Was daran schwer zu Verstehen:
Für das Unfallereignis könne man „aus vertraglichen Gründen keinen Versicherungsschutz gewähren“
wenn vorher steht:
in einem Gutachten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern ein „eklatanter Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen“ bescheinigt worden.
Wenn "grob Fahrlässig" gehandelt wurde und das kann man den o.g. Zitat entnehmen und es nicht im Vertrag als zusätzlich versicherter Einschluss geschrieben gilt ist der Versicherer aus der Nummer raus (steht im Kleingedruckten, keine Haftung für Grob Fahrlässig oder mit Vorsatz entstanden Schaden)... und genau das o.g. Gutachten wird der Versicherung von dem Verursacher auch vorliegen, ergo beziehen die sich darauf.
Aber ja, es bieten einige Versicherer den Punkt "
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit" inzwischen an, entweder gedeckelt als Zusatzprämie oder sogar schon Beitragsfrei mitversichert...
Prüfe wer sich ewig bindet ob sich nicht was besseres findet :26:
Keine Versicherung = kein Jagdschein.
basti
Recht hast du, ABERRRRRRR, wir erleben es immer wieder, da wird ne drei Jahreshaftpflicht abgeschlossen, der drei Jahresjagdschein gelöst und im zweiten Jahr wird nicht gezahlt.
Schwupps greift §39 VVG (Nichtzahlung der Folgeprämie) eigentlich müsste der Versicherer
nun die UJB informieren, aber in der Regel, geschieht dies nie... :16: und genau dann
passiert ein Unfall... dann ist meist das Gejammer gross... :25: aber hauptsache die
teuersten Büchsen und die neusten Optiken haben nur keine Kohle flüssig für die Haftpflicht...
Alles schon erlebt mit 17 Jahren im Beruf :25: