Jägernotweg????

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Hallo zusammen!

Folgendes,ich fahre seid zehn Jahren einen Weg in mein Revier ohne jeglichen Ärger.Seid einem Jahr hat das Nachbarrevier einen neuen Pächter "Holländer" der meint mir jetzt die Durchfahrt zu verbieten, kann er das? Es ist ein Land und Forstwirtschaftlicher Weg ,der auch von den Dorfbewohnern mit ihren PKW'S benutzt wird ,da hat es noch nie Probleme gegeben.Vom letzten Hof den wir des öfteren besuchen,sind es etwa 500m durch sein Revier bis mein Revier anfängt.Wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben könnte.Vielen Dank.
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Er kann Dir das "Befahren" eines öffentlichen Weges (und dazu gehören Land- und Fortswege) nicht verwehren. Mit Jägernotweg hat das Ganze aber nichts zu tun!

Waihei
Saarjäger
 
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Behörde fragen, ob es ein öffentlicher Weg ist. Wenn ja, darfst Du da entlang egal ob im Auto oder zufuß.

Wenn Verkehrsschilder an dem Weg angebracht sind, ist das schon mal ein gutes Zeichen für Dich.

WH
Amadeus

P.S. Wenn er sich Dir in den Weg stellt ist das Nötigung. Mit den entsprechenden Zeugen im Auto (keine Verwanten oder abhängig Beschäftigten) hat es sich dann ganz schnell mit der Jagderlaubnis und dem Revier gehabt.

[ 27. September 2005: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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Danke Euch !

werd mich gleich mal mit der Behörde in Verbindung setzen.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Behörde fragen, ob es ein öffentlicher Weg ist. Wenn ja, darfst Du da entlang egal ob im Auto oder zufuß.

Wenn Verkehrsschilder an dem Weg angebracht sind, ist das schon mal ein gutes Zeichen für Dich.
<HR></BLOCKQUOTE>

Auch bei solchen Schildern
verbot_fahrzeuge.gif

mit diesem Zusatz?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Auch bei solchen Schildern
verbot_fahrzeuge.gif

mit diesem Zusatz?<HR></BLOCKQUOTE>

Im WW (Wilder Westen, auch Westerwald genannt) ist den Eingeborenen die Bedeutung dieser Schilder schon immer ein Rätsel gewesen.

Gruss HW
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franke3:
Für mich sieht das nach einem neuen Leuchtabsehen aus!<HR></BLOCKQUOTE>

Könnte "Frau" so sehen!
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Auch bei solchen Schildern
mit diesem Zusatz?
<HR></BLOCKQUOTE>

Waffen- und Jagdrechtlich positiv jedenfalls. Verkehrsrechtlich negativ.

Da aber auch die Bauern den Weg mit Pkw benutzen um ins Dorf zu fahren
icon_wink.gif


WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Verkehrsrechtlich negativ.<HR></BLOCKQUOTE>In der DJZ gab es vor längerer Zeit einen Artikel, in dem der Autor darlegte, dass Jagdausübung in diesem Zusammenhang als Form der landwirtschaftlichen Nutzung anzusehen ist (von mir jetzt laienhaft wiedergegeben). Der Jäger darf diese Wege also zur Jagdausübung befahren.

Man könnte natürlich nun die Spitzfindigkeit einführen, dass es sich im vorliegenden Fall um ein fremdes Revier handelt und er möglicherweise einen anderen Weg wählen könnte.
 
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Ich fahr nicht mit einer Waffe durch das Revier eines anderen.

Und erwarte das eigentlich auch von Fremden so.

Ist der Nachbar allerdings nicht mehr fremd, dann kann man das ja auch anders regeln.

Was die Bauern da machen spielt da für mich keine Rolle und ist auch kein Kriterium für mich.

H.W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:
[QB]Ich fahr nicht mit einer Waffe durch das Revier eines anderen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Und wie kommst Du dann in dein Revier? Mit dem Helikopter? Oder läßt Du dir die Waffe mit der Post nachschicken?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:
Mit dem Helikopter? Oder läßt Du dir die Waffe mit der Post nachschicken?<HR></BLOCKQUOTE>

Blödsinn !!

Reviere die sonst nicht anders zu erreichen sind bzw. nur auf unzumutbarem Wege haben diese eingetragenen Jägernotwege und diese werden auch genutzt ohne das sie einer sperren könnte.

Hier geht es aber wohl nur darum bequemer und schneller ins Revier zu kommen und keinen Umweg machen zu müssen.

H.W.



§ 20

Wegerecht


(1) Wer die Jagd ausübt und den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder den Jagdbezirk nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann, ist zum Betreten eines fremden Jagdbezirks in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt (Jägernotweg). Der Jägernotweg wird, falls erforderlich, von der Jagdbehörde festgelegt.


(2) Der Jägernotweg darf nur von Jagdausübungsberechtigten, sonstigen Jagdschutzberechtigten und von Inhabern einer Jagderlaubnis nach § 12 Abs. 2 und 4 benutzt werden; andere Personen müssen von Jagdausübungsberechtigten oder von Jagdschutzberechtigten begleitet werden.


(3) Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen im Futteral getragen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.


(4) Grundstückseigentümer, über deren Grundstücke der Jägernotweg führt, können eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie wird auf Antrag der Beteiligten von der Jagdbehörde festgesetzt.

[ 27. September 2005: Beitrag editiert von: Maibock ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maibock:


Blödsinn !!

<HR></BLOCKQUOTE>

Was Wildschütz Dir sagen wollte, fast alle öffentlichen Straßen, die außerhalb von Ortschaften sind gehören zu einem Jagdrevier. Wenn Du also nicht stillstehst oder fliegst fährst oder läufst Du mit Waffe durch fremde Revier.

Es geht nicht an, das ein Revierinhaber öffentliche Wege allgemein oder für einzelne sperrt, nur weil es ihm nicht passt.

Auch ich fahre immerwieder mit Waffe durch fremde Reviere. Läßt sich gar nicht vermeiden.

WH
Amadeus
 

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