In NRW ist das Betreten von Kirrungen verboten.
Frage: Wie wird die Größe einer Kirrung definiert? Wenn die Kirrung sich am Rande einer 50 x 50 m grßen Wiese befindert, darf dann die ganze Wiese nicht betreten werden? Oder ist dies nur ein Bereich von ca. 5 m um die eigentliche Kirrung?
Frage: Wie wird die Größe einer Kirrung definiert? Wenn die Kirrung sich am Rande einer 50 x 50 m grßen Wiese befindert, darf dann die ganze Wiese nicht betreten werden? Oder ist dies nur ein Bereich von ca. 5 m um die eigentliche Kirrung?