[NRW] Meinungen zu Auszug aus dem Pachtvertrag

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Es gibt sittenwidrige Vertragsklauseln. Die wären vor Gericht durchaus anfechtbar.
Andererseits gilt aber der Grundsatz „pacta sunt servanda“, also Verträge sind einzuhalten.
Wer einen Vertrag unterschreibt in der Absicht, ihn nicht erfüllen zu wollen, der hat schon jeden Rechtsstreit darüber verloren ( Ausnahmen sind Eheverträge, aber um die geht es hier nicht).

Interessant wäre die Reaktion des Verpächters, wenn man ankündigt wegen dieser neuen Regelung nicht mehr pachten zu wollen und stattdessen die Beibehaltung der bisherigen Regelung vorschlägt - lässt es der Verpächter darauf ankommen? Denn woher diese Klausel dem Verpächter eingeflüstert wurde, liegt ja auf der Hand.
 
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Es ist zu schwammig formuliert. Wer legt fest wann der "Verjüngungserfolg" gefährdet ist? Wer bestimmt, ob und wann der Pächter den Verpflichtungen aus einer etwaigen Sondervereinbarung nicht nachkommt?
Heißt "verstärkte Bejagung", dass erhöht angesessen werden muss oder müssen Abschusszahlen her? Wer muss das wie nachweisen? Die Rehe kommen schließlich nicht mit Etikett. Betrifft das nur das Reh oder alle Wildarten? So, wie es in der Klausel ohne Zusammenhang steht, wäre da auch Hase drin. Dann kannst unter Umständen um Verbissmarken streiten... Ist das noch ein gerader Schnitt oder schon ausgefranst?

Das würde ich so nicht unterschreiben.
 
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Wir haben einen solchen noch offeneren Passus im Pachtvertrag. Bei der Verlängerung, die nächstes Jahr ansteht, ist sogar eine Regelung für Auf-und Abbau vorgesehen. Bin selber erst in den Vertrag eingestiegen und kann also nur von der praktischen Umsetzung berichten. Es steht uns allerdings auch offen, den Zaun selber anzubringen Oder abzubauen.

Praktisch habe ich, da ich der Obmann im Revier bin, mit dem Forst vereinbart, dass die Materialkosten vom Forst getragen werden und wir die Personalkosten tragen. Zaun wurde nämlich nicht definiert und deshalb habe ich gesagt, ich bringe diesen blauen Wildschutzzaun gegen Wildunfälle an.

Dje Arbeitskosten betragen im Jahr ziemlich genau 1200 €. Die betroffene Waldfläche deckt ungefähr 100 ha und alles mit Nadelbäumen wird eingezäunt. Das sind einige Flächen, immer so 20-30 × 50 m. Wenn es aus dem Äser gewachsen ist, werden die Zäune abgebaut.

Wir haben auch zwei Flächen, bei denen nichts gemacht wurde. Dort bejagen/bejagten wir alles. Sitz hingestellt, Schneise angelegt und auch Trester hin. Wenn die Bäume aus dem Äser sind, sind Brombeeren und Ähnliches eh so hoch, dass man dort kein Reh mehr sieht.
Verbiss ist gleich Null und eine der Flächen ist mittlerweile das beste Einstandsgebiet.

im zweiten Revier wird nicht eingezäunt. Dort habe ich diese Verbissschutzpaste angebracht. Eine Ecke hatte ich vergessen und Rehwild hatte auch gleich. ganz konsequent, alles abgeknabbert. Gab richtig Ärger, da der Forst dort recht pingelig ist. Ich trage jetzt zweimal im Jahr was auf, die Bäume sind zwar rot und nicht mehr grün. Aber nix verbissen. Der Aufwand ist ehrlich gesagt überschaubar. 2-3 Stunden Aufwand. ich erwähne das, weil diese Fläche nicht wirklich bejagbar sind. An 200 m Länge, Hanglage, direkt an einer Landstraße, die nur gerade ist. Dreiviertel Naturverjüngung und alles 4-5 m hoch dazwischen Streifen mit Forstflächen, so 20x30m. Fast vergessen: man braucht eigentlich eine mobile Einrichtung. Ab einer gewissen Höhe sieht man einfach nichts mehr und der Aufwand für eine Kanzel wäre zu groß.

ich habe es so ausführlich dargestellt, weil es ja das Problem gibt, dass man nicht unterschreiben muss, aber will. Wenn man die Formulierung aus Sicht des Verpächter liest, ist meines Erachtens klar, dass er natürlich einen Dummen hat, der die Kosten trägt. Aber dieser Dumme kann auch was dagegen tun. Und bevor man diese Riesenkosten bezahlen muss, kann man vorher und schriftlich vereinbaren, was man macht.

Die Kombination Schutzpaste und Aufwand dafür und eine wirklich strenge Bejagung funktionieren meines Erachtens. Wir erlegen auf der Fläche jedes Jahr 20 Rehe plus.
 
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Danke für die ausführliche Antwort. Genau an dieser Stelle liegt für mich der Schlüsselfaktor, der mich davon abhält, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Formulierung des Passus ist so vage formuliert, dass ich nicht sicher sein kann, dass die von dir beschriebenen Maßnahmen in jedem Fall dazu führen, dass kein Zaun zu Lasten des Pächters gebaut wird.
Die vom Bauern im Wald bewirtschafteten Flächen haben wir damals auch selber umzäunt und vergrämt. Die Kosten hierfür lagen natürlich nur bei einem Bruchteil der im Vertrag veranschlagten Kosten für den Zaun.
 
