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Da würd ich mir jetzt keine großen Sorgen machen. Eine behördliche Stilllegung der Jagd ist ja als höhere Gewalt ein Sonderkündigungsgrund, weil dadurch der Gegenstand der Pacht - also die Jagdausübung - nicht mehr gewährleistet ist und die Vertragserfüllung damit von Seiten der Jagdgenossenschaft nicht mehr möglich und damit nichtig ist. Das kriegste durch, da wär ich jetzt entspannt.
Spannend, wegen vss. 3 Wochen Jagdverbot riskiere ich eine Neuvergabe? Immer vorausgesetzt, dass die 3 Wochen überhaupt als Begründung für eine Sonderkündigung ausreichen. Was bestritten wird. Grüße, Allons!