Laserzielgerät

A

anonym

Guest
Ein Arbeitskollege hat sich für seine Luftpistole eine justierbare Laserzielhilfe (incl. Montage) aus China bestellt. Der Zoll hat's gefunden, die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. 30 Tagessätze a 30 Euro plus Anwalts- und Gerichtskosten. Hätte er einen Jagdschein gehabt, wäre er eingezogen worden.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !
 
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Man/n sollte sich vorher informieren, was hier erlaubt und verboten ist, mal so ganz
pauschal gesagt.
Selbst der "Unkundige" könnte bei allem was irgendwie mit Waffen oder schießen zu tun hat,
auf den Gedanken kommen, sich mal schlau zu machen.

Remy
 
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Morgen,

ein Paradebesispiel für: Dumm ist der, der Dummes tut!
Gerade in der jetzigen Zeit wo jeder Medienweichgespühlte schon beim Anblick eines Jägers mit Gewehr über der Schulter Terroralarm schreit....

Gruß
Jan
 
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Dass das heute nicht legal ist, ist ja bekannt. Ich erinnere mich aber, als Kind an der Kirmes-Schießbude ein Luftgewehr mit Laser geschossen zu haben. Das dürfte so ca. 20 Jahre her sein. Wie lange gibt es die Regelung schon?
 
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Man/n sollte sich vorher informieren, was hier erlaubt und verboten ist, mal so ganz
pauschal gesagt.
Selbst der "Unkundige" könnte bei allem was irgendwie mit Waffen oder schießen zu tun hat,
auf den Gedanken kommen, sich mal schlau zu machen.

Mal so ganz pauschal gesagt hast du natürlich recht.

Andererseits ist es für mich durchaus nachvollziehbar, dass jemand, der auf'm Flohmarkt eine Luftpistole und bei Amazon nen Ziellaser dazu kauft, unbedarft genug ist um gerade nicht auf den Gedanken zu kommen, der Laser wäre ein verbotener Gegenstand. Zumal solange dieser von der Leistung her zulässig ist und auch nicht ohne weiteres erkennbar war, dass der Händler nicht in Deutschland sitzt. Für mich ist das schon noch eine andere Kategorie als wenn jemand aus CZ Schlagringe und Balisongs mitbringt.

Aber das hat der Richter wohl ebenso gesehen und ist mit 30 TS handzahm geblieben. Der Strafrahmen geht immerhin bis zu 3 Jahren.

Seinen Jagdschein hätte er mit den (einmaligen) 30 TS übrigens behalten dürfen. Es darf aber gemutmaßt werden, ob der Richter bei einem LWB nicht andere Maßstäbe an- und Kenntnisse vorausgesetzt hätte und vielleicht auf 60 TS hochgegangen wäre.
 
A

anonym

Guest
Zumal solange dieser von der Leistung her zulässig ist und auch nicht ohne weiteres erkennbar war, dass der Händler nicht in Deutschland sitzt.

Kauft man so etwas

Anhang anzeigen 43110

bei EBAY für ein paar Euro und lässt sich erwischen, befindet man sich vom Strafmaß her bei den folgenden Delikten :



  • Landfriedensbruch
  • Gefangenenbefreiung
  • Falsche Versicherung an Eides Statt
  • Beischlaf zwischen Verwandten
  • Ausbeutung von Prostituierten
  • Unterschlagung
  • Kapitalanlagebetrug
  • Kreditbetrug
  • Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung
  • Vorteilsgewährung
  • Vorteilsannahme[SUP][/SUP]

In meinen Augen ist hier eine Überarbeitung des Waffengesetzes notwendig.
 
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Kauft man so etwas

Anhang anzeigen 43110

bei EBAY für ein paar Euro und lässt sich erwischen, befindet man sich vom Strafmaß her bei den folgenden Delikten :

[...]
In meinen Augen ist hier eine Überarbeitung des Waffengesetzes notwendig.


Nicht nur in deinen Augen und nicht nur hier.

Wenn's bei Ebay gekauft wird, kann man wenigstens noch sehen, dass man in China bestellt. Bei Amazon hingegen sieht man die Artikelherkunft meist nicht ohne gezielte Nachforschung.
 
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Kauft man so etwas

Anhang anzeigen 43110

bei EBAY für ein paar Euro und lässt sich erwischen, befindet man sich vom Strafmaß her bei den folgenden Delikten :



  • Landfriedensbruch
  • Gefangenenbefreiung
  • Falsche Versicherung an Eides Statt
  • Beischlaf zwischen Verwandten
  • Ausbeutung von Prostituierten
  • Unterschlagung
  • Kapitalanlagebetrug
  • Kreditbetrug
  • Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung
  • Vorteilsgewährung
  • Vorteilsannahme[SUP][/SUP]

In meinen Augen ist hier eine Überarbeitung des Waffengesetzes notwendig.

Dann bekomme ich lieber 30 TS für die Ausbeutung einer Prostituierten, statt für die Beschaffung eines China Lasers!
 
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Nöh, es wurde eben verboten, weil .... hohe Drohwirkung oder so.

Blabla. Damals lief gerade "Die Lady mit dem Colt" in der Glotze und jeder wusste, das so ein Dingens unbesiegbar macht!

Ich wollte mir damals so ein Dings kaufen, war auch schon beim Henke bestellt. Leider ein paar Wochen zu spät, es kam nicht mehr zur Auslieferung.

Wer schon eines hatte, müsste es dem BKA melden und bekam eine Genehmigung dafür - aber mit dem Verbot, es an einer Waffe zu montieren UND Tresoraufbewahrungspflicht.
m
 
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Wer schon eines hatte, müsste es dem BKA melden und bekam eine Genehmigung dafür - aber mit dem Verbot, es an einer Waffe zu montieren UND Tresoraufbewahrungspflicht.

Man müsste diese schickshalshaften und wichtigen Handlungen des Spätsommers 1991 eigentlich auf einer Stufe mit Ereignissen wie dem Ende der Kuba-Krise betrachten. Da ist die freie westliche Welt dem Tode gerade nochmal von der Schippe gesprungen! Nicht auszudenken, wie die Welt heute aussehen würde, wenn damals anders gehandelt worden wäre :roll:
 
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Es reicht doch schon wenn im Raum mit den Waffen eine Taschenlampe liegt und eine Rolle Tesafilm oder Panzertape... Damit ist doch offenkundig etwas Staatgefährdendes in Planung!
 

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