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Regiejagd. Spielregeln bzw. Ziele vorgeben, Jäger "für umme" jagen lassen. Problem gelöst.
Andererseits gilt aber der Grundsatz „pacta sunt servanda“, also Verträge sind einzuhalten.Es gibt sittenwidrige Vertragsklauseln. Die wären vor Gericht durchaus anfechtbar.
Dummheit pur. Es gibt nichts für "Umme", außer in sozialistischen Phantasien. Außerdem gilt immer noch: "Was nichts kostet, ist auch nichts wert"Regiejagd. Spielregeln bzw. Ziele vorgeben, Jäger "für umme" jagen lassen. Problem gelöst.
Dummheit pur. Es gibt nichts für "Umme", außer in sozialistischen Phantasien. Außerdem gilt immer noch: "Was nichts kostet, ist auch nichts wert"
Also ich habe ne Zeit lang in Thüringen im Staatswald gejagt und dort funktionierte die nahezu kostenlose Jagdbeteiligung der ortsansässigen Jäger sehr gut.
Die Maßnahme wurde auch aufgrund von starkem Rotwildverbiss in den dort typischen Fichtenwäldern eingeführt.
Möglicherweise ja.Oder sehe ich das jetzt verkehrt?
Wer Wildschäden ersetzt haben möchte, der muss die Wildschäden auch nachweisen. Wenn keine Naturverjüngung da ist, ist sie auch nicht (nachweisbar) durch Wild geschädigt. Es ist ja nicht so, dass Rehwild die Naturverjüngung ratzekahl wegfrisst, es verbeißt sie und diese Verbissschäden kann bzw. konnte man feststellen. Wenn es in der Vergangenheit Wildschäden durch Verbiss gegeben hat, der Schaden aber nicht fristgerecht angemeldet und geltend gemacht worden ist, dann ist dieser Schaden verfristet, der Ersatzpflichtige muss dafür nicht mehr leisten.Das heißt doch konkret , dass, wenn es hart auf hart kommt, die Pächter für die Kosten aufkommen müssen, da Naturverjüngung nicht nachweißbar ist.
Wenn "der Verpächter" einigermassen OK ist, kann man ja vereinbaren, was realistisch zu tun ist und dieser Passus NUR zieht, wenn Deine schriftlich vereinbarten Massnahmen nichts bringen.Danke für die ausführliche Antwort. Genau an dieser Stelle liegt für mich der Schlüsselfaktor, der mich davon abhält, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Formulierung des Passus ist so vage formuliert, dass ich nicht sicher sein kann, dass die von dir beschriebenen Maßnahmen in jedem Fall dazu führen, dass kein Zaun zu Lasten des Pächters gebaut wird.
Die vom Bauern im Wald bewirtschafteten Flächen haben wir damals auch selber umzäunt und vergrämt. Die Kosten hierfür lagen natürlich nur bei einem Bruchteil der im Vertrag veranschlagten Kosten für den Zaun.
Danke für die ausführliche Antwort. Genau an dieser Stelle liegt für mich der Schlüsselfaktor, der mich davon abhält, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Die Formulierung des Passus ist so vage formuliert, dass ich nicht sicher sein kann, dass die von dir beschriebenen Maßnahmen in jedem Fall dazu führen, dass kein Zaun zu Lasten des Pächters gebaut wird.
Die vom Bauern im Wald bewirtschafteten Flächen haben wir damals auch selber umzäunt und vergrämt. Die Kosten hierfür lagen natürlich nur bei einem Bruchteil der im Vertrag veranschlagten Kosten für den Zaun.