Messer Verbot! Die Verbotsjournaille startet durch

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Sicher

werden Gesetze nicht dadurch übersichtlicher, dass daran dauernd hektisch herumgedoktort wird; ein befreundeter Richter, Schulfreund, klagt öfters darüber, dass die Politik immer häufiger Gesetze produziert, für die ‚schlampig‘ noch schmeichelhaft wäre. Hauptsache, es steht in der Zeitung.

Andererseits wandelt sich die Gesellschaft und die Gesetzgebunng muss hinterherhinken, weil der Blick in die Zukunft Kristallkugellesern und Klimakundlern vorbehalten ist.

Die Richter werden die Zielgruppe der betreffenden Gesetzeserweiterungen im Hinterkopf haben, wenn ein Jäger vom SEK verhaftet wurde, weil er vergessen hat, vor dem Bezahlen der Tankstellenrechnung den Jagdnicker im Auto zu lassen. Aber meines Wissens nach ist bisher kein Griller, Angler oder Jäger wegen Führens eines 12,5cm Messers ins Gefängnis gekommen, aber schon einige Halbstarke, die mit solchen potenziell sehr gefährlichen Gegenständen im Bahnhof bherumgefuchtelt haben.

Gruß,

Mbogo
 
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Da hast du sicher Recht, in den meisten Fällen wird dem Richter der Schutzzweck der Norm klar sein, allerdings möchte ich mich darauf nicht verlassen müssen. Eine klare Sprache in der Formulierung des Gesetzes ist der beste Garant für seine Einhaltung. Aber wir reden nur über des Kaisers Bart, wir werden nicht an der Formulierung einer solchen Regel teilhaben,leider.
 

tar

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9 Feb 2008
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Ich habe 1972 die Prüfung für den Jugendfischereischein abgelegt und bereits damals wurde allen Teilnehmern klargemacht, dass das Führen von Messern mit feststehender Klinge zweckgebunden ist. Einigen Freunden aus dem Angelverein, die das nicht berücksichtigen mochten, wurde dies auch ziemlich nachdrücklich klar gemacht, damals allerdings ohne drakonische Strafen, aber mit Einzug der Messer.

Auch bei den Pfadfindern waren Messer deswegen ein no go.

So einen Unsinn habe ich ja noch nie gehört.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Hat man uns 2001 wohl vergessen zu sagen, das wir Messer nur zweckgebunden führen dürfen, hat aufm Dorf wohl auch niemanden interessiert...............
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Nicht alles, was der eine oder andere als nicht zwingend nötig betrachtet gehört automatisch verboten.

Wenn ein mündiger ehrbarer Bürger meint ein 13cm fixed mit sich rumschleppen zu müssen... warum denn bitte nicht?

Und solch sinnlose Verbote wie der 42a bringen null Sicherheit für die Allgemeinheit und treffen eben NICHT die Gruppen mit denen damals argumentiert wurde. Denen ist es nämlich schnurzegal ob das 5 Euro Einhandmesser eingezogen wird und die evtl. Geldbusse zahlen die eh nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ich führe übrigens auch jeden Tag ein 42a konformes Einhandmesser oder eben ein kurzes Fixed. Ich bestreite vehement, dass dadurchbein Gefährdungspotenzial für irgendwen besteht. Aber die kleinen Gelegenheiten im Alltag wo man es brauchen kann sind halt da.
 
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27 Jun 2014
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Ich habe 1972 die Prüfung

für den Jugendfischereischein abgelegt und bereits damals wurde allen Teilnehmern klargemacht, dass das Führen von Messern mit feststehender Klinge zweckgebunden ist.
.....

Ohh..... ich habe die Prüfung auch 1972 gemacht. Aber nicht für den Jugendfischereischein (was ist das überhaupt?) sondern die Sportfischerprüfung.
Da wurde uns etwas von gelben Flecken auf der Leber erklärt, und dass man zum Abstechen ein Messer verwendet. Und niemand kam auf die Idee, jemandem sein Fahrtenmesser mit Lilie am Gürtel wegzunehmen, wenn er damit Schnitzen statt Angeln war.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Sorry... aber das war n Elfmeter ohne Torwart...
 

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