Kosten Mais bei Wildschaden

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von HW44:


Freiwillig - oder durch Einsatz von Rechtsmitteln?

Gruss HW
<HR></BLOCKQUOTE>

Kanst du dir vorstelen, das einer "Nein" Sagt, wenn Andreas höflich bittet.
Oder soll Andreas ihm auf die Füsse treten um ihm auf den Misstand aufmerksam zu machen
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*duckndwech*
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von HW44:


Freiwillig - oder durch Einsatz von Rechtsmitteln?

Gruss HW
<HR></BLOCKQUOTE>

Im gegenseitigem Einvernehmen.

Meine Erfahrung nach kommen wir als Jäger mit den Landwirten besser klar ( ich bin ja selber einer) wen wir versuchen Konstruktiv miteinander zu Arbeiten.

Und dazu gehört dann auch mal, das wir als Jäger den Landwirt auf entstandenen Wildschaden hinweisen; bei Verstößen der Anmeldefristen drücken wir dann auch mal ein Auge zu. Wildschaden , der Erstatungsmäßig ist, wird erstattet.
Agresive Aktionen der Landwirte : " Die Sauen haben mir wieder alles umgedreht; könnt ihr das nicht besser verhindern" werden genauso agresiv " wir verursachen den Schaden nicht, sondern das heimische Wild.Wir können nur versuchen mit Euch zusammen das Potential von Schaden möglichst gering zu halten" beabtwortet.

Im Rahmen des Energiepflanzenabaues hat unsere Jagdgenossenschaft auch schon reagiert
( die trägt 20%des Wildschadens) : wer als anbauender Bodennutzer selber nicht mit bei der Wildschadensminimierung beiträgt, bekommt keinen Wildschaden ersetzt( wird Beschluß der Jagdgenossenschaft; da sonst auch die Anbauenden dann über die Genossenschaft gemeinschaftlich zur Kasse gebezen werden.)

Andreas

[ 28. September 2005: Beitrag editiert von: Rugen ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ultra20:


Da dürft ihr euch bei einem Ersatzprozess warm anziehen...
<HR></BLOCKQUOTE>

Und warum ?

Ersatzpflichtig ist als erstes die Jagdgenossenschaft, ( die kanns dann im Pachtvertrag den Nutzer des Jagdrechtes ganz oder Teilweise übertragen); Schuldnerrisch haften gegenüber den einzelnen Geschädigten ist und bleibt aber die Jagdgenossenschaft.

Beim Energiepflanzenanbau ist der Marktwert
der Ernte ca 1000 €/ha, der Umsatzwert der Biogasanlage aber 2500 €/ha ( das was die Anlage aus den Energiepflanzen an Strom produziert). Diese Umsatzgröße wird auch gebraucht um Die Anlagekosten des Invest (Kapitalbeschafung, laufende Kosten; Reperauren und Unterhaltung; Geschäftsführung,Arbeitserledigungskosten; Rücklagen für Ersatzinfestitionen und Technische Inovationen die die Effizientz des Anlagenbetriebes und damit des Rohstoffinputs steigert..). Die meisten Anbauer von Energiepflanzen sind zum Teil als KOmandististen oder Eigentümer mit am Anlagenbetrieb beteiligt; also hat er auch ein großes Interesse daran die höchstmögliche Umsatzrealieierung zu Erreichen; erstattet als Wildschaden bleiben aber nur der Marktwert der Energiepflanzen und nicht der Drittschaden des Anlagenbetriebes( es wird ja auch nur die Ertragsfähigkeit des Grünlandes
ersetzt, nicht die Entgangenen Umsatzeinbussen durch nichtverkaufte Milch.)

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Wie kann man denn relativ errechnen, wieviel Ertrag ein Maisfeld bringt, da gibt es ja auch regelmäßig Unterschiede? War da nicht was mit Stärkeeinheiten?<HR></BLOCKQUOTE>

StE ( Stärkeeinheiten ) ist Geschichte;
heute wird beim Futter NEL ( Netto-Energie-Laktation) gerechnet.

Die Schätzung des Energiegehaltes der Frucht auf dem Halm macht dann der Schätzer,
allerdings giebts dann noch was zu berücksichtigen :

Umsetzen kann der Landwirt nie 100 % des Aufwuchses, denn bis er das Futter nutzen kann dauerts auch ein Jahr ( die Kühe fressen den Mais ja nicht direkt nach der Ernte und stehen dann 1 Jahr auf Diät), beim Kanservierungsproßes ( Silieren) entstehen verluste und am geöffneten Silagehaufen Kompostierungsverluste durch abbau von Kohlehydraten.
Da währ ein Frage an den Schätzer schon berechtigt; der den Aufwuchs anhand von Futtermittelpreisen reguliert wissen will
( siehe meinen Beitrag seite vorher)

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Wie kann man denn relativ errechnen, wieviel Ertrag ein Maisfeld bringt, da gibt es ja auch regelmäßig Unterschiede? War da nicht was mit Stärkeeinheiten?<HR></BLOCKQUOTE>

Laut Landwirtschaftskammer RPL entsprechen dort 10 Megajoule NEL einem Gegenwert von 0,25 €.

