Jagdpachtvertrag- Wildschadenregelung §12

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Da würd ich mir jetzt keine großen Sorgen machen. Eine behördliche Stilllegung der Jagd ist ja als höhere Gewalt ein Sonderkündigungsgrund, weil dadurch der Gegenstand der Pacht - also die Jagdausübung - nicht mehr gewährleistet ist und die Vertragserfüllung damit von Seiten der Jagdgenossenschaft nicht mehr möglich und damit nichtig ist. Das kriegste durch, da wär ich jetzt entspannt.

Spannend, wegen vss. 3 Wochen Jagdverbot riskiere ich eine Neuvergabe? Immer vorausgesetzt, dass die 3 Wochen überhaupt als Begründung für eine Sonderkündigung ausreichen. Was bestritten wird. Grüße, Allons!
 
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Wegen drei Wochen sicher nicht, aber es ist ja vorher nicht absehbar, ob eine Befristung ausgesprochen wird, oder? Das lässt der Entwurf ja offen, wenn ich das richtig gelesen habe...
 
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In den letzten 2 JÄGER magazinen waren jeweils Interviews bzw. Artikel dazu. 3 Wochen wird wohl das Jagdverbot andauern, in dieser Zeit ist das Revier als befriedet anzusehen, Wildschaden auf befriedeten Gebieten ist nicht zu ersetzen. Das Jagdverbot macht ja nur Sinn, wenn parallel ein Bewirtschaftungs und Betretungsverbot ausgesprochen wird, und spätestens dieses wird über 3 Wochen hinaus kaum zu begründen sein. Grüße, Allons!
 
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Habe heute den Pachtvertrag bei der UJB angezeigt, unser SB hat zwar sparsam geschaut, dass da etwas eingetragen ist, aber da waren wir wohl die Ersten?
Ich kann nur dazu raten, es wird doch jeden Tag was anderes gemeldet aus Richtung ASP Bekämpfung. Mal angenommen man hat Einstände im Revier, es werden verendete Sauen gefunden und damit liegt man in der Kernzone, also Jagdverbot. Zäunung halte ich für unrealistisch, die Sauen, welche nicht fiebern brauchen aber weiterhin Fraß. Wer gern zuschaut, bitte...

Horrido
 
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Bei unserem neuen Pachtvertrag haben wir folgende Regelungen mit aufgenommen. Über ein Jagdverbot im Bezug auf Pachtzahlungen von 3 Wochen wird niemand sprechen, man weiß aber nicht was alles kommt oder ausgelegt wird.Sollten behördliche Maßnahmen nach Ausbruch der ASP im Revier angeordnet werden, z.B. ein Jagdverbot, soll über die Höhe der Jagdpacht neu verhandelt werden.Ernteschäden die aus dem Ausbruch der ASP resultieren sind keine Wildschäden. Somit ist die Jägerschaft nicht ersatzpflichtigGruss fuchshaken
 

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