Messer im Auto, hat jemand Erfahrung?

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Unsere Polizei kann sehr wohl unterscheiden, welche Person vor Ihnen steht. 
Wird ein alkoholisierter Jugendlicher bei einer Öffentlichen Veranstaltung mit einem Messer angetroffen, oder ein Jäger ist auf der Fahrt ins oder aus dem
Revier. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.

genau so ist es. Ich trage über 10 Jahre immer ein Messer bei mir. Außer Sauna und Schwimmbad. Vom kleinsten Taschenmesser bis hin, bei Hosen mit Messertasche (Lederhose), zur Klingenlänge 9cm. Alles Einzelstücke von Messermachern und zum großen Teil Damastmesser.

Hab mal, weil ich den Leiter der Polizei kenne gefragt, ob denn solch ein Taschenmesser das sich einhändig öffnen läßt, als sogenanntes Einhandmesser ein Problem wäre. Meinte genau wie oben beschrieben, das seine Jungs sehrwohl unterscheiden könnten wer da vor Ihnen steht.

Robert
 
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Robert aus BY schrieb:
Hab mal, weil ich den Leiter der Polizei kenne gefragt, ob denn solch ein Taschenmesser das sich einhändig öffnen läßt, als sogenanntes Einhandmesser ein Problem wäre. Meinte genau wie oben beschrieben, das seine Jungs sehrwohl unterscheiden könnten wer da vor Ihnen steht.

Und wenn du an einen kommst, der zwar unterscheiden kann aber nicht will, hast du die Arschkarte gezogen. Das WaffG sieht diese Unterscheidung nämlich nicht vor.

Hast ihn eigentlich auch gefragt, welche Sanktionen seine Jungs zu erwarten haben, wenn sie die Unterscheidung nicht treffen und ein Einhandmesser bei nem harmlosen Opa zur Anzeige bringen?
 
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Soll jeder handhaben wie er will. Ich werd mein Verhalten jedenfalls nicht ändern und werde auch keinen handgefertigten Folder für 1200 eur verunstalten, nur weil er einen kleinen Knopf hat und sich somit mit einer Hand öffnen läßt.
Einer Gerichtsverhandlung oder sonstiges sehe ich mit Gelassenheit entgegen.

Robert
 

hdo

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Hast ihn eigentlich auch gefragt, welche Sanktionen seine Jungs zu erwarten haben, wenn sie die Unterscheidung nicht treffen und ein Einhandmesser bei nem harmlosen Opa zur Anzeige bringen.

Wird bezüglich des Ermessensspielraumes der "Jungs" nicht differenziert zwischen Ordnungswidrigkleit und Straftat?

Das Ding hier
http://www.victorinox.com/ch/product/Sw ... 0.8361.MWC
befindet sich ausgesprochen häufigin meiner rechten Beintasche/Hosentasche.
Solange so etwas nicht mit in die Disko oder aufs Oktoberfest geschleppt wird dürfte das wohl den "Jungs" bei einem Jäger keine grauen Haare machen.
 
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Guest
Berlinger schrieb:
Gutsnobrain schrieb:
...Solange der Beruf des Polizisten nicht so honoriert wird wie ein mittelständiger Unternehmer...

Entschuldigung, warum soll der Beruf des Polizisten honoriert werden wie ein mittelständischer Unternehmer? Ein Unternehmer trägt sämtliche Risiken seines Tuns bis in die allerletzte Konsequenz. Es genügt eine geschäftliche (legale) Fehlentscheidung oder ein wichtiger Kunde, der nicht zahlen kann, und er haftet bis auf den letzten Hosenknopf. Er kann wegen Vergehen belangt werden, für die er nichts kann (Umweltauflagen, rückwirkend geändertes Steuerrecht, Personalprobleme...) und die ein einfacher Polizist nicht einmal im Ansatz kennt. Er kommt für seine Alterssicherung komplett selbst auf. Der Beamte dagegen bekommt seine regelmäßigen Bezüge lebenslang, und wenn er sich nicht kriminell anstellt, geschieht ihm im Laufe seines mit dem 60. Lebensjahrs beendeten Berufslebens nichts.

Ein paar Unterschiede müssen da schon sein.


:thumbup: :thumbup:

Du stellst Dich aber gar arg dem Mainstream in den Weg... ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
essener 84 schrieb:
Berlinger schrieb:
...und die ein einfacher Polizist nicht einmal im Ansatz kennt.

