Bei uns in Baden-Württemberg ist alles noch beim Alten:
§31 LJagdG
...
c) auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen
Waffen, die mehr als zwei Patronen in
das Magazin aufnehmen können, zu schießen,
...
Oder habe ich eine Änderung übersehen?
Gruß und WMH
rasa
§31 LJagdG
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c) auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen
Waffen, die mehr als zwei Patronen in
das Magazin aufnehmen können, zu schießen,
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Oder habe ich eine Änderung übersehen?
Gruß und WMH
rasa