glaubt; mit einem Jagdpachtvetrag eine Enteignung der Grundstückseigentümer durchführen zu können;
betreibt Problemmaxemierung zu eigenen Lasten...


Andreas

der immer wieder erstaunt ist, mit welcher aufdringlichkeit "Städter" versuchen die " Landeier und Waldpomeranzen" als Dumvolk dazustellen...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:
Eine gut isolierte Antwort heisst:

DRAGUNOV
<HR></BLOCKQUOTE>

Mit Verlaub: Hast Du 'ne Macke?

Nur für den Fall, daß Du es (was leider nicht so ganz überdeutlich zum Ausdruck kommmt) doch ironisch gemeint hast, mach Deinen "launigen Kommentar" doch bitte etwas deutlicher als einen solchen kenntlich.
Im Ernst: Ich empfinde es in der Tat als problematisch, derartiges in einem ÖFFENTLICHEN Forum, welches zwischen hier und irgendwo JEDER einsehen kann, so etwas zu publizieren! Kommt nicht gut!
Mandrill
 
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Also auf 20 ha gezäunte Weide für Schafe und Rinder kommen wir auf unseren knapp 500 ha aber locker, eher mehr. Das stört aber doch die Jagd nicht weiter, außer dass man schon mal klettern muss. Rehe und Sauen kann man prima auch auf gezäunten Weiden schießen. Und die hängengebliebenen Borsten am Stacheldraht zeigen wo es sich lohnt die Sauen abzupassen.

Achte nur darauf, dass der Bauer im Herbst die Fladen abschleppt, sonst machen die Sauen mehr Schaden auf der Wiese.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Urian:
Rehe und Sauen kann man prima auch auf gezäunten Weiden schießen. <HR></BLOCKQUOTE>

ach ja?
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Hallo und Waidmannsheil,
ich bin erstaunt wie viele Forumsteilnehmer sich aktiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und ihre Gedanken, Kritiken- und Problemlösungen eingefügt haben, meine Hochachtung!

Ich werde dem Vorschlag der Mehrheit folgen und mit dem Bauern ein freundliches, sachliches Gespräch führen.

Vielen dank nochmals an alle. Ich habe viel Geld für einen Anwalt sparen können und gebe dies lieber bei meiner Namibia-Reise für einen schönen Warzenkeiler aus!

Mit einem freundlichen Waidmannsheil aus der Fränkischen Schweiz

Turbotoni
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:

Ich unterstelle nichts sondern habe klar gestellt, daß auch der Verpächter Pflichten hat.
Turbo hat sich noch nicht über die Art der Einzäunung geäußert.
Es gibt auch Schafhürden, in deren Bannkreis nix mehr wächst und sie somit jagdlich uninteressant werden.

<HR></BLOCKQUOTE>

Das jede Seite ihre Pflichten hat dürfte klar sein.
Es ist aber nicht die Pflicht des Grundeigentümers, auf seine Landnutzung zu verzichten, damit der Pächter des Jagdausübungsrechts seinen Seelenfrieden hat.
Eine Zäunung, selbst wenn diese so gut als möglich Wilddicht ist, ist kein Grund auf Jagdwertminderung.
Damit wäre jeglicher Wildschutzzaun z.B. im Wald nicht möglich.
Es gibt sogar eine Form der Landnutzung, die dem Grundeigentümer zu einer Schutzvorrichtung zwingt, die so Wilddicht als möglich ist, um evtl. Wildschadenersatz zu erhalten.
Turbo hat über die Nutzung der Fläche geäussert, dass dort Rind gehalten werden soll.
Da wird in den seltensten Fällen eine Mauer drum gezogen.
Auch nach starker Nutzung durch Schafe, die wirklich nur relativ wenig über lassen, ist auf den dortigen Flächen die Jagdnutzung möglich.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:

Klar kann er damit machen was er will, nur nicht Jagdpachtzins erheben für etwas wo man keine Jagd ausüben kann.
<HR></BLOCKQUOTE>

In diesem Zusammenhang ist Deine gemachte Aussage einfach Quatsch!

W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
[Q] Bundesjagdgesetz



in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBL. I S. 2849), zuletzt geändert durch Art. 4 des Grundgesetzes vom 26.1.1988 (BGBL. I S. 187)



I. Abschnitt

Das Jagdrecht



§ 1

Inhalt des Jagdrechts



(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

jetzt kannst du ja mal zur allgemeinen Gaudi und zu deinen finanziellen Lasten ein Gutachten erstellen, das Weidehaltung nichts mit ordnungsgemäßer Landfwirtschaft zu tun hat...

Die Lachnummer der Nation ist dir gewiß !

Fußnote :

wer wirklich glaubt; mit einem Jagdpachtvetrag eine Enteignung der Grundstückseigentümer durchführen zu können;
betreibt Problemmaxemierung zu eigenen Lasten...


Andreas

der immer wieder erstaunt ist, mit welcher aufdringlichkeit "Städter" versuchen die " Landeier und Waldpomeranzen" als Dumvolk dazustellen...[/Q]<HR></BLOCKQUOTE>
Jepp, so sieht es aus...
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Wobei ich mir nicht ganz erklären kann, wieso der erwähnte zweilitzige Zaun, eine fliegende Kugel nicht durchlassen soll.
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