Dafür riskiert dieser täglich sein Leben. Muss der Unternehmen sich jeden Tag mit Drogensüchtigen, Betrunkenen, Hooligangs, und sonstigem Gesocks rumschlagen? Das finde ich schon gehört honoriert! Klar er hat sich seinem Beruf ausgesucht. Aber der Unternehmen genau so!



Ich finde, seit Kienbaum sollten sich die Sheriffs im Vergleich nicht aufregen.

Wie viele von denen halten das Kreuz hin? Das macht jeder Türsteher im Puff oder in der Disko jeden Tag!
 
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Safarischorsch schrieb:
Berlinger schrieb:
Gutsnobrain schrieb:
...Solange der Beruf des Polizisten nicht so honoriert wird wie ein mittelständiger Unternehmer...

Entschuldigung, warum soll der Beruf des Polizisten honoriert werden wie ein mittelständischer Unternehmer? Ein Unternehmer trägt sämtliche Risiken...
:thumbup: :thumbup:
Du stellst Dich aber gar arg dem Mainstream in den Weg... ;)

Nunja, ich denke, es gibt noch ein paar andere Helden des Alltags als Beamte oder Soldaten. Ein Unternehmer, der unter großem Risiko einen Laden aufzieht, für andere Arbeitsplätzen schafft und Gewerbesteuer zahlt, gehört zum Beispiel dazu. Oder auch ein ehrenamtlicher Rettungssanitäter. Warum wird in unserer Gesellschaft denn jeder Soldat nach dem ersten Auslandseinsatz bedauert auf das posttraumatische Dingsbums hin abgeklopft, während ein Rettungssanitäter, der jedes zweite Wochenende Motorradfahrer von der Leitplanke kratzt, irgendwie nicht sonderlich zu zählen scheint in diesem Wertesystem?

Ich will nicht polarisieren oder Leistung kleinreden, will aber das Lob auch auf jene ausgedehnt wissen, die es ebenfalls verdienen. Und soooo bedauernswert sind Polizeibeamte nun wirklich nicht. Bei uns auf dem Land zum Beispiel schieben die eine ziemlich ruhige Kugel.

Das war jetzt alles OT, daher zurück zum Thema.

Habe die Ehre
 
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Bei uns auf dem Land auch. Anzeigen koennen nur Samstags erstattet werden, da das bureau nicht immer voll besetzt ist.
 
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Robert aus BY schrieb:
Soll jeder handhaben wie er will. Ich werd mein Verhalten jedenfalls nicht ändern und werde auch keinen handgefertigten Folder für 1200 eur verunstalten, nur weil er einen kleinen Knopf hat und sich somit mit einer Hand öffnen läßt.
Einer Gerichtsverhandlung oder sonstiges sehe ich mit Gelassenheit entgegen.

Mir würd's auch im Traum nicht einfallen an einem meiner Custom Folder rumzumurksen. Muss ich aber auch nicht, denn ich lass die dann halt einfach in der Schublade oder Vitrine liegen, wenn ich keinen Grund zum Führen hab.

Gelassen wäre ich höchstens bis zum Stuttgarter Urteil gewesen, danach nicht mehr. Insbesondere Abs 22 der Begründung birgt gewaltigen Sprengstoff und ich warte auf ein Urteil, das diese Logik aufgreift und weiterführt. (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... =9&anz=121)

Aber wie du schon ganz richtig schreibst: Soll jeder machen wie er will.
 

M66

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Dieser Beschluss stamt aus dem Ländle die sowieso mittlerweile bei waffentheman Amok laufen.....

Bei solchen Geschichten ist in der Regel der falsche Anwalt beauftragt worden!

Solange Messer nicht als Hieb- und Stoßwaffe bzw. Verbotene Waffen eingestuft sind fallen diese nicht unter das Waffengesetz!

Der in Rede stehende § 42a WaffG entspricht in diesem Fall nicht der Systematik des Gesetzes. In der Begründung zu dieser unsäglichen Änderung des WaffG gibt man es sogar zu dass man "ausnahmsweise von der Systematik des Gesetzes abweicht"!
 
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..in der Tat, Alles was momentan in BW waffenmäßig behandelt und beurteilt wird, ist wirklich überdenkenswert in anderen Bundesländern :oops:
..aber Safarifrosch..Deine Meinung arbeitsmäßig Polizisten mit Türstehern in Puffs usw zu vergleichen is schon sehr sehr bedenklich :no:
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Duckdichundwech schrieb:
..in der Tat, Alles was momentan in BW waffenmäßig behandelt und beurteilt wird, ist wirklich überdenkenswert in anderen Bundesländern :oops:
..aber Safarifrosch..Deine Meinung arbeitsmäßig Polizisten mit Türstehern in Puffs usw zu vergleichen is schon sehr sehr bedenklich :no:


Ich erwähnte auch Diskotheken, glaubst Du, die verdienten annähernd so viel? Glaubst Du die hätten eine sicheren Pension, Anspruch auf Zeit für Sport während der Arbeit, Kleidungsaufwandsersatz usw.?!

