Jagdsteuer auch auf Waldschadenverhütungspauschale: Ja oder Nein?

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Liebe Jagdfreunde,
ich interessiere mich für die Pacht eines bestimmten Revieres in Rheinland Pfalz. In den Auschreibungsbedingungen wird eine Wildschadensverhütungspauschale von 8,50 € / ha Wald gefordert. Ist diese Summe noch zusätzlich jagdsteuerpflichtig? Umsatzsteuer?
Vielen Dank für eine kurze Info,
Moseljäger
 
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servus

frag lieber einmal generell nach der Wildschadensverhütungspauschale von 8,50 € / ha Wald

(aber ich will ja nichts dagen....)
 
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8,50€/ha Wildschadensverhütungspauschale ist Wucher und jagdsteuer fällt nur auf den pachtzins an
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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Hallo gipflzipfla,

ich versteh Deine Antwort nicht so ganz ??


nicht ??

Überall trachtet man mittlerweile danach, die Wildschadenspflicht bei der Jagdgenossenschaft zu belassen, wo sie gesetzlich auch hin gehört....

Wie muss man diese Forderung verstehen ?

Bei einem 500Ha großen Revier wären das ja zuzüglich zur Pacht immerhin € 3400,- (zu deren Zahlung Du Dich verpflichtest...) , oder?

Sei Dir sicher, dieser Forderung wird im Falle Deiner Unterzeichnung gestellt werden !!

Gerade unlängst habe ich von einer Revierrückgabe gehört, weil dort e i n einzelner Waldbesitzer meint, er könne sich auf Kosten des Jagdpächters sanieren.
Der Fall ist gerichtsanhängig....

Ich könnte ein Angebot abgeben. Tolle Jagd, tolle Aussichten.

Drauf gesch....en.
 
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Liebe Jagdfreunde,
ich interessiere mich für die Pacht eines bestimmten Revieres in Rheinland Pfalz. In den Auschreibungsbedingungen wird eine Wildschadensverhütungspauschale von 8,50 € / ha Wald gefordert. Ist diese Summe noch zusätzlich jagdsteuerpflichtig? Umsatzsteuer?
Vielen Dank für eine kurze Info,
Moseljäger

Jagdsteuer:
s. § 6 (1) Kommunalabgabengesetz RLP
"Die (Jagd)Steuer wird nach einem Vomhundertsatz der Jahresjagdpacht bemessen, der 20 v. H. nicht überschreiten darf."
zu beachten:
- im im in Frage kommenden Landkreis Jagdsteuer erhoben (in einigen Kreisen ist das nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe der Fall!)?

Wildschadensverhütungspauschale:
Normalerweise nicht jagdsteuerpflichtig!
zu beachten:
- wie ist die WSch-Verhütungspauschale in den finanziellen Kontext im Vertrag eingebunden? zzgl. zur Pacht oder in diese inkludiert ("die Pachtsumme enthält X Euro WSVP/ha"), dann eher ja!

Umsatzsteuer wird wohl fällig, wenn die Pauschale auch an den Verpächter direkt gezahlt wird.
zu beachten:
- eine Verhütungspauschale sollte als rückzahlbar vereinbart werden, wenn nicht in regelmäßigen Abständen der Nachweis über eine zweckgemäße Verwendung geführt werden kann.
 
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Es kann sinnvoll sein eine relativ hohe wsvp zu wählen wenn gleichzeitig der reine pachtpreis gesenkt wird, da dann die jagdsteuer weniger wird. Wie viel wsvp bzw. Pacht aber z.b. In rot-(hoch-)wildtevieren Usus sind weiß ich aber nicht.
 
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nicht ??

Überall trachtet man mittlerweile danach, die Wildschadenspflicht bei der Jagdgenossenschaft zu belassen, wo sie gesetzlich auch hin gehört....

Wie muss man diese Forderung verstehen ?

......

Drauf gesch....en.

