[NRW] Kirrung Größe ???

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14 Jul 2007
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In NRW ist das Betreten von Kirrungen verboten.
Frage: Wie wird die Größe einer Kirrung definiert? Wenn die Kirrung sich am Rande einer 50 x 50 m grßen Wiese befindert, darf dann die ganze Wiese nicht betreten werden? Oder ist dies nur ein Bereich von ca. 5 m um die eigentliche Kirrung?
 
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24 Jun 2017
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Wem möchtest Du wie verbieten; sich einer Kirrung zu nähern ?
Und dann mit dem Ertaptem tüchtig schimpfen und mit Katzenkacke gewerfen ?

Vergiss es und leg die Kirrung dort an, wo sie niemand findet, also weit weg von allen Wegen.
 
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15 Okt 2017
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Das ist ein Dilemma. Das Betretungsverbot gilt ja generell für jagdliche Einrichtungen (hängt an der Jagdstörung). Woher soll jetzt aber jemand wissen, dass da eine solche ist?
Entweder akzeptierst du also ein gelegentliches Betreten oder du machst ein Schild dran: "Jagdliche Einrichtung - Betreten verboten!"
Ich denke, mit der Akzeptanz eines versehentlichen Betretens bist du am Ende besser bedient. Wobei ich @Snaggles Werfen mit Katzenkacke auch interessant finde... :D
 

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