Messer im Auto, hat jemand Erfahrung?

Registriert
26 Feb 2011
Beiträge
212
Unsere Polizei kann sehr wohl unterscheiden, welche Person vor Ihnen steht. :)
Wird ein alkoholisierter Jugendlicher bei einer Öffentlichen Veranstaltung mit einem Messer angetroffen, oder ein Jäger ist auf der Fahrt ins oder aus dem
Revier. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.081
..Thja..da gibt es aber junge dynamische Polizisten die aus der Bereitschaftspolizei auf die Inspektionen versetzt werden und meinen, dort durch viele Einsatzberichte (sprich Tagebuchnummern) besoldungsmäßig schnell in die Höhe zu kommen :oops: ..mit null Ahnung :evil:
 
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
2.682
Leider ist das so. (Und das sage ich, der positiv zur Polizei steht, öfter mal beruflich mit dem Polizeivollzugsdienst zusammenarbeitet und mehrere Verwandte hat, die bei der Bundespolizei Dienst tun...)

Meine Mutter z.B., eine wirklich kreuzbrave Bürgerin, mußte vor Jahren mal mit exakt der genannten Spezies Bekanntschaft machen, es ging um eine Kfz-Kontrolle... Motto der Veranstaltung war ersichtlich: wir suchen intensiv, bis wir irgendetwas finden.

Das Problem in solchen Fällen (ob es nun ums Kfz, unser "geniales" Recht zum Thema Messer-Führen, oder sonstwas geht):
Der Bürger darf sich nach relativ "nassforscher", oft auch von lückenhafter Rechtskenntnis geprägter Anzeigen-Fertigung erst mal mit der Gerichtsbarkeit herumschlagen und Zeit und Geld opfern, um aus solchen unnötigen Dingen wieder herauszukommen. Es gibt im Vollzugsdienst durchaus die Auffassung, im Zweifelsfall einfach mal anzuzeigen bzw. (s. Thema) auch zu beschlagnahmen, es könnte ja u.U. etwas dabei herauskommen...

Muss nicht die Regel sein (wie gesagt, meine Grundeinstellung zum Polizeivollzugsdienst ist durchaus positiv), ist aber leider auch nicht so selten. Die wachsende Staatsverdrossenheit lässt dann grüßen.
 
Y

Yumitori

Guest
Enzwälder schrieb:
Leider ist das so. (Und das sage ich, der positiv zur Polizei steht, öfter mal beruflich mit dem Polizeivollzugsdienst zusammenarbeitet und mehrere Verwandte hat, die bei der Bundespolizei Dienst tun...)

Meine Mutter z.B., eine wirklich kreuzbrave Bürgerin, mußte vor Jahren mal mit exakt der genannten Spezies Bekanntschaft machen, es ging um eine Kfz-Kontrolle... Motto der Veranstaltung war ersichtlich: wir suchen intensiv, bis wir irgendetwas finden.

Das Problem in solchen Fällen (ob es nun ums Kfz, unser "geniales" Recht zum Thema Messer-Führen, oder sonstwas geht):
Der Bürger darf sich nach relativ "nassforscher", oft auch von lückenhafter Rechtskenntnis geprägter Anzeigen-Fertigung erst mal mit der Gerichtsbarkeit herumschlagen und Zeit und Geld opfern, um aus solchen unnötigen Dingen wieder herauszukommen. Es gibt im Vollzugsdienst durchaus die Auffassung, im Zweifelsfall einfach mal anzuzeigen bzw. (s. Thema) auch zu beschlagnahmen, es könnte ja u.U. etwas dabei herauskommen...

Muss nicht die Regel sein (wie gesagt, meine Grundeinstellung zum Polizeivollzugsdienst ist durchaus positiv), ist aber leider auch nicht so selten. Die wachsende Staatsverdrossenheit lässt dann grüßen.

Moin,

kann ich nur bestätigen, Stichwort "...so lange, bis wir was finden".... - und je jünger der oder die Beamte/in ist, um so "schlimmer" ist es; letztes Jahr hat eine junge Beamtin in einer derart nassforschen und unfreundlichen Art eine Kontrolle am Fahrzeug meiner Frau durchgeführt, dass ich - der ich schon von Berufs wegen viel mit der Polizei zu tun habe und deshalb Verständnis aufbringe - "dazwischen gegangen bin". Nur eine Beschwerde beim Dienststellenleiter hat geholfen; so was kann ich glücklicherweise nach Feierabend aus dem Handgelenk schütteln, zumal ich auch noch Zeuge war.
(Im übrigen hat die Polizistin heute zu uns fast so etwas wie Freundschaftsstatus, wir sind ja nicht nachtragend - aber erst mal....)
Zur Staatsverdrossenheit:
Was Schutz-Vollzugs- und Bereitschaftspolizei, aber auch "Kriminaler" sich heutzutage bieten lassen müssen, ist grauenhaft (und gefährlich dazu). Dennoch gehört die Grundeinstellung zu diesem Beruf, allein und ausschließlich für den Bürger ( de r ist der Staat!) da zu sein - als Staatsdiener. Aber - wo vermittelt das heute noch ein Ausbilder ?