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Also ich habe ne Zeit lang in Thüringen im Staatswald gejagt und dort funktionierte die nahezu kostenlose Jagdbeteiligung der ortsansässigen Jäger sehr gut.
Die Maßnahme wurde auch aufgrund von starkem Rotwildverbiss in den dort typischen Fichtenwäldern eingeführt.
 
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Also ich habe ne Zeit lang in Thüringen im Staatswald gejagt und dort funktionierte die nahezu kostenlose Jagdbeteiligung der ortsansässigen Jäger sehr gut.
Die Maßnahme wurde auch aufgrund von starkem Rotwildverbiss in den dort typischen Fichtenwäldern eingeführt.

Die Landesforsten vieler Bundesländer werden zu großen Teilen so bejagt - funktioniert häufig sehr gut.
 
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Erst mal danke an den Starter des Fadens, dass er auf ein Problem aufmerksam macht, dass, bedingt durch die massiven Waldschäden, sicher auf viele Pächter in Zukunft zukommen wird.

Ich habe da aber mal eine ganz naive Frage, die dem Thema nahe kommt.
Unabhängig was im Pachtvertrag zum Thema "zäunen" drin steht, ist es nicht so das Schäden sowieso ersetzt werden müssen ?

Konkret gefragt : Ein Wald der durch Trockenschäden jetzt stark aufgelichtet ist, vergrast und allmählich verbuscht, hat keinerlei Naturverjüngung drunter.

Naturverjüngung konnte nie hochkommen, da der Rehwildbestand zu hoch ist.

Nach meinem dafürhalten ist es doch so, dass für die jetzt entstehenden Folgekosten die Pächter dafür gerade stehen müssen, unabhängig davon ob im Pachtvertrag extra Klauseln zum Thema "zäunen" drin steht.

Im Vertrag steht nur drin das Schäden an Hauptbaumarten ersetzt werden müssen und das ist in dem Fall die Kiefer.
Das heißt doch konkret , dass, wenn es hart auf hart kommt, die Pächter für die Kosten aufkommen müssen, da Naturverjüngung nicht nachweißbar ist.
Der Bestand an Hasen ist sehr sehr niedrig und Mäuse hat es die letzten Jahre auch kaum gegeben, um gleich auszuschließen das man die Schuldigen wo anders sucht.
 
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Das heißt doch konkret , dass, wenn es hart auf hart kommt, die Pächter für die Kosten aufkommen müssen, da Naturverjüngung nicht nachweißbar ist.
Wer Wildschäden ersetzt haben möchte, der muss die Wildschäden auch nachweisen. Wenn keine Naturverjüngung da ist, ist sie auch nicht (nachweisbar) durch Wild geschädigt. Es ist ja nicht so, dass Rehwild die Naturverjüngung ratzekahl wegfrisst, es verbeißt sie und diese Verbissschäden kann bzw. konnte man feststellen. Wenn es in der Vergangenheit Wildschäden durch Verbiss gegeben hat, der Schaden aber nicht fristgerecht angemeldet und geltend gemacht worden ist, dann ist dieser Schaden verfristet, der Ersatzpflichtige muss dafür nicht mehr leisten.

Anders gesagt, ist ein Bäumchen da und verbissen, dann ist das ein Wildschaden. Ist kein Bäumchen da, weil es unter dem Gras nicht gedeiht, dann liegt auch kein Wildschaden vor.
 
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Danke für die ausführliche Antwort. Genau an dieser Stelle liegt für mich der Schlüsselfaktor, der mich davon abhält, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Formulierung des Passus ist so vage formuliert, dass ich nicht sicher sein kann, dass die von dir beschriebenen Maßnahmen in jedem Fall dazu führen, dass kein Zaun zu Lasten des Pächters gebaut wird.
Die vom Bauern im Wald bewirtschafteten Flächen haben wir damals auch selber umzäunt und vergrämt. Die Kosten hierfür lagen natürlich nur bei einem Bruchteil der im Vertrag veranschlagten Kosten für den Zaun.
Wenn "der Verpächter" einigermassen OK ist, kann man ja vereinbaren, was realistisch zu tun ist und dieser Passus NUR zieht, wenn Deine schriftlich vereinbarten Massnahmen nichts bringen.

Ohne Revierkenntnis ist es schwer es einzuschätzen, wie gut Massnahmen greifen könnten. Wir haben in einem Revier den Staat als Nachbarn, der Förster dort ist allwissend, beratungsrestistent und menschlich fragwürdig. Dort würde ich eine solchen Pachtvertrag niemals unterschreiben, weil so jemand seine Kostenstrukturen %ig über die Pacht optimiert.
 
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Danke für die ausführliche Antwort. Genau an dieser Stelle liegt für mich der Schlüsselfaktor, der mich davon abhält, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Formulierung des Passus ist so vage formuliert, dass ich nicht sicher sein kann, dass die von dir beschriebenen Maßnahmen in jedem Fall dazu führen, dass kein Zaun zu Lasten des Pächters gebaut wird.
Die vom Bauern im Wald bewirtschafteten Flächen haben wir damals auch selber umzäunt und vergrämt. Die Kosten hierfür lagen natürlich nur bei einem Bruchteil der im Vertrag veranschlagten Kosten für den Zaun.

Mal anders herum gefragt?

Gibt es denn bei der Verpachtung ernsthafte Konkurrenz, die den Passus "ohne mit der Wimper zu zucken" unterschreibt ?
 

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