Juwelier in Celle, es war Notwehr

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Hattest du schon mal einen Waffenschein in der Hand?

Da steht groß drauf: berechtigt, ... außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedeten Besitztum schussbereit zu führen.

Warum? Weil es genau so das Gesetz vorsieht. Einen Waffenschein für die eigenen Grundstücke, Geschäftsräume, etc. gibt es nicht.

Ich habe nie etwas anderes behauptet.

Es bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man eine Waffe innerhalb der eigenen Wohnung etc. führen darf, ohne entsprechende Erlaubnis (=Waffenschein).

Tut man dies (bspw. als Jäger oder Sportschütze) ist man waffenrechtlich unzuverlässig.

Im Notwehrfall ist's dann wiederum egal.....
 
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Wie müsste ich die Waffe aufbewahren, um sie rechtzeitig/Efektiv einsetzen zu können, ohne die Aufbewahrungsvorgaben zu mißachten?
Das währe bei mir nicht so einfach zu handhaben, Waffenschränke im gesonderten Raum zusammen mit einem Mun.-Schrank.
Bei einem Überfall hätte ich kaum eine Möglichkeit, eine KW zu holen, zu laden um mich & meine Frau zu verteidigen.
Hier sollte der Gesetzgeber mal eine andere Regelung erarbeiten!
D.T.
Kauf dir einfach einen kleinen Schrank. Gibts für relativ kleines Geld zum an die Wand schrauben. Fertig. Eine ganz tolle ergänzung ist eine Tür, welche einem die Zeit verschafft, um an den Ort zu gelangen, den man im Bedarfsfall erreichen möchte.
Der Gesetzgeber will dahingehend nichts weiter regeln.
Ich denke das ist auch gut so.
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ich kann Dir aus jahrzehntelanger Kenntnis meiner Person nicht raten, es auszuprobieren.

Ja,ja. Vom Sofa aus ist gut reden. Viel Spass hinterher mit der Justiz, den Verwandten und dem eigenen Psychologen der das aufarbeitet.

Sinnvoller ist immer die Konfrontation und damit Eskalation um jeden Preis zu vermeiden.
Dazu langt ein wenig Investition in die Sicherheitstechnik eines Gebäudes.

Für abgelegenere Häuser ist die Investition in eine Art Panikraum zu überlegen.
Dazu langt oft schon die Schlafzimmertür und das entsprechende Fenster abzusichern und so einen Rückzugsraum zu bekommen, in dem man gefahrlos auf die Polizei warten kann.
Der weiteren Ausrüstung des Raumes sind keine Grenzen gesetzt.

Dem dänischer Karikaturisten Kurt Westergaard und seiner Enkelin hat das mal das Leben gerettet.
 
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Ja,ja. Vom Sofa aus ist gut reden. Viel Spass hinterher mit der Justiz, den Verwandten und dem eigenen Psychologen der das aufarbeitet.

Sinnvoller ist immer die Konfrontation und damit Eskalation um jeden Preis zu vermeiden.
Dazu langt ein wenig Investition in die Sicherheitstechnik eines Gebäudes.

Für abgelegenere Häuser ist die Investition in eine Art Panikraum zu überlegen.
Dazu langt oft schon die Schlafzimmertür und das entsprechende Fenster abzusichern und so einen Rückzugsraum zu bekommen, in dem man gefahrlos auf die Polizei warten kann.
Der weiteren Ausrüstung des Raumes sind keine Grenzen gesetzt.

Dem dänischer Karikaturisten Kurt Westergaard und seiner Enkelin hat das mal das Leben gerettet.
Ich geh bei Einbrechern mal von einer anderen Motivlage (Diebstahl vs. geplanter Mord) aus, als in dem von Dir benannten Fall.
Über mich ist meines Wissens bisher keine Fatwa verhängt und werde mir mit Sicherheit keinen Panikraum für etliche Tausend Euro einrichten, der die 20min aushält, bis theoretisch und rein fahrtechnisch die Polizei kommen könnte.
Danach braucht man nämlich ebenso einen Psychologen, um die Erfahrung der Angst, eigenen Machtlosigkeit und des Ausgeliefertseins an Unbekannte aufzuarbeiten.
Und die Erfahrung mit der Justiz, dazu noch Versicherungen, bleibt ebenfalls nicht erspart, dazu kommt die Möglichkeit, dass der Täter ja wieder kommen könnte, nachdem er das gerichtliche DUDUDU und zwei Tage U-Haft hinter sich hat.
Also keineswegs besser, nur weniger final.
 
