Jaeger schwer verletzt

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heiner-essen

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Zum Bericht auf Eurer Homepage über den Jagdunfall:
Achtung, wenn ein Versicher schreibt, dass für ein Unfallereignis aus vertraglichen Gründen kein Versicherungsschutz gewährt wird, dann hat das nichts mit der Betrachtung des Falls zu tun.
Dann hat das mit dem Vertrag zu tun. Beispielsweise kann wegen Nichtzahlung der Prämie kein Versichungsschutz bestehen!
 
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heiner-essen schrieb:
Zum Bericht auf Eurer Homepage über den Jagdunfall:
Achtung, wenn ein Versicher schreibt, dass für ein Unfallereignis aus vertraglichen Gründen kein Versicherungsschutz gewährt wird, dann hat das nichts mit der Betrachtung des Falls zu tun.
Dann hat das mit dem Vertrag zu tun. Beispielsweise kann wegen Nichtzahlung der Prämie kein Versichungsschutz bestehen!
Keine Versicherung = kein Jagdschein.

basti
 
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heiner-essen

Guest
Theoretisch hast Du ja recht, Basti.
Ich kann mir nur auf diese Formulierung keinen anderen Reim machen:
 
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anonym

Guest
heiner-essen schrieb:
Theoretisch hast Du ja recht, Basti.
Ich kann mir nur auf diese Formulierung keinen anderen Reim machen:

Nicht nur Theoretisch...

Nicht nur Jagdhaftpflichtversicherer weigern sich ab und an mal die Leistungen zu zahlen.

Lebensversicherungen, welche die vertraglich zugesicherte Summe nicht auszahlen - oder nur mit Abschlägen. Rechtschutzversicherungen die einem bei Streitfällen plötzlich im Regen stehen lassen (trotz regelmäßiger Zahlung der Prämie), Unfallversicherungen die ihre Leistungen nicht bringen...

Auch dort gibt es einige schwarze Schafe, weswegen man regelmäßig Finanztest oder andere Zeitschriften durchlesen sollte.
 
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Was daran schwer zu Verstehen:

Für das Unfallereignis könne man „aus vertraglichen Gründen keinen Versicherungsschutz gewähren“

wenn vorher steht:

in einem Gutachten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern ein „eklatanter Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen“ bescheinigt worden.

Wenn "grob Fahrlässig" gehandelt wurde und das kann man den o.g. Zitat entnehmen und es nicht im Vertrag als zusätzlich versicherter Einschluss geschrieben gilt ist der Versicherer aus der Nummer raus (steht im Kleingedruckten, keine Haftung für Grob Fahrlässig oder mit Vorsatz entstanden Schaden)... und genau das o.g. Gutachten wird der Versicherung von dem Verursacher auch vorliegen, ergo beziehen die sich darauf.

Aber ja, es bieten einige Versicherer den Punkt "Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit" inzwischen an, entweder gedeckelt als Zusatzprämie oder sogar schon Beitragsfrei mitversichert...

Prüfe wer sich ewig bindet ob sich nicht was besseres findet :26:

Keine Versicherung = kein Jagdschein.

basti

Recht hast du, ABERRRRRRR, wir erleben es immer wieder, da wird ne drei Jahreshaftpflicht abgeschlossen, der drei Jahresjagdschein gelöst und im zweiten Jahr wird nicht gezahlt.
Schwupps greift §39 VVG (Nichtzahlung der Folgeprämie) eigentlich müsste der Versicherer
nun die UJB informieren, aber in der Regel, geschieht dies nie... :16: und genau dann
passiert ein Unfall... dann ist meist das Gejammer gross... :25: aber hauptsache die
teuersten Büchsen und die neusten Optiken haben nur keine Kohle flüssig für die Haftpflicht...

Alles schon erlebt mit 17 Jahren im Beruf :25:
 
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Börni77 schrieb:
.....da wird ne drei Jahreshaftpflicht abgeschlossen, der drei Jahresjagdschein gelöst und im zweiten Jahr wird nicht gezahlt.

Das gibt es? Bei meiner Versicherung muß ich gleich für die drei Jahre bezahlen. Ist für alle Beteiligten auch sinnvoll!
 

Rotmilan

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@Börni77 Dat ist eine Haftpflichtversicherung, keine Kasko- Unfall-, Hausrat oder sonstwasversicherung.

Bei Haftpflichtversicherungen ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, Vorsatz allerdings nicht. Welchen Sinn sollte eine Haftpflichtversicherung denn sonst auch haben?

Sollte man nach 17 Jahren im Beruf aber auch wissen. :26:

@OldHand Ja, das gibt es.
 
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Rotmilan schrieb:
@Börni77 Dat ist eine Haftpflichtversicherung, keine Kasko- Unfall-, Hausrat oder sonstwasversicherung.

Bei Haftpflichtversicherungen ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, Vorsatz allerdings nicht. Welchen Sinn sollte eine Haftpflichtversicherung denn sonst auch haben?

Sollte man nach 17 Jahren im Beruf aber auch wissen. :26:

@OldHand Ja, das gibt es.

Na dann zeig mir das mal ;-) ich kann dir gern
das Gegenteil beweissen ;-) schriftlich !!!

Man sollte unterscheiden können zwischen Fahrlässig
und GROB FAHRLÄSSIG ;-)

@Rotmilan: Ich geh davon aus das die vor
dem 01.01.2008 abgeschlossen worden ist, ansonsten
hast du natürlich recht... Hätte ich auch erwähnen können,
Fehler bei mir...
 
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Viel wichtiger ist, dass die eigene Versicherung zahlt, wenn aus irgendwelchen Gründen beim Gegner keine Versicherung besteht oder leistet.
 
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Richtig, die s.g. Forderungsausfalldeckung...

@Rotmilan, bin morgen im Büro dann guck ich
und stell was Online dazu...
 
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Forderungsausfallversicherung ist (zumindest im Geschäftsleben) der größte Beschiß auf Erden
wahrscheinlich wird zukünftig neben dem Vorhandensein eines gültigen Jagdscheins auch der gezahlte Vers.prämiennachweis gefordert werden
 
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Die Jagdhaftpflicht ist ein fortlaufendes Ärgernis, das dringend gesetzlich geändert werden muß. Die Haftung für Jäger Ist keine Gefährdungshaftpflicht wie für Kfz oder Tierhalter (da taugt eine ordentliche Jagdhaftpflicht) sondern eine Verschuldenshaftung. Kriegt einen das Gericht nicht wenigstens mit abenteuerlichen Konstruktionen wegen fahrlässiger Körperverletzung dran, braucht auch die Haftpflicht nicht zahlen!

Es gibt übrigens Versicherungen, die Jagdhaftpflicht verschuldensunabhängig anbieten. Wie das funktionieren soll, ist mir aber ein Rätsel. Zahlen ohne Zahlungsverpflichtung kann man auch als Untreue werten.

Dringend nötig ist eben eine Gesetzesänderung, die die Jagd (mind. aber den Waffen- und Falleneinsatz) als allgemeine Gefährdung analog zum Tierhalter oder Betreiber gefährlicher Maschinen (Dampfmaschinen, KFZ) einstuft.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Dringend nötig ist eben eine Gesetzesänderung, die die Jagd (mind. aber den Waffen- und Falleneinsatz) als allgemeine Gefährdung analog zum Tierhalter oder Betreiber gefährlicher Maschinen (Dampfmaschinen, KFZ) einstuft.

Womit dann eine Begründung für die Erhebung einer Steuer geschaffen wäre.
 

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