Kurzwaffe ohne Voreintrag

G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Ich bin kein Anwalt, weiß aber, dass das vielleicht als Daumenregel taugt aber definitiv nicht immer richtig ist. Man kann vertraglich auch die Reihenfolge im Fall einer Insolvenz festlegen und somit zB besonders günstige oder teuere Anleihen ausgeben.
Ich auch nicht, aber ich habe noch nichts davon gelesen, dass Lieschen Müller Ihr Bügeleisen erstattet bekommt, bevor die Banken sich bedient haben.
 
Registriert
27 Jan 2019
Beiträge
582
Stimmt. Die kommen auch eher drauf, sich solche Rechte zu sichern. Deswegen stimmt deine Aussage als Daumenregel auch!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Wo steht das denn? Zunächst bekommen die Sozialkassen, dann gibt es eine Quote. Oder?
Wird nicht eine Gläubigerversammlung einberufen, die entscheidet? Wie gesagt, ich bin kein Insolvenzfachmann. Wo steht das denn mit den Sozialkassen und betrifft das z.B. einen kleinen Einzehändler?
Aber ist alles oT, eigentlich...
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
5.629
Wird nicht eine Gläubigerversammlung einberufen, die entscheidet? Wie gesagt, ich bin kein Insolvenzfachmann. Wo steht das denn mit den Sozialkassen und betrifft das z.B. einen kleinen Einzehändler?
Aber ist alles oT, eigentlich...

Zunächst bekommen die Rentenkassen, Krankenkasse..... das ausstehende Geld. Das ist gesetzl. so gereglt.

Bin auch kein Insolvenzfachmann, aber dann gibt es ja unterschiedliche Insolvenzarten. Die Insolvenz an sich dient ja grundsätzlich ersteinmal dem Erhalt der Unternehmung.

Richtig ist, dass der „Kleine“ meist bis oft leer ausgeht, aber es ist nicht so, dass der mit den meisten Forderungen zuerst befriedigt wird.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
125
Zurzeit aktive Gäste
476
Besucher gesamt
601
Oben