LJV NRW gegen jagdliches Brauchtum

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Denn wenn er es hätte, so wie andere Jagdverbände, dann würde den Steuerbehörden es bei weiten nicht so leicht fallen die Daumenschrauben anzusetzten. Auch nicht wenn man Brauchtumspflege in der Satzung stehen hat.

Ist das echt so schwer mal in das oben verlinkte EStG zu schauen und dort einen Satz zu lesen? Naturschutzverband oder nicht hat mit der hier diskutierten Abzugsfähigkeit der Beiträge rein gar nichts zu tun!
 
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Wenn ich mir die Ausschreibung zum Landesbläserwettbewerb anschaue, dann steht da als Ziel der Veranstaltung, vermutlich bewußt so definiert:
  1. die Breitenarbeit im Jagdhornblasen zu fördern,
  2. b) alle Jäger / innen mit den deutschen Jagdsignalen vertraut zu machen,
  3. c) einen Beitrag zum Öffentlichkeitswirken des LJV NRW zu leisten.
Von Brauchtumspflege lese ich da nichts. Und insbesondere unter dem Aspekt 2 und 3, aber auch weil Kunst & Kultur Förderwürdig nach § 52 AO ist, gibt es keinen Grund, warm der LJV das nicht weiter ausrichten können sollte



Das entspricht aber eindeutig nicht der Gesetzeslage und es gibt keinerlei Garantie, das der nächste Prüfer es nicht kassiert.

Ich bin auch echt etwas verwundert: Bei kleinsten Verstößen gegen das Waffenrecht heißt es hier schnell "hängt in höher" und "selber Schuld, dem Gesetz ist zu 100%" zu folgen. Im Steuerrecht ist das dann plötzlich nicht mehr so wichtig...
Also jetzt wissen wir schon mal, daß Du und der LJV Jagdhornblasen nicht als jagdliches Brauchtum ansehen (da muß ich erst mal schlucken).

Aber wenn schon steuerliche Vorschriften zitieren, dann bitte vollständig. Es ist zwar richtig, daß Kunst und Kultur nach § 52 AO förderungswürdig sind, " vergessen" hast Du allerdings den Hinweis auf § 10 b Abs.1 , Satz 8, Nr. 2 EStG, wonach Mitgliedsbeiträge bei kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Um ganz sicher zu sein, steuerlich auf der richtigen Seite zu liegen, sollte man die Ausschreibung zum Landesbläserwettbewerb daher tunlichst um einen Punkt 4 ergänzen: Teilnahmeberechtigt sind nur Berufsmusiker.

Waidmannsheil
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Also jetzt wissen wir schon mal, daß Du und der LJV Jagdhornblasen nicht als jagdliches Brauchtum ansehen (da muß ich erst mal schlucken).

Und woher genau wissen "wir" das?

vergessen" hast Du allerdings den Hinweis auf § 10 b Abs.1 , Satz 8, Nr. 2 EStG, wonach Mitgliedsbeiträge bei kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, steuerlich nicht abzugsfähig sind.

Und genau das gilt eben für das Jagdhornblasen eben nicht, darum ja auch der Satz "alle Jäger / innen mit den deutschen Jagdsignalen vertraut zu machen," . Ist bei Euch vielleicht anders, aber bei uns werden Signale noch zur Verständigung genutzt. Wenn Du die Signale natürlich nur noch als "Folklore" siehst...

Um ganz sicher zu sein, steuerlich auf der richtigen Seite zu liegen, sollte man die Ausschreibung zum Landesbläserwettbewerb daher tunlichst um einen Punkt 4 ergänzen: Teilnahmeberechtigt sind nur Berufsmusiker.

Das ist Quatsch und polemisch, aber das weißt Du hoffentlich selbst.
 
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Jagdsignale sehe ich nicht als Folklore. Jagdhornblasen dient natürlich der Verständigung und ist insoweit jagdliches Brauchtum. Aber es ist auch kulturelle und künstlerische Tätigkeit. In Frankreich steht das außer Frage und vielleicht kannst Du Dich ja mal mit der Jagdhornmusik des Marquis de Dampierre befassen, bevor Du alle Jagdhornmusik abschätzig als "Folklore" abtust.

Der Hinweis auf die Berufsmusiker war ironisch gemeint und ich hatte eigentlich gedacht, daß Du das merken würdest. Aber ich verspreche, in Zukunft immer den Hinweis "Ironiestatus an bzw. aus" zu geben.

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Jagdsignale sehe ich nicht als Folklore. Jagdhornblasen dient natürlich der Verständigung

Dann sind wir uns da je einig. Und was spricht dann dagegen, dass der LJV einen Bläserwettbewerb wie in der Vergangenheit, mit dem oben aus dessen Ausschreibung zitierten Passus zu veranstalten?

bevor Du alle Jagdhornmusik abschätzig als "Folklore" abtust.

Auch das habe ich nicht getan, Du musst schon lesen was ich schreibe...
 
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Und woher genau wissen "wir" das?
Also, wenn der LJV Jagdhornblasen als Teil des jagdlichen Brauchtums ansieht, hätte er ja darauf hinweisen können. Wenn er es nicht als jagdliches Brauchtum ansieht, tant pis.
Entscheidend ist letztlich, daß er es nach seiner eigenen Satzung nicht fördern kann oder will.

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Entscheidend ist letztlich, daß er es nach seiner eigenen Satzung nicht fördern kann oder will.

Eigentlich hatten "wir" gerade geklärt, dass er das sehr wohl kann, da es eben nicht nur Brauchtum ist sondern u.a. bei der Jagd auch heute noch zur Verständigung genutzt wird.
 
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Da kann man gespannt sein, ob ein Prüfer den Klimmzug Richtung "Verständigung bei der Jagd" mitgeht. Zumindest die Es-Kunststufe ist davon definitiv nicht gedeckt.
Anstatt den fraglichen Absatz zu streichen, hätte man ihn auch klug AO-konform umformulieren können, z.B. in Richtung "Kunst und Kultur" (AO §52 Absatz 2 Nr. 5).
 
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Weil es mir grade über den Weg läuft....

Auf der offiziellen website des RWJ, also einer dem LJV nicht gerade fernstehenden Institution finden sich die Informationen über Bläserwettbewerbe und Jagdhornkonzerte unter dem Stichpunkt "Jagdliches Brauchtum". Mal sehen, wo das in Zukunft eingeordnet wird.

Und da Handys und Funkgeräte immer häufiger anstelle der Jagdsignale die Verständigungsfunktion während der Jagd, das Verblasen der Strecke usw . übernehmen,
werden wohl in Zukunft unter der Rubrik jagdliches Brauchtum Kurse über die Anwendung von Siri und Alexa zu finden sein (Ironiestatus aus).

Waidmannsheil
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Melde mich diesbezüglich heute abend noch mal.
D.T.

Hallo,
nach Aussage von Mike ist der Termin vom 20.03.2021 auf Grund behördlicher Anordnung gestrichen worden ( ?? ).
Es ist an alle HR-Leiter bzw. Schießobmänner eine entsprechende Nachricht von T. Belte rausgegangen, so der Tenor.
Ich kann das nicht beurteilen, aber der Termin für das öffentliche Schießen am 27.03.2021 bleibt bestehen!
D.T.
 

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