Magazinbegrenzung für die Jagdausübung bei SLF geändert?

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2 Jan 2001
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Bei uns in Baden-Württemberg ist alles noch beim Alten:

§31 LJagdG
...
c) auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen
Waffen, die mehr als zwei Patronen in
das Magazin aufnehmen können, zu schießen,
...

Oder habe ich eine Änderung übersehen?

Gruß und WMH
rasa
 
Registriert
21 Jan 2002
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Da gilt das Bundesjagdgesetz.

§19 sachliche Verbote

1) Verboten ist
2.c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;
 
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17 Feb 2015
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cast, sicher?

Irgendwo klingelt bei mir da noch was zum Thema Pingpong-Gesetzgebung. Nur rein aus der Erinnerung heraus meine ich noch zu wissen, dass das Bundesjagdgesetz erst das Landesjagdgesetz sticht nach einer Karenzzeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können die Länder ihre Jagdgesetze anpassen oder nicht.
 
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22 Jul 2016
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Die Definition halbautomatische LANG-Waffe ist m.E. wichtig, sonst hätten vermutlich die meisten Jäger schon den JS weg bzw. würden sich regelmäßig strafbar machen.

Eine Pistole gilt auch als halbautomatische Waffe und mir wurde damals beim JS beigebracht das Magazin der Pistole immer voll zu laden bei der Nachsuche :biggrin:.


VG
Target (der am liebsten mit seiner KLB jagen geht)
 

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