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Bloß nicht!Ich empfehle weg zu ziehen…
Bloß nicht!Ich empfehle weg zu ziehen…
Wie gesagt, über die aufgefahrenen Geschütze kann man streiten.Hallo Vito,
1. wurde ich denunziert
2. war sicher nicht der Verstoß gegen die Leinenpflicht die (alleinige) Ursache, es war eine Denunziation, dessen Ausmaß ich erst nach Akteneinsicht ermessen kann
3. Ich wäre theoretisch von der Leinenpflicht befreit gewesen, ich hatte nur vor Jahren keinen Antrag gestellt, da mir nicht bekannt war , dass man erst noch einen (kostenpflichtigen) Antrag stellen muss
4. Eine Leinenpflicht für 3 Jahre mit einem Jagdtagebuch verbunden (für das es keine Rechtsgrundlage gibt) ist gegen jegliche Verhältnismäßigkeit (zum Vergleich ein Fahrtenbuch für 3 Jahre im Verkehrsrecht ist lediglich dann verhältnismäßig, wenn eine Verkehrsstraftat, z. B. Fahrerflucht, Gegenständlich ist.
5. eine absolute Leinenpflicht im eigenen Revier mit sehr hohem Schwarzwildbestand bedeutet, dass der Hund so gut wie nicht mehr einsetzbar ist. Eine 2 meter Leine bei einem 100 kg Keiler ohne zu schnallen, kann tödlich sein. Ein zerrender Hund beim Abfangen eines Fuchses an einer 2-Meter Leine kann bei der Arbeit mit Kalter Waffe auch im Extremfall tödlich enden.
6. In die Ausbildung und Prüfungen meines Hundes habe ich bestimmt 10.000 € investiert. Es ist sogar ausgebildeter ASP Kadaversuchhund. 3.000 € hat sogar die Stadt Berlin gesponsort für Schutzkleidung für Hund und Jäger. Nun geht das Ordnungsamt der Stadt hin und macht durch solche Anordnungen einen Hund quasi unbrauchbar bzw. trägt dazu bei, dass Tierleid nicht unterbunden bzw. verlängert wird.
Lieber Vito, noch Fragen?
Horrido Wilhelm
ich korregiere: 3,65 Mio Einwohner. Ich wohne aber im Außenbereich, quasi auf dem Land ...Wie gesagt, über die aufgefahrenen Geschütze kann man streiten.
Der Grund hierfür ist ein Verstoß gegen Vorschriften.
In einer 3 Mio. Einwohner Stadt kann man eigentlich immer davon ausgehen , dass alles beobachtet wird und irgendwer sich dran stört - gerade in Berlin
Aus eigener Erfahrung aus meiner früheren Tätigkeit als Anwalt, kein Richter möchte 18 Seiten Widerspruch lesen, fasse dich bei Stellungnahmen kurz, konzentriere dich auf das Wesentliche. Es wird dir eher gedankt, als seitenlange Ausführungen und Rechtfertigungen....§ 15
Mitnahmeverbote
(1) Hunde dürfen nicht mitgenommen werden
1.
auf Kinderspielplätze,
2.
in Badeanstalten und an öffentliche Badestellen mit Ausnahme an als solche gekennzeichnete Hundebadestellen sowie
3.
auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen.
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In meinem Revier befindet sich der Grunewaldsee ...
Das Büro habe ich nicht zerlegt aber inzwischen 18 Seiten Widerspruch geschrieben. Da kommen noch etliche Seiten hinzu, wenn ich die Akte zu Gesicht bekommen habe. Mal sehen wie der Richter am Verwaltungsgericht die Angelegenheit sieht.
Das Ordnungsamt bat mich am 22.02.24 "... zeitnah um die Herreichung einer Begründung für den Widerspruch ...". Am 23.02.24 habe ich dann um Akteneinsicht gebeten und warte bis heute vergebens. Gestern habe ich per Einschreiben angemahnt und eine Frist bis zum 31.03.2024 gesetzt. Mal sehen wie schnell deren "Herreichung" vonstatten geht!
Waidmannsheil
Willi ...
Aus eigener Erfahrung aus meiner früheren Tätigkeit als Anwalt, kein Richter möchte 18 Seiten Widerspruch lesen