Am 27. April 2006 hat ein Privatwaldbesitzer Verbißschäden durch Rehwild bei der zuständigen Gemeinde angemeldet. Trotz mündlicher und schriftlicher Mahnung seitens der Behörde hat er bis zum 23. Mai 2006 keine Angaben zur Schadenshöhe gemacht. Seit Juli 2005 zwingend vorgeschrieben. Ich habe einer total überzogenen Forderung im Juni nicht zugestimmt. Die Gemeinde hat es schriftlich abgelehnt und begründet das Verfahren durchzuführen, da die Frist seitens des "Geschädigten" nicht eingehalten wurde. Am 03.08.2006 wurde mir jetzt eine Klage des zuständigen Amtsgerichtes zugestellt, wonach ich einen vom Geschädigten bestellten Gutachter, den Wildschaden und die Verfahrenskosten bezahlen soll. Ich habe alles schon einem Anwalt übergeben. Was meint Ihr im Vorfeld, wie das ausgehen könnte.