Wieso sollte das auf mich zutreffen?...Du hast doch sicher den Besitz von Lang-und Kurzwaffenmunition bis zum Stichtag 31.08.2003 ordnungsgemäß dem Amt gemeldet....
Wieso sollte das auf mich zutreffen?...Du hast doch sicher den Besitz von Lang-und Kurzwaffenmunition bis zum Stichtag 31.08.2003 ordnungsgemäß dem Amt gemeldet....
Fall nicht auf Latrinenparolen rein.Wieso sollte das auf mich zutreffen?
....weil sich dann Deine Frage gar nicht stellt......eine Beweislastumkehr kann sich , 58.2 WaffVwV, nur dann ergeben, wenn Du nicht ordnungsgemäß angemeldet hastWieso sollte das auf mich zutreffen?
Ich muss selbstgeladene Munition anmelden????....weil sich dann Deine Frage gar nicht stellt......eine Beweislastumkehr kann sich , 58.2 WaffVwV, nur dann ergeben, wenn Du nicht ordnungsgemäß angemeldet hast
Schalldämpfer braucht Voreintrag?Ich habs nicht eilig, es kam nur letztens in geselliger Runde das Thema auf, ob ein Voreintrag genügt, um eine Kurzwaffe oder auch einen Schalldämpfe zu führen.
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Nicht jeder ist "Up-To-Date"Schalldämpfer braucht Voreintrag?
Nö, wie kommst Du darauf?......das Besitzsubstitut mit der Änderung des WaffG 2003 ist Dir bewusst? .....würde hier zu weit führen und wäre super OT.....bei Bedarf kriegste ne BordmailIch muss selbstgeladene Munition anmelden????
Ich hätte vielleicht schreiben sollen: "braucht noch einen Voreintrag"Nicht jeder ist "Up-To-Date"
Das ist dann ja auch von § 38 Abs. 1 S. 2 WaffG gedeckt - auch ohne dass die Behörde das "absegnen" müsste. Da braucht auch keiner ne OWi abblocken, weil die gar nicht vorliegen kann....Leicht anders Thema, aber: Meine letzte Langwaffe ist auch noch nicht in der WBK. Das Amt kommt einfach nicht hinterher.
Meine Meldung war in der Frist aber die Sabine rief an und meinte, im Stapel liege ich ganz unten.
Ich habe von ihr das ok, die Waffe zu führen, soll heißen eine OWI blockt sie ab. Ich solle nur auf dem Stand aufpassen, da Standbetreiber laut ihrer Aussage wohl teilweise auf WBK Eintrag bestehen.
Damals war es noch so, wie es momentan aussieht, weiß ich nicht.Schalldämpfer braucht Voreintrag?
Ist den Langwaffen gleichgestelltDamals war es noch so, wie es momentan aussieht, weiß ich nicht.