Wildschadenspauschale ist nicht gleich Wildschadensverhütungspauschale!!!

P.S. zudem hätte selbst eine Wildschadenspauschale den Charme der Planbarkeit
 
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Vielen Dank für die letzten drei Beiträge, das hilft mir schon mal weiter,
viele Grüße, Waidmannsheil!
Moseljäger
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Wildschadenspauschale ist nicht gleich Wildschadensverhütungspauschale!!!

P.S. zudem hätte selbst eine Wildschadenspauschale den Charme der Planbarkeit

Du hast selbstverständlich vollkommen Recht !


also sagen wir der Einfachheit halber:

die Wildschadenverhütungspauschale wird schlagend, wenn dafür Bäumchen mit geeigneten Maßnahmen vor Verbiss geschützt werden... de facto so gut wie Wildschadenersatzpflicht, wenn erst einmal verbissen Bäumchen existieren.

Unterm Strich bleibt: der / die Jagdgenosse/n sanieren sich auf Kosten des Jagdpächters.

Wer so einen Persilschein unterzeichnet, hat es nicht anders verdient.

Am Ende sehe ich dabei einen Dummen.. einen Einzelnen
 
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nicht ??

Überall trachtet man mittlerweile danach, die Wildschadenspflicht bei der Jagdgenossenschaft zu belassen, wo sie gesetzlich auch hin gehört....

Wie muss man diese Forderung verstehen ?

Bei einem 500Ha großen Revier wären das ja zuzüglich zur Pacht immerhin € 3400,- (zu deren Zahlung Du Dich verpflichtest...) , oder?

Sei Dir sicher, dieser Forderung wird im Falle Deiner Unterzeichnung gestellt werden !!

Gerade unlängst habe ich von einer Revierrückgabe gehört, weil dort e i n einzelner Waldbesitzer meint, er könne sich auf Kosten des Jagdpächters sanieren.
Der Fall ist gerichtsanhängig....

Ich könnte ein Angebot abgeben. Tolle Jagd, tolle Aussichten.

Drauf gesch....en.
servus



Du hast selbstverständlich vollkommen Recht !


also sagen wir der Einfachheit halber:

die Wildschadenverhütungspauschale wird schlagend, wenn dafür Bäumchen mit geeigneten Maßnahmen vor Verbiss geschützt werden... de facto so gut wie Wildschadenersatzpflicht, wenn erst einmal verbissen Bäumchen existieren.

Unterm Strich bleibt: der / die Jagdgenosse/n sanieren sich auf Kosten des Jagdpächters.

Wer so einen Persilschein unterzeichnet, hat es nicht anders verdient.

Am Ende sehe ich dabei einen Dummen.. einen Einzelnen



Hallo Gipfelziplfa,

ich hatte nach etwas anderem gefragt. Natürlich muss ich diese Pauschale bezahlen, meine Frage war, ob diese Zahlung auch noch jagdsteuerpflichtig ist. Es hilft nichts, darüber zu jammern, dass die Jagdgenossenschaften den Wildschaden auf die Pächter abzuwälzen versuchen. Meistens wird es ja akzeptiert, da wir alle gerne auf die Jagd gehen, oder? Mir wäre auch lieber, wir würden für die Ausübung unseres Hobbys bezahlt werden, das war aber nicht meine Frage! Noch ist die Nachfrage halt größer als das Angebot...

Waidmannsheil,
Moseljäger
 
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Ergänzung: Bei der "Einführung" der USt-Pflicht für JGen wurde 1. diesen eine Option eingeräumt, mit der die JG bis Ende 2020 keine USt abführen müssen - falls sie Option gewählt hatten (falls sie dies nicht getan hatten, würde ICH im Falle der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung ab z.B. dem JJ 2019/20 weigern, dies anzuerkennen - selbst schuld, die Blödels!
2. die einzelne JG der Kleinunternehmerregelung unterworfen; d.h. keine USt-Zahlung, wenn der Jahresumsatz der JG < 17.500,- Euronen beträgt.
 
