Kaliber 8x57 weich zu schießen?

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Dürfte der österr. Jagdgast in NDS dann auch mit seiner Büchse in 5,6x57 oder .243Win., die er zu Hause völlig legal auf Rotwild führt und dafür auch erworben hat, auch in NDS damit legal auf Rotwild jagen? :unsure:
Was soll der Quatsch. SD sind in NDS bei der Jagd nicht verboten. Punkt. Das Innenministerium sieht nut kein ausreichendes Bedürfnis zum Erwerb. Wer ein entsprechendes Bedürfnis als Niedersachse nachweist oder seinen SD woanders eingetragen hat, kann damit hier jagen.
Deine Frage nach 243 auf Rotwild ist Schwachsinn, da es nach BUNDESjagdgesetz in der ganzen Republik untersagt ist. Das ist verboten, SD nicht. Dort ist der Erwerb das Problem, nicht die Nutzung.
 
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es ändert aber grundsätzlich nichts an meiner Aussage: es besteht ein sachliches Verbot über das Waffengesetz! Nur weil der SD schon in einigen Bundesländern genehmigt wird ringt man sich aus Vernunftsgründen zur bundesweiten Änderung durch. Aber auch dann, so verstehe ich es, wird man den SD beantragen und genehmigen lassen müssen. Wer bislang keine Genehmigung hat darf auch heute noch nicht, selbst wo grundsätzlich genehmigt wird. Und kein Landespolitiker muss hier und heute dagegen handeln. So war das von mir gemeint!!!
Es gibt keine sachlichen Verbote über das Waffengesetz hinsichtlich SD. Wirf nicht alle Begriffe bunt durcheinander. Sachliches Verbot gab es zu SD im Landesjagdgesetz. Das ist weg.
Momentan können die Bundesländer aber selber entscheiden, ob jemand als Jäger ein Bedürfnis hat. Und das soll im Waffengesetz zukünftig eindeutig geregelt werden.
 
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Was haben die letzten eineinhalb Seiten mit der Ausgangsfrage zutun?
Macht doch für dieses interessante aber waffenrechtliche Thema einen eigenen Thread auf.
 
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Was haben die letzten eineinhalb Seiten mit der Ausgangsfrage zutun?
Macht doch für dieses interessante aber waffenrechtliche Thema einen eigenen Thread auf.
hallo. Ein Schalldämpfer dämpft nachweislich auch den Rückstoß der Waffe. Er würde dies auch auf einer BBF in SWH tun... wenns technisch einigermaßen umsetzbar wäre (lies einmal genauer rein) ;) Der Exkurs ins Recht war deswegen nicht verkehrt. Hat zumindest mich zum Nachdenken angeregt- Was ich technisch machen würde habe ich schon anfänglich geschrieben. Er verzeihe mir ...alles gut :)(y)
 
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Es gibt keine sachlichen Verbote über das Waffengesetz hinsichtlich SD. Wirf nicht alle Begriffe bunt durcheinander. Sachliches Verbot gab es zu SD im Landesjagdgesetz. Das ist weg.
Momentan können die Bundesländer aber selber entscheiden, ob jemand als Jäger ein Bedürfnis hat. Und das soll im Waffengesetz zukünftig eindeutig geregelt werden.
ganz kurz und für mich abschließend dazu: ja genau, ich habe das schachliche Verbot missverständlich aus dem zwingenden Nachweis eines Bedürfnisses für mich abgeleitet. Was begründet der Gesundheitschutz schon für ein Bedürfnis... So ist es doch heute noch! Welche Privatperson bekam denn vor Dez.2018 einen Schalldämpfer genehmigt? Der einfache Jäger keinesfalls! Insofern, Schwamm drüber. Endlich!!
 
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@Marcy78
du solltest bedenken, dass Geschosse annähernd gleichen Gewichts - egal welchen Kalibers -dann zusammen mit der Gaswolke beim Verlassen des Laufs mit etwa gleicher Geschwindigkeiten gleichen Rückstoßimpuls erzeugen. Deshalb wird dich eine Kaliberwechsel
überhaupt nicht und ein Wechsel zu einem geringeren Geschossgewicht mit geringerer Geschwindigkeit nur scheinbar weiterbringen.
Die Auswirkungen des Rückstoßimpulses werden allerdings unmittelbar durch die Masse von Waffe und ZF gemindert. Viel wichtiger für das Empfinden ist aber m.E. die Schaftform. Gerade die früher so beliebten jagdlichen "Gurken"schäfte an Kombinierten und Repetierern sind nicht geeignet, den Impuls gerade nach hinten in die Schulter abzuleiten.

Der erste Schritt müsste dementsprechend die Wahl anderer Schäfte für deine vorhandenen Waffen sein.

Die Tatsache, dass du schon mehrfach eine Kerbe bekommen hast, läßt auf sehr unglückliche Anschlag-und Schießtechnik schließen. In diesem Punkt stimme ich SirHenry zu: da brauchst du einen guten Schießlehrer für die Korrektur.

Ich bin überzeugt, dass du keinen Kaliberwechsel beabsichtigen wirst, wenn diese Punkte erledigt sind.
 
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Um sich ein etwaiges Bild machen zu können, einfach ein "Vollbild" von dem Knallstock einstellen
 

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