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Ich habe nie etwas anderes behauptet.

Es bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man eine Waffe innerhalb der eigenen Wohnung etc. führen darf, ohne entsprechende Erlaubnis (=Waffenschein).
So ein Unsinn!
Zum 31drölfsten Mal:
Man KANN keine Waffe innerhalb der eigenen Wohnung und/oder der eigenen Geschäftsräume führen. Der Begriff FÜHREN gilt dort einfach nicht.
Und DESHALB steht im Waffenschein: Berechtigung zum Führen AUSSERHALB...
weil Führen innerhalb begrifflich eben nicht geht.

Übrigens kotzt es mich an, dass die Entscheidung des Staatsanwaltes von manchen als eine Art Ausnahme bzw. Wunder angesehen wird, völlig untypisch der in diesem Land sonst zu beklagenden Rechtssituation.
Ist es nicht. Es ist die übliche und bewährte Auslegung unserer Gesetze, die so schlecht nicht sind und die in Bezug auf Notwehr für mich befriedigend angewendet werden.
 
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Es bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man eine Waffe innerhalb der eigenen Wohnung etc. führen darf, ohne entsprechende Erlaubnis (=Waffenschein).

Und nochmal: Innerhalb der eigenen Wohnung etc. liegt kein führen vor.

Waffenschein: Berechtigt zum Führen außerhalb

In Summe: Ein Waffenschein ist zum "führen" in der eigenen Wohnung das falsche Dokument.

Sind die Grundzüge unseres Waffengesetz wirklich so schwer zu verstehen oder nachzulesen?

Tut man dies (bspw. als Jäger oder Sportschütze) ist man waffenrechtlich unzuverlässig.

Wenn es nach deiner (falschen) Definition geht, dürfte man ja nichtmal mehr eine Waffe aus dem Tresor nehmen, man müsste den ganzen Tresor mit ins Revier oder auf den Schießstand schleppen.

Ist unser Waffengesetz in seinen Grundzügen wirklich so schwer verständlich?
 
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Ja,ja. Vom Sofa aus ist gut reden. Viel Spass hinterher mit der Justiz, den Verwandten und dem eigenen Psychologen der das aufarbeitet.

Sinnvoller ist immer die Konfrontation und damit Eskalation um jeden Preis zu vermeiden.
Dazu langt ein wenig Investition in die Sicherheitstechnik eines Gebäudes.

Für abgelegenere Häuser ist die Investition in eine Art Panikraum zu überlegen.
Dazu langt oft schon die Schlafzimmertür und das entsprechende Fenster abzusichern und so einen Rückzugsraum zu bekommen, in dem man gefahrlos auf die Polizei warten kann.
Der weiteren Ausrüstung des Raumes sind keine Grenzen gesetzt.

Dem dänischer Karikaturisten Kurt Westergaard und seiner Enkelin hat das mal das Leben gerettet.

Und ich soll mich, weil ich auch außerhalb einer Ortschaft wohne, mich in Kosten stürzen, nur damit ich mich vor dem Einbrecher schützen soll?
Wer bei mir einbricht muss damit rechnen, dass das von mir verhindert wird. Ich habe daher auch eine Ü-Kamera mit vielen Hinweisen auf entsprechenden Warnungen und mit der Androhung von einem Schusswaffengebrauch.
Ich gehe davon aus, das ein potentieller Einbrecher/Dieb lesen kann. Von daher geht "ER" ein Risiko ein, nicht ich. Ich hab das Recht mich, meine Frau und Eigentum vor Kriminellen zu schützen.
In jungen Jahren hätte ich einen Einbrecher ohne weiteres Kampfunfähig gemacht ( habe Kampfsport betrieben), was heute in meinem Alter und gesundheitlich nicht mehr möglich ist, also bleibt mir nur die Verteidung mit entsprechenden Mitteln, die ich auch ohne Bedenken einsetzen würde!
Man möge sich nur vorstellen, der Einbrecher kommt auch noch an die Schlüssel meines Waffenschrankes und entwendet einige der Waffen!
D.T.
 

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