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servus
Du hast selbstverständlich vollkommen Recht !
also sagen wir der Einfachheit halber:
die Wildschadenverhütungspauschale wird schlagend, wenn dafür Bäumchen mit geeigneten Maßnahmen vor Verbiss geschützt werden... de facto so gut wie Wildschadenersatzpflicht, wenn erst einmal verbissen Bäumchen existieren.

Unterm Strich bleibt: der / die Jagdgenosse/n sanieren sich auf Kosten des Jagdpächters.
Wer so einen Persilschein unterzeichnet, hat es nicht anders verdient.
Am Ende sehe ich dabei einen Dummen.. einen Einzelnen

Falsche Denke! Wenn keine nachvollziehbar und notwendigen Ausgaben für die Wildschadensverhütung anfallen, sind die gezahlten Beträge zurück zu erstatten (wenn ma´s entsprechend vereinbart hat, natürlich)!
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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Falsche Denke!


Wenn keine nachvollziehbar und notwendigen Ausgaben für die Wildschadensverhütung anfallen, sind die gezahlten Beträge zurück zu erstatten (wenn ma´s entsprechend vereinbart hat, natürlich)!

...glaube nur immer zuerst an das Gute im Menschen!

Jedes Bäumchen ist schützenswürdig, vor dem Gebiss des herrenlosen Wildes. Und ich, wenn Waldbauer wäre, würde das Angebot des Jagdpächters dankendst annehmen wollen (Du hast meine Anlassfallschilderung gelesen?) !

Aber ich bin dann mal raus aus dem Thema.. solange Märkte bedient werden, ändert sich auch nichts an den Fordernden.

Da ich für die Erlärung meines Erstgedankens nur einen Rüffel bekommen habe..... ich betrachte die Forderung als nicht Umsatzsteuerpflichtig.
 
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...glaube nur immer zuerst an das Gute im Menschen!
Jedes Bäumchen ist schützenswürdig, vor dem Gebiss des herrenlosen Wildes. (Nö, natürlich nicht!) Und ich, wenn Waldbauer wäre, würde das Angebot des Jagdpächters dankendst annehmen wollen (Du hast meine Anlassfallschilderung gelesen?) !

Aber ich bin dann mal raus aus dem Thema.. solange Märkte bedient werden, ändert sich auch nichts an den Fordernden.
Da ich für die Erlärung meines Erstgedankens nur einen Rüffel bekommen habe..... ich betrachte die Forderung als nicht Umsatzsteuerpflichtig.

Gerade weil ich - nach einschlägigen Erfahrungen - nicht einfach so an das Gute im Menschen glaube (zumindest diesbezüglich!), treffe ich natürlich eindeutig formulierte Vorkehrungen im Vertrag, die dann auch vor Gericht belastbar sind. Man kann anschließend viel entspannter miteinander umgehen...

Zu den Voraussetzungen gehört z.B. zwingend der Nachweis der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen sowie deren Geeignetheit vor Maßnahmenbeginn, dazu gehört die vorherige Möglichkeit der Durchführung eigener Schutzmaßnahmen, dazu gehört der genaue Nachweis der Mittelverwendung usw. usf.

Zum Über-den-Tisch-ziehen gehören immer zwei! Selbstverständlich setze ich voraus, dass auch der Jagdpächter den Jagdgenossen nicht systematisch und grundsätzlich über denselben versucht zu ziehen!

Und was die USt-Pflicht betrifft - es kommt drauf an, wie oben geschrieben! Wenn die Pauschale der Jagdgenossenschaft als (zusätzliche) Einnahme zufließt, muss sie diese auch grundsätzlich als Umsatz angeben, damit wird für den Betrag auch die USt. fällig (die Kleinunternehmer-regelung lassen wir jetzt mal außer acht).
 
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