Hier wurde zvor damit argumentiert, daß Polizisten ihr Leben einsetzen würden!

Vergleicht man aber die Zahl der Polizisten prozentual mit denen der von mir genannten Zunft, siehts für Polizisten noch dunkler aus, denn zur Polizei gehört jur. gesehen eben sehr viel Verwaltungspolizei!
 

M66

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Bitte lasse die Kirche mal im Dorf!

Schau dir doch mal diese Leute an die vor diesen Discos und Clubs stehen. Ich bin der Auffassung, dass die keine Lust haben etwas anderes zu machen (machen können)..........

Was die Polizei angeht, kann ich nur sagen dass das Arbeiten dort in den letzten Jahren nicht leichter geworden ist.

Aber ich kann dazu nicht unvoreingenommen Stellung nehmen, da ich diesem Berufsstand selber angehöre......
 
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M66 schrieb:
Der in Rede stehende § 42a WaffG entspricht in diesem Fall nicht der Systematik des Gesetzes. In der Begründung zu dieser unsäglichen Änderung des WaffG gibt man es sogar zu dass man "ausnahmsweise von der Systematik des Gesetzes abweicht"!

Stimmt.

Noch unsäglicher wird es übrigens, wenn man sich mal die unmittelbare Entstehungsgeschichte der "Einhand-Messer-Regelung" vom Frühjahr 2008 anschaut... Insbesondere die "Messeraufführung" eines höheren Berliner Polizeibeamten (H. Tölle, wenn ich es richtig erinnere) vor Mitgliedern des entsprechenden BT-Innenausschusses. Da hat man (d.h. vor allem das Land Berlin, das diese Führens-Verbots-Regelung unbedingt im Gesetz drin haben wollte) m.E. mit schon manipulativ zu nennender "Berichterstattung" (ein Filmchen war m.W. auch dabei) die "Gefahr" durch Einhandmesser so drastisch dargestellt, dass man die Parlamentarier diesbezüglich schnell überzeugt hatte - und dann kam in buchstäblich letzter Minute die "Einhand"-Führverbotsregelung noch ins Gesetz hinein. Ins Waffengesetz, wo er in der Tat von der Systematik her nicht reingehört - denn um Waffen i.S.d. Gesetzes geht es dabei ja gar nicht.

Überhaupt merkt man dem § 42a WaffG an, dass und wie er mit "heißer Nadel" gestrickt wurde. Schlecht gemacht und recht mißverständlich bzw. interpretierbar formuliert.

Übrigens, die Schweiz hat - nachdem sie viele Jahre ein Einhandmesser-Führverbot im dortigen Gesetz drinhatte - dieses seit einigen Jahren wieder aufgehoben. Ganz zu schweigen vom Nachbarland Österreich, wo die Einhandmesser nie ein Problem oder ein Diskussionsthema darstellten...

Jagdlich interessiert uns die Einhandmesser-/Klingenlängen-Regelung nun weniger, da eindeutig als "sozialadäquat" eingestuft... die Knackpunkte sind aber im "außerjagdlichen Leben" bzw. sozusagen an den Rändern Jagd/nichtjagdliches Führen - siehe dieses Threadthema hier.

Ich kenne einen Jäger, der hat sich zum Zweck des ständigen Mitführens eines Messers mit langer Klinge im Auto (er berichtete von Situationen, wo er zum Abfangen eines gebraucht hätte, aber "nichtjagdlich" und ohne eine solche Klinge unterwegs war) eigens ein abschliessbares Kästchen dafür ins Auto eingebaut. Somit ist diese kalte Waffe ständig dabei, aber i.S.d. Gesetzes nicht (auf "außerjagdlichen Fahrten") zugriffsbereit geführt.
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Enzwälder schrieb:
M66 schrieb:
Übrigens, die Schweiz hat - nachdem sie viele Jahre ein Einhandmesser-Führverbot im dortigen Gesetz drinhatte - dieses seit einigen Jahren wieder aufgehoben. Ganz zu schweigen vom Nachbarland Österreich, wo die Einhandmesser ebenfalls auch keinerlei Problem darstellen...


Wie kannst du es wagen, diese Schurkenstaaten, bedingt durch ihr Bankgeheimnis, mit der ehrwürdigen BRD zu vergleichen! :roll:
 

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