- Registriert
- 21 Jan 2002
- Beiträge
- 75.688
Ganz so einfach kann man sich die Sache ja nicht machen.
Das Jagdrecht ist verpachtet, also bezieht der Eigentümer einen Pachtzins für diese Flächen.
Deswegen muß er ihm auch auf diesen Flächen die Jagd ermöglichen.
Werden sie so gezäunt, daß das dauerhaft unmöglich ist, müßen diese Flächen aus der Berechnung der bejagbaren Fläche herausgenommen werden.
Ganz einfach.
20 ha Wiese ist zwar nicht die Welt, aber was kommt als nächstes?
Der Eigentümer kann nicht machen was er will, solange er einen bestehenden Pachtvertrag hat.
Beide Seiten haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
Das Jagdrecht ist verpachtet, also bezieht der Eigentümer einen Pachtzins für diese Flächen.
Deswegen muß er ihm auch auf diesen Flächen die Jagd ermöglichen.
Werden sie so gezäunt, daß das dauerhaft unmöglich ist, müßen diese Flächen aus der Berechnung der bejagbaren Fläche herausgenommen werden.
Ganz einfach.
20 ha Wiese ist zwar nicht die Welt, aber was kommt als nächstes?
Der Eigentümer kann nicht machen was er will, solange er einen bestehenden Pachtvertrag hat.
Beide Seiten haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.