Respektvoll mit
Waidmannsheil
 
8

8763

Guest
Was Schutz-Vollzugs- und Bereitschaftspolizei, aber auch "Kriminaler" sich heutzutage bieten lassen müssen, ist grauenhaft (und gefährlich dazu). Dennoch gehört die Grundeinstellung zu diesem Beruf, allein und ausschließlich für den Bürger ( de r ist der Staat!) da zu sein - als Staatsdiener. Aber - wo vermittelt das heute noch ein Ausbilder ?

Ein sehr gehaltvoller Satz! Man könnte es kaum besser auf den Nenner bringen.
Das zeigt aber auch, daß unsere Gesellschaft krankt. Keiner repektiert mehr seinen Gegenüber - das geht ja schon hier im Forum los und zieht sich durch unsere gesamte Gesellschaft! Wo kein Anstand und Respekt voreinander mehr da ist, geht man erstmal aufeinander los!
 
Registriert
30 Okt 2005
Beiträge
6.866
Jeder Beruf hat seine Atraktivität, so oder so.
Wer sich gerne kleinen Kindern nähert wird eher Lehrer oder Priester und nicht Architekt oder Bauarbeiter.
Wer ein gestörtes Verhältnis zur Macht und Gewalt hat wird sich eher als Schließer oder Polizist wiederfinden, weil er hier auf der interessanteren Seite der Tat steht.
Solange der Beruf des Polizisten nicht so honoriert wird wie ein mittelständiger Unternehmer, wird sich nicht die Creme der Gesellschaft dort einfinden.
Worüber wollen wir uns wundern?
Erst schlimm wird es dort wo in unheiliger Alianz Executive und Judikative zusammenarbeiten und so eine Kontrollinstanz fehlt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Yumitori schrieb:
Enzwälder schrieb:
Leider ist das so. (Und das sage ich, der positiv zur Polizei steht, öfter mal beruflich mit dem Polizeivollzugsdienst zusammenarbeitet und mehrere Verwandte hat, die bei der Bundespolizei Dienst tun...)

Was Schutz-Vollzugs- und Bereitschaftspolizei, aber auch "Kriminaler" sich heutzutage bieten lassen müssen, ist grauenhaft (und gefährlich dazu). Dennoch gehört die Grundeinstellung zu diesem Beruf, allein und ausschließlich für den Bürger ( de r ist der Staat!) da zu sein - als Staatsdiener. Aber - wo vermittelt das heute noch ein Ausbilder ?

Respektvoll mit
Waidmannsheil



Das ist des Pudels Kern, doch die Wurzel liegt auch darin, daß der Staat nur auf dem Papier hart gegen VErstöße z.B. zum Schutz von Leib und Leben vorgeht, durch die Justiz.

Das Prinzip Ermahnung, Verwarnung, Verweis scheint unbekannt.

Die Folgen von zu laschen Urteilen gegenüber gewaltätigen Bereicherungen unserer GEsellschaft ist ja geradezu ein Teufelskreis.

Die kuschenden Bürger, ohne reelle VErteidigungsmöglichkeit(der sie ja beraubt wurde durch ihre Volksvertreter) werden vom Täter nicht respektiert, der erwartet entweder in totaler Unkenntnis der Strafe eine solche von bemerkenswerter Höhe, wird aber dann nicht selten auf Bewährung wieder rausgelassen, mehrfach, obwohl einschlägig vorbestraft.

Ein solcher Täter wird sich doch nie die Mühe machen, zu lernen, warum sein Gegenüber Respekt verdient.

Eine harte Polizeitruppe mit entsprechendem Auftritt ist ein zahnloser Tiger, dem die Justiz die Zähne längst gezogen hat. Alles unnötig, ebenso große Reformen, doch bei der Anwendung und Vollziehung wäre Verbesserungspotential.

Und solche Ansichten wie Volker4 kann nur jemand äußern, der in demütiger Unkenntnis dem Gesetzgeber bei seiner Arbeit permanente Vernunft unterstellt- Welch ein Optimismus. :help:
 
A

anonym

Guest
Messer im Auto ?
In meinen Fahrzeugen hat es nicht einmal einen Wagenheber ...
:(
___
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Volker4 schrieb:
Solms schrieb:
Tu doch nicht so.
Im von Lagom verlinkten Forum schreibt ein gewisser Volker4 die Begründung.
Kannst Du auch normal antworten oder geht das bei Dir grundsätzlich nur pampig? Ich kenne nicht jedes Messer und das auf dem unteren Bild hat eine Parierstange, mithin ein Kennzeichen für eine Hieb- und Stoßwaffe. Wenn es also was anderes ist, wäre es schön, wenn Du das einfach mal sagen könntest. Oder ist das zuviel verlangt?