Wenn Du weisst wieviel Doppelzentner Ertrag Frischmasse ein Maisfeld bringt, kannst Du den Energieertrag leicht errechnen.

Von der geernteten Frischmasse bleiben zunächst einmal nur 35% Trockenmasse übrig. Danach fallen weitere 10% Silierverluste an.

Pro so verbleibendes Kilo Silage rechnet man (nach Ende der Teigreife) nun 6,5 Megajoule NEL.

Beispiel:

Ein Maisfeld hat nach Ende der Teigreife bei mittlerer Ertragsstufe einen Ertrag an Frischmasse von 400 dt/ha (also 40.000 kg).

Davon verbleiben 14.000 kg Trockenmasse und nach Abzug der Silierverluste 12.600 kg.

Pro kg haben wir einen Energieertrag von 6,5 MJ NEL, also insgesamt 70.200.

10 MJ entsprechen einem Gegenwert von 0,25 €.
81.900 MJ also 2.047,50 €.

Einfach - oder ?

Gruss HW

P.S. für Fortgeschrittene also (gerundet) 20 Cent pro qm.

Nacheditiert: die Prozentwerte für Trockenmasse und Silierverluste habe ich nachträglich korrigiert, weil zunächst aus der falschen Zeile (Beginn Teigreife) abgelesen.

[ 28. September 2005: Beitrag editiert von: HW44 ]
 
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Und woher weiß ich (ohne den Schätzer zu bemühen), wieviel Ertrag jener Maisacker hätte, wenn kein Schaden gewesen wäre? Der Landwirt kann mir ja viel erzählen...
 
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Die Ertragsstufen für die Äcker liegen eigentlich für die jeweiligen Lagen innerhalb einer Gemeinde fest, variieren allerdings von Jahr zu Jahr. Der Schätzer weiss sie, alle Bauern wissen sie und auch Du als eventuell betroffener Jäger solltest sie auch kennen.

Darüber hinaus: eine "Fehleinschätzung" um eine Ertragsstufe macht etwa 10 % aus. Dafür erhalt ich mir den Frieden mit meinem Bauern.

Gruss HW
 
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Zitat BlaserR93:

Und woher weiß ich (ohne den Schätzer zu bemühen), wieviel Ertrag jener Maisacker hätte, wenn kein Schaden gewesen wäre? Der Landwirt kann mir ja viel erzählen...

Zitat Ende

Ergänzung "unter für diesen Standort und diesem Jahr optimalen Bedingungen"

[ 28. September 2005: Beitrag editiert von: Castor_Fiber ]
 
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null <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Und woher weiß ich (ohne den Schätzer zu bemühen), wieviel Ertrag jener Maisacker hätte, wenn kein Schaden gewesen wäre? Der Landwirt kann mir ja viel erzählen...

nun, das stellt sich mit einer gewissen landwirtschaftlichen erfahrung in sachen wildschaden von alleine ein - du kannst den ertrag durchaus +-10 prozent genau schätzen, würde ich sagen ... stellt sich (bei streitfällen) spätestens beim termin mit dem schätzer raus, ob bzw. wie weit man daneben lag.

andere methode zum lernen, zb bei kleineren getreideschlägen: ertrag/ha und schadenshöhe in % der gesamtfläche schätzen, acker innerhalb eines tages abernten lassen und mit zur annahmestelle fahren bzw. dir die wiegezettel zeigen lassen. dann siehste, ob's passt oder ob du deine "innere einschätzungsskala" korrigieren musst.

grüße

askolino
 
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In der aktuellen Pirsch soll angeblich ein Artikel zum Thema der regulierung von Wildschäden beim Anbau von Mais (für Biogasanlagen) stehen.
Natürlich kaufe und lese ich dieses Revolverblättchen nie
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, falls sich jedoch ein Abtrünniger unter Euch befinden sollte wäre die Publizierung nicht schlecht.

WH
Franz
 
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Wie kann man denn relativ errechnen, wieviel Ertrag ein Maisfeld bringt, da gibt es ja auch regelmäßig Unterschiede? War da nicht was mit Stärkeeinheiten?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Im Rahmen des Energiepflanzenabaues hat unsere Jagdgenossenschaft auch schon reagiert
( die trägt 20%des Wildschadens) : wer als anbauender Bodennutzer selber nicht mit bei der Wildschadensminimierung beiträgt, bekommt keinen Wildschaden ersetzt( wird Beschluß der Jagdgenossenschaft; da sonst auch die Anbauenden dann über die Genossenschaft gemeinschaftlich zur Kasse gebezen werden.)

Andreas

[ 28. September 2005: Beitrag editiert von: Rugen ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Da dürft ihr euch bei einem Ersatzprozess warm anziehen...
 

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