Solms schrieb:
Tu doch nicht so.
Im von Lagom verlinkten Forum schreibt ein gewisser Volker4 die Begründung.
Kannst Du auch normal antworten oder geht das bei Dir grundsätzlich nur pampig? Ich kenne nicht jedes Messer und das auf dem unteren Bild hat eine Parierstange, mithin ein Kennzeichen für eine Hieb- und Stoßwaffe. Wenn es also was anderes ist, wäre es schön, wenn Du das einfach mal sagen könntest. Oder ist das zuviel verlangt?
Duckdichundwech schrieb:
..ich hab immer ein finnisches Filetiermesser als Angler im Schaft am Gürtel....unglaublich scharf mit tollem Holzgriff und über 12 cm lang.....auf Frage der Polizei...in Ordnung.
Wie jetzt, nur beim Angeln oder auch beim Spazierengehen in der Fußgängerzone?
Hollidt schrieb:
Ich dachte immer in Ausübung der Jagd trage ich keine Stichwaffe im Sinne des Gesetzes, sondern ich trage ein Werkzeug.
Gegenfrage:
Schusswaffen, die Du während der Jagd verwendest, verlieren die da auch ihre Erlaubnispflicht und werden zu Werkzeugen? Und wenn ich jetzt noch einen Weg finde, wie ich mir mit dem Korn einer Waffe die Fingernägel saubermachen kann, brauche ich dann gar keine WBK mehr, weil ich ja nur noch Werkzeuge und Kosmetikartikel besitze?
Ein Dolch ist ein Hieß- und Stoßwaffe und bleibt das auch, egal ob Du ihn beim Jagen dabei hast, Käse schneidest oder Dir die Fingernägel sauber machst. Damit fällt er auch jederzeit unter § 42 a WaffG, d.h. ohne berechtigtes Interesse ist das Führen verboten.