Duckdichundwech schrieb:
..ich hab immer ein finnisches Filetiermesser als Angler im Schaft am Gürtel....unglaublich scharf mit tollem Holzgriff und über 12 cm lang.....auf Frage der Polizei...in Ordnung.
Wie jetzt, nur beim Angeln oder auch beim Spazierengehen in der Fußgängerzone?

Hollidt schrieb:
Ich dachte immer in Ausübung der Jagd trage ich keine Stichwaffe im Sinne des Gesetzes, sondern ich trage ein Werkzeug.
Gegenfrage:
Schusswaffen, die Du während der Jagd verwendest, verlieren die da auch ihre Erlaubnispflicht und werden zu Werkzeugen? Und wenn ich jetzt noch einen Weg finde, wie ich mir mit dem Korn einer Waffe die Fingernägel saubermachen kann, brauche ich dann gar keine WBK mehr, weil ich ja nur noch Werkzeuge und Kosmetikartikel besitze?
Ein Dolch ist ein Hieß- und Stoßwaffe und bleibt das auch, egal ob Du ihn beim Jagen dabei hast, Käse schneidest oder Dir die Fingernägel sauber machst. Damit fällt er auch jederzeit unter § 42 a WaffG, d.h. ohne berechtigtes Interesse ist das Führen verboten.

In summa bodenloser Unsinn. Aber wenn Du das noch oft genug wiederholst und auch noch anderen Ortes schreibst, glaubt nachher noch jemand in unserem Justiosystem daran. Dieser Unsinn scheint sich ja schon zu verbreiten.

In Kurzform
:WaffG Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt2, 1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Du wirst keine Wesenbestimmung bei Schußwaffen finden, weshalb Dein Vergleich mutmaßlich böswillig unlauter ist. Für Messer gilt das Gleiche wie für Pfefferspray -> für Selbstverteidung großes Hundpfui, zur Tierabwehr erlaubt. deswegen Bajonett pfui, Hirschfäger hui; Sturmfeder pfui, Axt/Beil hui; Streitkeule pfui, Dreschflegel hui. Es heißt eben "BESTIMMT" und nicht "geeignet"!

Der §42a jedoch bezieht sich der Intention und dem Wortlaut nach gar nicht auf Waffen sondern auf Messer allgemein. Strittig ist nur die Zulässigkeit dieser Intention, da dieses Gesetz nach Eingangsklausel sich nur mit Waffen beschäftigt, womit sich eben die Frage stellt, ob §42a doch nur die Waffen unter den Messern behandelt.
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.940
Haubentaucher schrieb:
Da die meisten Autos heutzutage kein E-Rad mehr habenStimmt, kann man sich auch gleich den Wagenheber sparen! Stimmt nicht, der Wagenheber ist multifunktional. Ich habe mein Messer oft, den Wagenheber manchmal und das Ersatzrad selten gebraucht, aber wenn, war das alternativlos

Markus
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Gutsnobrain schrieb:
...Solange der Beruf des Polizisten nicht so honoriert wird wie ein mittelständiger Unternehmer...

Entschuldigung, warum soll der Beruf des Polizisten honoriert werden wie ein mittelständischer Unternehmer? Ein Unternehmer trägt sämtliche Risiken seines Tuns bis in die allerletzte Konsequenz. Es genügt eine geschäftliche (legale) Fehlentscheidung oder ein wichtiger Kunde, der nicht zahlen kann, und er haftet bis auf den letzten Hosenknopf. Er kann wegen Vergehen belangt werden, für die er nichts kann (Umweltauflagen, rückwirkend geändertes Steuerrecht, Personalprobleme...) und die ein einfacher Polizist nicht einmal im Ansatz kennt. Er kommt für seine Alterssicherung komplett selbst auf. Der Beamte dagegen bekommt seine regelmäßigen Bezüge lebenslang, und wenn er sich nicht kriminell anstellt, geschieht ihm im Laufe seines mit dem 60. Lebensjahrs beendeten Berufslebens nichts.

Ein paar Unterschiede müssen da schon sein.
 
Registriert
30 Jul 2010
Beiträge
1.443
Berlinger schrieb:
...und die ein einfacher Polizist nicht einmal im Ansatz kennt.

Dafür riskiert dieser täglich sein Leben. Muss der Unternehmen sich jeden Tag mit Drogensüchtigen, Betrunkenen, Hooligangs, und sonstigem Gesocks rumschlagen? Das finde ich schon gehört honoriert! Klar er hat sich seinem Beruf ausgesucht. Aber der Unternehmen genau so!
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
127
Zurzeit aktive Gäste
643
Besucher gesamt
770
Oben