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Die Meisten hier scheinen die Frage nicht ganz zu verstehen. Es geht doch nicht darum was der Bekannte als Jäger bzw. Pächter da tun kann sondern was die Jagdgenossen, von denen er einer ist, tun können damit nicht immer die Pauschale an den einen Genossen geht.
Ich würde behaupten da hilft nur eine Satzungsänderung in der man einen maximal Betrag festlegt, den ein Genosse pro Jahr an Wildschaden erhalten kann.
Genau das ist der Sachverhalt! Danke