Wenn ich mir die Ausschreibung zum Landesbläserwettbewerb anschaue, dann steht da als Ziel der Veranstaltung, vermutlich bewußt so definiert:
- die Breitenarbeit im Jagdhornblasen zu fördern,
- b) alle Jäger / innen mit den deutschen Jagdsignalen vertraut zu machen,
- c) einen Beitrag zum Öffentlichkeitswirken des LJV NRW zu leisten.
Von Brauchtumspflege lese ich da nichts. Und insbesondere unter dem Aspekt 2 und 3, aber auch weil Kunst & Kultur Förderwürdig nach § 52 AO ist, gibt es keinen Grund, warm der LJV das nicht weiter ausrichten können sollte
Das entspricht aber eindeutig nicht der Gesetzeslage und es gibt keinerlei Garantie, das der nächste Prüfer es nicht kassiert.
Ich bin auch echt etwas verwundert: Bei kleinsten Verstößen gegen das Waffenrecht heißt es hier schnell "hängt in höher" und "selber Schuld, dem Gesetz ist zu 100%" zu folgen. Im Steuerrecht ist das dann plötzlich nicht mehr so wichtig...